{"id":1591,"date":"2020-02-23T11:57:44","date_gmt":"2020-02-23T10:57:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1591"},"modified":"2020-02-23T11:57:44","modified_gmt":"2020-02-23T10:57:44","slug":"montagsblog-169","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/02\/23\/montagsblog-169\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Beweislast bei Verletzung der \u00e4rztlichen Pflicht zur wirtschaftlichen Information. <\/em><\/p>\n<p><strong>Beweislast bei unzureichender Information \u00fcber die Behandlungskosten<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 28.\u00a0Januar 2020 \u2013 VI\u00a0ZR\u00a092\/19<\/p>\n<p><em>Mit den Folgen eines Versto\u00dfes gegen die Informationspflicht aus \u00a7\u00a0630c Abs.\u00a03 Satz\u00a01 BGB befasst sich der VI.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Ehefrau des Kl\u00e4gers hatte beim beklagten Arzt eine Behandlung ihrer Krampfadern durchf\u00fchren lassen. Vor der Behandlung unterschrieb sie ein Formblatt, in dem unter anderem darauf hingewiesen wurde, dass die Behandlungsmethode nicht von allen Krankenversicherern anerkannt wird. Im Anschluss an die Behandlung lehnte die private Krankenversicherung der Ehefrau die Erstattung der Behandlungskosten von rund 3.500 Euro ab. Eine Klage gegen die Versicherung blieb erfolglos. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kl\u00e4ger vom Beklagten aus abgetretenem Recht die vollst\u00e4ndige R\u00fcckzahlung der Behandlungskosten. Die Klage hatte in den beiden ersten Instanzen Erfolg.<\/p>\n<p>Der BGH verweist den Rechtsstreit an das LG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Ebenso wie die Vorinstanzen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass der Beklagte die ihm obliegende Pflicht zur wirtschaftlichen Information aus \u00a7\u00a0630c Abs.\u00a03 Satz\u00a01 BGB verletzt hat. Ausweislich des von ihm verwendeten Formblatts hatte der Beklagte Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Behandlungskosten von der Versicherung nicht ersetzt werden. Deshalb war er verpflichtet, die voraussichtliche H\u00f6he der Behandlungskosten mitzuteilen. Diese Information ging aus dem Formblatt nicht hervor.<\/p>\n<p>Abweichend von den Vorinstanzen sieht der BGH die Beweislast daf\u00fcr, dass der Patient bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Information von der Behandlung abgesehen h\u00e4tte, nicht beim Arzt, sondern beim Patienten. F\u00fcr die in anderen Bereichen geltende Vermutung aufkl\u00e4rungsrichtigen Verhaltens ist im Zusammenhang mit \u00a7\u00a0630c Abs.\u00a03 Satz\u00a01 BGB kein Raum. Die geschuldete Information ist nicht auf ein bestimmtes Verhalten gerichtet. Sie soll dem Patienten leidglich die wirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung verdeutlichen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em> <\/span>Die nach \u00a7\u00a0630c Abs.\u00a03 Satz\u00a01 BGB geschuldete Information muss in Textform erteilt werden. Eine m\u00fcndliche Mitteilung reicht also nicht aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Beweislast bei Verletzung der \u00e4rztlichen Pflicht zur wirtschaftlichen Information. Beweislast bei unzureichender Information \u00fcber die Behandlungskosten Urteil vom 28.\u00a0Januar 2020 \u2013 VI\u00a0ZR\u00a092\/19 Mit den Folgen eines Versto\u00dfes gegen die Informationspflicht aus \u00a7\u00a0630c Abs.\u00a03 Satz\u00a01 BGB befasst sich der VI.\u00a0Zivilsenat. Die Ehefrau des Kl\u00e4gers hatte beim beklagten Arzt eine Behandlung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[67,15,435],"tags":[1636,1630,53,1634,408,1633,1286,1632,1631,1635],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1591"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1591"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1591\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1592,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1591\/revisions\/1592"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1591"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1591"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1591"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}