{"id":1420,"date":"2019-08-30T10:18:08","date_gmt":"2019-08-30T08:18:08","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1420"},"modified":"2019-08-30T10:18:08","modified_gmt":"2019-08-30T08:18:08","slug":"olg-koblenz-streitwertbeschwerde-des-rechtsanwalts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/08\/30\/olg-koblenz-streitwertbeschwerde-des-rechtsanwalts\/","title":{"rendered":"OLG Koblenz: Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts"},"content":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger machte gegen den Beklagten verschiedene Unterlassungsanspr\u00fcche geltend. Das angegangene LG stellte seine Zust\u00e4ndigkeit in Frage, da der Streitwert unter 5.000\u00a0\u20ac liege. Der Kl\u00e4ger beantragte daraufhin den Erlass eines Streitwertbeschlusses. Das LG setzte alsdann den Streitwert vorl\u00e4ufig auf bis zu 5.000\u00a0\u20ac fest. Gegen diesen Beschluss beschwerte sich der Kl\u00e4gervertreter aus eigenem Recht, um eine Festsetzung auf 20.000\u00a0\u20ac zu erreichen. Das LG half der Beschwerde nicht ab.<\/p>\n<p>Das OLG Koblenz\u00a0 (Beschl. v. 18.12.2018 \u2013 12 W 661\/18, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mdr.2019.14.i.0893.02.e\">MDR 2019, 893<\/a>) hat die Beschwerde des Rechtsanwalts des Kl\u00e4gers als unzul\u00e4ssig verworfen! Zwar ist gem\u00e4\u00df \u00a7 68\u00a0Abs. 1\u00a0GKG durchaus eine Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung m\u00f6glich, dies betrifft jedoch nur die endg\u00fcltige Festsetzung. Gegen eine \u2013 wie hier \u2013 ersichtlich vorl\u00e4ufige Festsetzung ist die Beschwerde nur im Verfahren nach den \u00a7\u00a7 67, 63\u00a0Abs. 1 Satz 2\u00a0GKG zul\u00e4ssig, mithin dann, wenn sich der Beschwerdef\u00fchrer gegen die H\u00f6he des Vorschusses, der nach der vorl\u00e4ufigen Wertfestsetzung berechnet wurde, wendet. Ansonsten ist die vorl\u00e4ufige Wertfestsetzung nicht beschwerdef\u00e4hig.<\/p>\n<p>Daran \u00e4ndert sich auch nichts, wenn eine solche Beschwerde von dem Rechtsanwalt des Kl\u00e4gers eingelegt wird. Zwar gibt \u00a7 32\u00a0Abs. 2\u00a0RVG dem Rechtsanwalt grunds\u00e4tzlich ein eigenes Beschwerderecht. Diese Vorschrift er\u00f6ffnet aber keine \u00fcber die Regelungen des Gerichtskostengesetzes hinausgehende Beschwerdem\u00f6glichkeit. Die Beschwerdem\u00f6glichkeit des Rechtsanwalts kann damit nicht weitergehen als diejenige der Partei selbst. In diesem Sinne hatte auch schon das OLG Hamm (Beschl. v. 11.3.2005 \u2013 2 WF 49\/05,<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mdr.2005.22.r.39\"> MDR 2005, 1309<\/a>, s. a. OLG Koblenz (<span style=\"color: #0059a5\"><span style=\"color: #000000\">Beschl. v. 7.1.2014 \u2013 3 W 714\/13<\/span>, <\/span>MDR 2014, 560) entschieden.<\/p>\n<p>Der Anwalt muss somit bedenken, dass das Verfahren nach den \u00a7\u00a7 67, 63 GKG die einzige M\u00f6glichkeit ist, am Anfang des Verfahrens eine obergerichtliche Entscheidung zur richtigen Streitwerth\u00f6he zu erlangen und damit Einfluss auf die erstinstanzliche gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit zu nehmen. Anderenfalls bleibt nur folgender Weg: Es wird kein Verweisungsantrag gestellt und eine Klageabweisung als unzul\u00e4ssig provoziert. Dagegen kann dann Berufung eingelegt werden und das Berufungsgericht wird sich regelm\u00e4\u00dfig zur H\u00f6he des Streitwertes verbindlich \u00e4u\u00dfern m\u00fcssen. Da in solchen F\u00e4llen aber \u2013 wenn die Berufung nicht zur\u00fcckgewiesen wird \u2013 eine Aufhebung und Zur\u00fcckverweisung erfolgt, verz\u00f6gert diese Vorgehensweise den Prozess jedoch erheblich und wird daher in aller Regel nicht sachgerecht sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger machte gegen den Beklagten verschiedene Unterlassungsanspr\u00fcche geltend. Das angegangene LG stellte seine Zust\u00e4ndigkeit in Frage, da der Streitwert unter 5.000\u00a0\u20ac liege. Der Kl\u00e4ger beantragte daraufhin den Erlass eines Streitwertbeschlusses. Das LG setzte alsdann den Streitwert vorl\u00e4ufig auf bis zu 5.000\u00a0\u20ac fest. 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