{"id":1614,"date":"2020-04-02T09:14:23","date_gmt":"2020-04-02T07:14:23","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1614"},"modified":"2020-04-02T09:14:23","modified_gmt":"2020-04-02T07:14:23","slug":"verkuendungstermine-in-corona-zeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/04\/02\/verkuendungstermine-in-corona-zeiten\/","title":{"rendered":"Verk\u00fcndungstermine in Corona-Zeiten"},"content":{"rendered":"<p>Wegen der Corona-Pandemie ist die Bestimmung von Terminen derzeit mit einigen Schwierigkeiten verbunden.\u00a0Daher d\u00fcrfte es sich empfehlen, vor der Terminsbestimmung mit den Parteivertretern ein telefonisches Einvernehmen herbeizuf\u00fchren, ob der Termin durchgef\u00fchrt werden soll. Im Sitzungssaal ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.<\/p>\n<p>Allerdings geht es dabei nicht nur um Verhandlungstermine. Zahlreiche Verk\u00fcndigungstermine sind ebenfalls bestehen geblieben. Die Situation wirft die Frage auf, ob bei diesen Verk\u00fcndungsterminen derzeit der Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit gewahrt ist.<\/p>\n<p>Bekanntlich muss eine Urteilsverk\u00fcndung in Zivilsachen in \u00f6ffentlicher Sitzung erfolgen (\u00a7 310\u00a0Abs. 1 Satz 1\u00a0ZPO). Zahlreiche Gerichtspr\u00e4sidenten haben jedoch Anordnungen bez\u00fcglich des Betretens der Gerichte erlassen, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob eine Verk\u00fcndung tats\u00e4chlich noch \u00f6ffentlich w\u00e4re. Zwar erhalten Personen, die von dem Verk\u00fcndungstermin Kenntnis haben, an dem Verfahren beteiligt sind und\/oder sich erkundigen wollen, regelm\u00e4\u00dfig Zutritt. Aber dies alleine reicht nicht aus, um die Verk\u00fcndung tats\u00e4chlich zu einer \u00f6ffentlichen Verk\u00fcndung zu machen. Notwendig ist daf\u00fcr vielmehr, dass jedermann jederzeit grunds\u00e4tzlich Zutritt haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Dem Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit ist gro\u00dfe Bedeutung beizumessen. Das BAG hat ein Urteil eines LAG nur deswegen aufgehoben, weil der Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit bei der Verk\u00fcndung desselben infolge einer Nachl\u00e4ssigkeit nicht gewahrt wurde (\u00a7 547 Nr. 5 ZPO; BAG, Beschl. v. 22.9.2016, 6 AZN 376\/16)! Gl\u00fccklicherweise gibt es nur absolute Revisionsgr\u00fcnde, jedoch keine absoluten Berufungsgr\u00fcnde. Die Verletzung des Grundsatzes der \u00d6ffentlichkeit ist in \u00a7 538 Absatz 2 ZPO als Grund f\u00fcr eine notwendige Aufhebung und Zur\u00fcckverweisung nicht genannt.<\/p>\n<p>Gleichwohl stellt sich die Frage: Wie kann man gegenw\u00e4rtig sicherstellen, dass eine Verk\u00fcndung tats\u00e4chlich dem Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit gen\u00fcgt? Folgender Weg k\u00f6nnte das Problem l\u00f6sen: Direkt am Eingang des Gerichts wird deutlich sichtbar eine Nachricht angebracht, worin vermerkt ist, dass alle Verk\u00fcndungstermine in einem dort bezeichneten Saal stattfinden. Dieser Saal muss so beschaffen sein, dass durch ein Fenster zur Stra\u00dfe hin verk\u00fcndet werden kann. Auf der Nachricht muss beschrieben sein, wie man von au\u00dfen zu dem Saal gelangen kann. Wer also einem Verk\u00fcndungstermin beiwohnen will, kann sich zur genannten Zeit vor dem Fenster positionieren. Es muss mit der Verk\u00fcndung einige Minuten gewartet werden, damit eventuelles Publikum den Saal von au\u00dfen finden kann. Am urspr\u00fcnglich vorgesehenen Verk\u00fcndungsort muss ein Hinweis auf den neuen Verk\u00fcndungsort angebracht worden sein. Auf diesem Wege d\u00fcrfte der Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit jedenfalls gewahrt sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wegen der Corona-Pandemie ist die Bestimmung von Terminen derzeit mit einigen Schwierigkeiten verbunden.\u00a0Daher d\u00fcrfte es sich empfehlen, vor der Terminsbestimmung mit den Parteivertretern ein telefonisches Einvernehmen herbeizuf\u00fchren, ob der Termin durchgef\u00fchrt werden soll. Im Sitzungssaal ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Allerdings geht es dabei nicht nur um Verhandlungstermine. Zahlreiche Verk\u00fcndigungstermine sind ebenfalls [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[1658,1660,1659],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1614"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1614"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1614\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1622,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1614\/revisions\/1622"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1614"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1614"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1614"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}