{"id":1602,"date":"2020-03-13T15:05:04","date_gmt":"2020-03-13T14:05:04","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1602"},"modified":"2020-03-13T15:05:04","modified_gmt":"2020-03-13T14:05:04","slug":"montagsblog-171","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/03\/13\/montagsblog-171\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Kostenentscheidung im Falle eines Anerkenntnisurteils. <\/em><\/p>\n<p><strong>Keine Schl\u00fcssigkeitspr\u00fcfung nach Anerkenntnis<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 16.\u00a0Januar 2020 \u2013 V\u00a0ZB\u00a093\/18<\/p>\n<p><em>Mit den Voraussetzungen des \u00a7\u00a093 ZPO befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist seit 1994 alleiniger Erbe eines landwirtschaftlichen Hofs. Rund zwanzig Jahre nach dem Erbfall verlangte er vom Beklagten, der als Testamentsvollstrecker bestellt ist, au\u00dfergerichtlich die Freigabe einiger zum Hof geh\u00f6render Grundst\u00fccke. Der Beklagte reagierte darauf nicht. Nach Klageerhebung zeigte der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft an und behielt sich ein Anerkenntnis vor. Eine Klageerwiderung reichte er nicht ein. Im Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung erkannte er den Klageanspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast an. Das LG erlie\u00df Anerkenntnisurteil und legte die Kosten dem Beklagten auf. Die gegen die Kostenentscheidung gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Beklagten bleibt ebenfalls ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Der Beklagte hat Veranlassung zur Klage gegeben, weil er auf die au\u00dfergerichtliche Aufforderung nicht reagiert hat. Als Testamentsvollstrecker war er gehalten, auf das Verlange des Erben zu reagieren und zu erkl\u00e4ren, weshalb er die Freigabe verweigert. Der Beklagte hat den Anspruch auch nicht sofort anerkannt, weil er das Anerkenntnis nicht innerhalb der Frist zur Klageerwiderung abgegeben hat.<\/p>\n<p>Ob die Klage schl\u00fcssig und begr\u00fcndet war, ist unerheblich. Ein nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist abgegebenes Anerkenntnis ist nach der Rechtsprechung des BGH allerdings als rechtzeitig anzusehen, wenn die Klage zun\u00e4chst nicht schl\u00fcssig war, der Kl\u00e4ger sp\u00e4ter nachbessert und der Beklagte den Anspruch daraufhin sofort anerkennt. Diese Grunds\u00e4tze gelten indes nicht, wenn sich das Klagevorbringen im Zeitraum zwischen Klageerhebung und Anerkenntnis nicht \u00e4ndert.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren steht einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von \u00a7\u00a093 ZPO grunds\u00e4tzlich nicht entgegen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Beklagte schon in diesem Stadium einen Antrag auf Klageabweisung ank\u00fcndigt oder dem Klagebegehren in sonstiger Weise inhaltlich entgegentritt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Kostenentscheidung im Falle eines Anerkenntnisurteils. Keine Schl\u00fcssigkeitspr\u00fcfung nach Anerkenntnis Beschluss vom 16.\u00a0Januar 2020 \u2013 V\u00a0ZB\u00a093\/18 Mit den Voraussetzungen des \u00a7\u00a093 ZPO befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger ist seit 1994 alleiniger Erbe eines landwirtschaftlichen Hofs. Rund zwanzig Jahre nach dem Erbfall verlangte er vom Beklagten, der als Testamentsvollstrecker bestellt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[528,2],"tags":[1646,476,1650,508,1648,1649,1647],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1602"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1602"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1602\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1603,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1602\/revisions\/1603"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1602"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1602"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1602"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}