{"id":1583,"date":"2020-02-03T12:48:43","date_gmt":"2020-02-03T11:48:43","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1583"},"modified":"2020-02-03T12:48:43","modified_gmt":"2020-02-03T11:48:43","slug":"montagsblog-166","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/02\/03\/montagsblog-166\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um eine im Alltag h\u00e4ufig auftretende Fallkonstellation. <\/em><\/p>\n<p><strong>Haftung des Fahrzeughalters f\u00fcr erh\u00f6htes Parkentgelt<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 18.\u00a0Dezember 2019 \u2013 XII\u00a0ZR\u00a013\/19<\/p>\n<p><em>Mit den Rechtsfiguren des Anscheinsbeweises und der sekund\u00e4ren Darlegungslast befasst sich der XII.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin betreibt einen \u00f6ffentlichen Parkplatz, auf dem mit Schildern darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung auf den daf\u00fcr gekennzeichneten Fl\u00e4chen f\u00fcr eine H\u00f6chstdauer von zwei Stunden kostenlos ist und bei \u00dcberschreitung dieses Zeitraums oder Nutzung anderer Fl\u00e4chen ein erh\u00f6htes Parkentgelt von 30 Euro erhoben wird. Die Beklagte ist Halterin eines Autos, das im Lauf von zwei Jahren insgesamt dreimal unberechtigt auf dem Parkplatz abgestellt war. Die Klage auf erh\u00f6htes Parkentgelt und Inkassokosten in H\u00f6he von insgesamt 214,50 Euro blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an das LG zur\u00fcck. Er tritt dem LG darin bei, dass ein Vertrag \u00fcber die Nutzung des Parkplatzes nur mit dem Fahrer zustande kommt, der das Fahrzeug auf einer betroffenen Fl\u00e4che abstellt, nicht aber mit einem Dritten, der Halter des Fahrzeugs ist. Er best\u00e4tigt ferner, dass die Vereinbarung mit dem Fahrer \u00fcber das erh\u00f6hte Parkentgelt im Streitfall wirksam geschlossen wurde und einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle standh\u00e4lt. Zu Recht hat das LG \u00fcberdies entschieden, dass kein Anscheinsbeweis daf\u00fcr spricht, dass der Halter des Fahrzeugs zugleich dessen Fahrer war. Abweichend von der Auffassung der Vorinstanzen trifft den Halter in der gegebenen Konstellation aber eine sekund\u00e4re Darlegungslast. Er kann die gegnerische Behauptung, das Fahrzeug selbst gefahren zu haben, nur dann wirksam bestreiten, wenn er jedenfalls die Personen benennt, die im fraglichen Zeitraum die M\u00f6glichkeit hatten, das Fahrzeug als Fahrer zu nutzen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> F\u00fcr Abschleppkosten haftet der Halter unter dem Gesichtspunkt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag grunds\u00e4tzlich schon dann, wenn er das Fahrzeug einem Dritten \u00fcberlassen hat (BGH, Urt. v. 18.12.2015 &#8211; V\u00a0ZR\u00a0160\/14 Tz.\u00a021\u00a0f. &#8211; MDR 2016, 267; BGH, Urt. v. 11.3.2016 \u2013 V\u00a0ZR\u00a0102\/15 Tz.\u00a06\u00a0ff. \u2013 MDR 2016, 764).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um eine im Alltag h\u00e4ufig auftretende Fallkonstellation. Haftung des Fahrzeughalters f\u00fcr erh\u00f6htes Parkentgelt Urteil vom 18.\u00a0Dezember 2019 \u2013 XII\u00a0ZR\u00a013\/19 Mit den Rechtsfiguren des Anscheinsbeweises und der sekund\u00e4ren Darlegungslast befasst sich der XII.\u00a0Zivilsenat. Die Kl\u00e4gerin betreibt einen \u00f6ffentlichen Parkplatz, auf dem mit Schildern darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung auf den daf\u00fcr [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,63,794,60,2],"tags":[80,52,1615,1620,1619,1617,1616,1618,1614,1613,325],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1583"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1583"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1583\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1584,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1583\/revisions\/1584"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1583"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1583"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1583"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}