{"id":1600,"date":"2020-03-06T17:37:39","date_gmt":"2020-03-06T16:37:39","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1600"},"modified":"2020-03-06T17:37:39","modified_gmt":"2020-03-06T16:37:39","slug":"montagsblog-170","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/03\/06\/montagsblog-170\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um ein Thema, das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an Bedeutung gewinnt. <\/em><\/p>\n<p><strong>Subsidiarit\u00e4tsgrundsatz bei Geltendmachung von Geh\u00f6rsverst\u00f6\u00dfen<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 28.\u00a0Januar 2020 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a057\/19<\/p>\n<p><em>Ein Einzelfall aus dem Bereich des so genannten Dieselskandals findet ein abruptes Ende. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte geltend gemacht, sein Auto verf\u00fcge \u00fcber eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung. Das OLG sah von der Einholung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens ab, weil der Kl\u00e4ger nicht schl\u00fcssig dargetan habe, wie er zu dieser Einsch\u00e4tzung gelangt sei, und weil es an jeglichen Anhaltspunkten f\u00fcr eine Abgasmanipulation fehle. Die im Internet abrufbare Liste der von einem R\u00fcckruf des Kraftfahrtbundesamts betroffenen Fahrzeuge f\u00fchre keine Fahrzeuge des betreffenden Herstellers auf.<\/p>\n<p>Die Nichtzulassungsbeschwerde des Kl\u00e4gers bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Der BGH bescheinigt dem OLG allerdings einen klaren Versto\u00df gegen Art.\u00a0103 Abs.\u00a01 GG. Einer Partei ist es grunds\u00e4tzlich nicht verwehrt, eine tats\u00e4chliche Aufkl\u00e4rung auch hinsichtlich solcher Umst\u00e4nde zu verlangen, \u00fcber die sie selbst kein zuverl\u00e4ssiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann, die sie aber nach Lage der Verh\u00e4ltnisse f\u00fcr wahrscheinlich oder m\u00f6glich h\u00e4lt. Unbeachtlich ist eine Behauptung nur dann, wenn sie ohne jeglichen greifbaren Anhaltspunkt willk\u00fcrlich ins Blaue hinein aufgestellt wird. Im Streitfall hat der Kl\u00e4ger hinreichende Anhaltspunkte f\u00fcr die Richtigkeit seiner Behauptung vorgetragen, indem er auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart hingewiesen hat, das ergeben habe, dass die Motoren des in seinem Fahrzeug verbauten Typs eine unzul\u00e4ssige Thermosoftware enthielten. Ein Einschreiten des Kraftfahrtbundesamts ist bei dieser Ausgangslage nicht zwingend erforderlich.<\/p>\n<p>Der BGH weist die Nichtzulassungsbeschwerde dennoch zur\u00fcck, weil der Kl\u00e4ger es vers\u00e4umt hat, den Geh\u00f6rsversto\u00df bereits im Berufungsverfahren geltend zu machen. Er st\u00fctzt diese Bewertung auf den Subsidiarit\u00e4tsgrundsatz, demzufolge ein Beteiligter alle nach Lage der Sache zur Verf\u00fcgung stehenden prozessualen M\u00f6glichkeiten ergreifen muss, um die Korrektur einer geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern, und auf den damit in Einklang stehenden Rechtsgedanken des \u00a7\u00a0295 ZPO. Im Streitfall war f\u00fcr den Kl\u00e4ger aus dem gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0522 Abs.\u00a02 ZPO erteilten Hinweis ersichtlich, dass das OLG seinen Vortrag f\u00fcr unbeachtlich h\u00e4lt. Deshalb h\u00e4tte der Kl\u00e4ger das OLG innerhalb der ihm einger\u00e4umten Frist zur Stellungnahme auf die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zur Beachtlichkeit eines Beweisangebots in solchen F\u00e4llen hinweisen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Eine Partei, die sich nach einem gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0522 Abs.\u00a02 ZPO erteilten Hinweis die M\u00f6glichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde offenhalten will, sollte ihre Angriffe gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts stets innerhalb der gew\u00e4hrten Frist zur Stellungnahme vorbringen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um ein Thema, das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an Bedeutung gewinnt. Subsidiarit\u00e4tsgrundsatz bei Geltendmachung von Geh\u00f6rsverst\u00f6\u00dfen Beschluss vom 28.\u00a0Januar 2020 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a057\/19 Ein Einzelfall aus dem Bereich des so genannten Dieselskandals findet ein abruptes Ende. Der Kl\u00e4ger hatte geltend gemacht, sein Auto verf\u00fcge \u00fcber eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung. Das OLG [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,1305,2],"tags":[1042,1642,97,1644,1178,1591,1215,1643,1645],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1600"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1600"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1600\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1601,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1600\/revisions\/1601"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1600"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1600"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1600"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}