{"id":1449,"date":"2019-09-23T12:54:16","date_gmt":"2019-09-23T10:54:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1449"},"modified":"2019-09-23T12:54:16","modified_gmt":"2019-09-23T10:54:16","slug":"kg-aussetzung-eines-einstweiligen-verfuegungsverfahrens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2019\/09\/23\/kg-aussetzung-eines-einstweiligen-verfuegungsverfahrens\/","title":{"rendered":"KG: Aussetzung eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens"},"content":{"rendered":"<p>Einem Verfahren vor dem KG\u00a0(<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.kg.20190722.2w1%2F19\">Beschl. v. 22.7.2019 &#8211; 2 W 1\/19<\/a>) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin und die Streithelferin sind die einzigen Gesellschafter der Antragsgegnerin, deren wesentliches Verm\u00f6gen ein Grundst\u00fcck darstellt. Die Antragstellerin und die Streithelferin streiten sich in unterschiedlichen Parteirollen in zahlreichen Prozessen vor dem LG Berlin und dem KG. Im Wesentlichen geht es dabei um die Einziehung von Gesch\u00e4ftsanteilen und die Abberufung und Neubestellung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern.<\/p>\n<p>Im hiesigen einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren geht der Antrag der Antragstellerin dahin, die Antragsgegnerin m\u00fcsse sie als Gesellschafterin mit allen Rechten und Pflichten behandeln. Au\u00dferdem beantragt sie, der Antragsgegnerin zu untersagen, eine ge\u00e4nderte Gesellschafterliste beim Handelsregister einzureichen und \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerschaft eintragen zu lassen.<\/p>\n<p>Das LG hat das Verfahren ausgesetzt. Bei dem KG ist derzeit ein Berufungsverfahren anh\u00e4ngig, worin es um die Frage geht, ob am 15. Mai eine Gesellschafterversammlung stattgefunden habe. Die Beantwortung dieser Frage sei f\u00fcr das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren vorgreiflich. Gegen den Aussetzungsbeschluss hat die Streithelferin sofortige Beschwerde eingelegt. Diese f\u00fchrt zur Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses des LG Berlin.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass hier schon keine Vorgreiflichkeit besteht und das LG auch kein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Ermessen ausge\u00fcbt hat, kommt die Aussetzung hier schon aus grunds\u00e4tzlichen Erw\u00e4gungen heraus nicht in Betracht. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht im Hinblick auf ein Hauptsacheverfahren aus demselben Sachkomplex ausgesetzt werden. Eine Aussetzung ist mit der besonderen Eilbed\u00fcrftigkeit eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens nicht vereinbar. Lediglich beim Aufhebungsverfahren nach den \u00a7 927, \u00a7 936 ZPO wird teilweise die Auffassung vertreten, dass eine Aussetzung statthaft sei. Ein solches Verfahren liegt jedoch hier nicht vor.<\/p>\n<p>Das LG muss daher in dem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren entscheiden, ohne dass es die Hauptsacheentscheidung des KG abwarten darf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einem Verfahren vor dem KG\u00a0(Beschl. v. 22.7.2019 &#8211; 2 W 1\/19) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin und die Streithelferin sind die einzigen Gesellschafter der Antragsgegnerin, deren wesentliches Verm\u00f6gen ein Grundst\u00fcck darstellt. Die Antragstellerin und die Streithelferin streiten sich in unterschiedlichen Parteirollen in zahlreichen Prozessen vor dem LG Berlin und dem KG. Im Wesentlichen geht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[720,1530],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1449"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1449"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1449\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1452,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1449\/revisions\/1452"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1449"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1449"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1449"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}