{"id":1445,"date":"2019-09-13T12:34:28","date_gmt":"2019-09-13T10:34:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1445"},"modified":"2019-09-13T12:35:44","modified_gmt":"2019-09-13T10:35:44","slug":"montagsblog-151","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/09\/13\/montagsblog-151\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Voraussetzungen f\u00fcr eine Wiedereinsetzung nach einem nicht rechtzeitig eingegangenen Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung. <\/em><\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung eines Antrags auf Fristverl\u00e4ngerung<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 20. August 2019 \u2013 X\u00a0ZB\u00a013\/18<\/p>\n<p><em>Mit den Voraussetzungen f\u00fcr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand befasst sich der X.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der in erster Instanz unterlegene Kl\u00e4ger hatte rechtzeitig Berufung eingelegt. Sechs Tage vor Ablauf der Begr\u00fcndungsfrist \u00fcbersandte sein Prozessbevollm\u00e4chtigter per Post einen Schriftsatz, in dem er &#8222;vorsorglich&#8220; Fristverl\u00e4ngerung beantragte. Der Schriftsatz ging erst einen Tag nach Ablauf der Frist beim Gericht ein. Das LG wies den Eintrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur\u00fcck und verwarf die Berufung als unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Kl\u00e4gers bleibt im Ergebnis ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Abweichend vom LG sieht es der BGH allerdings nicht als schuldhaft an, dass der Prozessbevollm\u00e4chtigte den Schriftsatz nur per Post und nicht auch per Telefax versendet hat. Der Prozessbevollm\u00e4chtigte durfte darauf vertrauen, dass die Post den Schriftsatz rechtzeitig zum Gericht bef\u00f6rdern wird. Er war deshalb nicht gehalten, ihn zus\u00e4tzlich auf anderem Wege zu versenden oder sich telefonisch \u00fcber den rechtzeitigen Eingang bei Gericht zu erkundigen.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde bleibt dennoch erfolglos, weil der Prozessbevollm\u00e4chtigte nicht damit rechnen durfte, dass das LG die Frist bei rechtzeitigem Antrag verl\u00e4ngern w\u00fcrde. Ein Anwalt darf zwar grunds\u00e4tzlich darauf vertrauen, dass das Gericht einem ersten Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung stattgibt. Dies gilt aber nur, wenn in dem Antrag erhebliche Gr\u00fcnde dargetan werden, die eine Verl\u00e4ngerung rechtfertigen. Hieran fehlte es im Streitfall. Mit der Angabe, die Fristverl\u00e4ngerung erfolge vorsorglich, wird ein erheblicher Grund nicht aufgezeigt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp: <\/em><\/span>Zur Darlegung eines erheblichen Grunds f\u00fcr eine erstmalige Fristverl\u00e4ngerung reicht ein pauschaler Hinweis auf Arbeits\u00fcberlastung aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Voraussetzungen f\u00fcr eine Wiedereinsetzung nach einem nicht rechtzeitig eingegangenen Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung. Begr\u00fcndung eines Antrags auf Fristverl\u00e4ngerung Beschluss vom 20. August 2019 \u2013 X\u00a0ZB\u00a013\/18 Mit den Voraussetzungen f\u00fcr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand befasst sich der X.\u00a0Zivilsenat. Der in erster Instanz unterlegene Kl\u00e4ger hatte rechtzeitig Berufung eingelegt. Sechs [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[978,1527,748,1526,648],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1445"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1445"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1445\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1446,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1445\/revisions\/1446"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1445"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1445"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1445"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}