{"id":1415,"date":"2019-08-03T18:15:23","date_gmt":"2019-08-03T16:15:23","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1415"},"modified":"2019-08-03T18:15:23","modified_gmt":"2019-08-03T16:15:23","slug":"montagsblog-146","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/08\/03\/montagsblog-146\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Beachtlichkeit von tats\u00e4chlichem Hilfsvorbringen einer Partei. <\/em><\/p>\n<p><strong>Widerspruch zwischen dem tats\u00e4chlichen Haupt- und Hilfsvorbringen<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 4.\u00a0Juli 2019 \u2013 III\u00a0ZR\u00a0202\/18<\/p>\n<p><em>Mit der Pflicht zu wahrheitsgem\u00e4\u00dfem Vorbringen befasst sich der III.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger nahm den Beklagten wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds in Anspruch. Er st\u00fctzte sein Begehren in erster Linie darauf, er habe eine risikolose Anlage angestrebt; deshalb h\u00e4tte er von der vom Beklagten empfohlenen Anlage abgesehen, wenn ihn dieser auf die bestehenden Risiken aufmerksam gemacht h\u00e4tte. Hilfsweise machte er geltend, er h\u00e4tte zwar eine risikobehaftete Anlage gezeichnet, nicht aber eine spekulative. Die Klage blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Die Revision des Kl\u00e4gers bleibt ebenfalls ohne Erfolg. Der BGH billigt die tatrichterliche W\u00fcrdigung des OLG, wonach der Kl\u00e4ger grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat, weil er eine vom Beklagten \u00fcbergebene Beratungsdokumentation, in der die Risiken der Anlage in drucktechnisch hervorgehobener Weise aufgef\u00fchrt waren, ungelesen unterschrieben hat. Auf dieser Grundlage hat das OLG zu Recht entschieden, dass die Verj\u00e4hrung bereits mit Zeichnung der Anlage begonnen hat und der Anspruch bei Klageerhebung deshalb verj\u00e4hrt war. Der BGH tritt dem OLG auch darin bei, dass das Hilfsvorbringen des Kl\u00e4gers unbeachtlich ist, weil das OLG sein Hauptvorbringen als wahr unterstellt hat. Zwar ist es nicht schlechthin unzul\u00e4ssig, hilfsweise Tatsachen vorzutragen, die in Widerspruch zum tats\u00e4chlichen Hauptvorbringen stehen. Prozessual beachtlich ist solches Vorbringen aber nur, wenn das Gericht den Hauptvortrag als nicht bewiesen oder widerlegt ansieht, nicht aber, wenn es ihn als bewiesen ansieht oder als wahr unterstellt und die Klage aus Rechtsgr\u00fcnden abweist. Einer Partei steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp: <\/em><\/span>Prozessual beachtlich ist ein vom urspr\u00fcnglichen Vortrag abweichendes Vorbringen, wenn es nicht hilfsweise, sondern anstelle des bisherigen Hauptvorbringens erfolgt. Ob das Gericht dem neuen Vortrag Glauben schenkt, ist eine andere Frage.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Beachtlichkeit von tats\u00e4chlichem Hilfsvorbringen einer Partei. Widerspruch zwischen dem tats\u00e4chlichen Haupt- und Hilfsvorbringen Urteil vom 4.\u00a0Juli 2019 \u2013 III\u00a0ZR\u00a0202\/18 Mit der Pflicht zu wahrheitsgem\u00e4\u00dfem Vorbringen befasst sich der III.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger nahm den Beklagten wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds in Anspruch. Er st\u00fctzte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[643,1499,1498,1497,50,709,351,1260],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1415"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1415"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1415\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1416,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1415\/revisions\/1416"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1415"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1415"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1415"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}