{"id":1570,"date":"2020-01-22T08:16:00","date_gmt":"2020-01-22T07:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1570"},"modified":"2020-01-22T08:16:00","modified_gmt":"2020-01-22T07:16:00","slug":"lg-bochum-ueber-garantie-ist-immer-zu-informieren-auch-wenn-mit-dieser-nicht-geworben-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/01\/22\/lg-bochum-ueber-garantie-ist-immer-zu-informieren-auch-wenn-mit-dieser-nicht-geworben-wird\/","title":{"rendered":"LG Bochum: \u00dcber Garantie ist immer zu informieren, auch wenn mit dieser nicht geworben wird"},"content":{"rendered":"<p>Das LG Bochum macht mit einer aktuellen Entscheidung im Lauterkeitsrecht auf sich aufmerksam.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmer ist eine Garantie h\u00e4ufig als rotes Tuch bekannt. Ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigt sind Abmahnungen wegen fehlender Informationen zur Garantie, wenn mit einer solchen geworben wird, \u00a7 479 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Das LG Bochum hat nun den Blick auf Informationspflichten aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246a.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 312d BGB, Art. 246a<\/a>\u00a0\u00a7 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB gelenkt. Danach ist zu informieren \u00fcber<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;&#8230; das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Pflicht ist dabei sehr umfassend:<\/p>\n<blockquote><p>Zur Bestimmung der inhaltlichen Reichweite der Informationspflicht aus \u00a7 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB kann auf den Regelungsgehalt des \u00a7 479 Abs. 1 BGB zur\u00fcckgegriffen werden (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019 \u2013 4 U 22\/19). Mit der letztgenannten Vorschrift hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, welche Informationen im Zusammenhang mit Garantien aus seiner Sicht f\u00fcr eine ad\u00e4quate Information des Verbrauchers erforderlich sind. Diese Wertungen sind zur Vermeidung nicht gerechtfertigter Widerspr\u00fcche und Diskrepanzen zur Bestimmung der inhaltlichen Reichweite der Informationspflicht aus \u00a7 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB zu \u00fcbernehmen. Damit ist auch im Rahmen der Informationspflicht aus \u00a7 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a \u00a7 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinzuweisen sowie dar\u00fcber zu informieren, dass sie durch die Garantie nicht eingeschr\u00e4nkt werden (vgl. \u00a7 479 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB), sowie der r\u00e4umliche Geltungsbereich des Garantieschutzes anzugeben (vgl. \u00a7 479 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Da Garantien stets Gew\u00e4hrleistungsrechte nur erg\u00e4nzen, diese aber nicht einschr\u00e4nken, fragt sich, warum ein H\u00e4ndler hierauf hinweisen sollte, w\u00e4re doch eine Garantie stets nur ein &#8222;Mehr&#8220;, was der Kunde erh\u00e4lt. Auch hierauf hat das Gericht eine Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Um eine \u00fcberlegte Entscheidung treffen zu k\u00f6nnen, muss der Verbraucher wissen, ob eine Herstellergarantie vorliegt und falls ja, wie weit diese reicht. Gerade im Fernabsatz werden h\u00e4ufig zus\u00e4tzlich zu dem Produkt noch weitere kostenpflichtige (Versicherungs-)Angebote zum Schutz des Produkts gemacht. So wurde auch im vorliegenden Fall, zwar nicht von dem Verk\u00e4ufer, aber von der Internetplattform eBay, ein Produktschutz f\u00fcr ein Jahr f\u00fcr 30,99 Euro angeboten. Der Verbraucher kann nur dann das F\u00fcr und Wider abw\u00e4gen, um eine \u00fcberlegte rationale Kaufentscheidung zu treffen, wenn er auch \u00fcber eventuell bestehenden Herstellergarantien informiert wird.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Gegenstand des Rechtsstreits war dabei ein Apple-Produkt, also ein solches, was in unz\u00e4hligen Onlineshops angeboten wird.<\/p>\n<p><strong>Praxishinweis<\/strong><\/p>\n<p>Onlineh\u00e4ndler sollten bereits jetzt pr\u00fcfen, ob Ihnen Informationen zu Garantien vorliegen und diese in ihre Angebote einpflegen, da unklar ist, ob diese Entscheidung best\u00e4tigt wird. Das Gericht wittert dabei schon eine L\u00f6sung:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Zudem werden \u2013 so die \u00dcberzeugung der Kammer \u2013 Hersteller, Internethandelsplattformen und verkaufende Unternehmer unter dem Eindruck lauterkeitsrechtlicher Verpflichtungen zur Information \u00fcber Herstellergarantien kurzfristig Wege finden, die Verk\u00e4ufern wettbewerbskonforme Onlineangebote erm\u00f6glichen.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist durchaus nachvollziehbar, wenngleich sicher keine kurzfristige Umsetzung in Aussicht steht.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/datenschutz-rv.de\/online-haendler-aufgepasst-hinweispflicht-auf-herstellergarantien\/\">LG Bochum, Urteil vom 27.11.2019 \u2013 I-15 O 122\/19<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das LG Bochum macht mit einer aktuellen Entscheidung im Lauterkeitsrecht auf sich aufmerksam. F\u00fcr Unternehmer ist eine Garantie h\u00e4ufig als rotes Tuch bekannt. 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