{"id":1640,"date":"2020-04-24T18:47:49","date_gmt":"2020-04-24T16:47:49","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1640"},"modified":"2020-04-24T18:47:49","modified_gmt":"2020-04-24T16:47:49","slug":"montagsblog-174","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/04\/24\/montagsblog-174\/","title":{"rendered":"Montagsblog: 2. Sonderausgabe"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es erneut um ein Corona-Thema. <\/em><\/p>\n<p><strong>Video-Verhandlungen beim Bundesgerichtshof<br \/>\n<\/strong>\u00a7\u00a0128a ZPO<\/p>\n<p><em>Einen neuen Weg zur Aufrechterhaltung des Sitzungsbetriebs in Corona-Zeiten hat der X.\u00a0Zivilsenat beschritten. <\/em><\/p>\n<p>Wie bei vielen anderen Gerichten beginnt auch beim Bundesgerichtshof allm\u00e4hlich wieder der Sitzungsbetrieb. Die infolge des Abstandgebots reduzierte Aufnahmekapazit\u00e4t der Sitzungss\u00e4le stellt die Senate vor allem in Verfahren mit hoher \u00d6ffentlichkeitswirkung vor gro\u00dfe Herausforderungen. In besonderer Weise betroffen sind zudem Senate mit Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Spezialmaterien, in denen eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nicht erforderlich ist. In solchen Verfahren sind die Parteien h\u00e4ufig durch mehrere Prozessbevollm\u00e4chtigte vertreten. In Patentnichtigkeitsverfahren, f\u00fcr die der X.\u00a0Zivilsenat als Berufungsgericht zust\u00e4ndig ist, treten dar\u00fcber hinaus h\u00e4ufig technische Beist\u00e4nde auf, die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0113 Satz\u00a02 PatG ebenfalls teilnahmeberechtigt sind. Dieser Personenkreis muss nicht selten aus dem Ausland anreisen, was in Corona-Zeiten kaum m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Um Terminsaufhebungen und eine daraus resultierende Verl\u00e4ngerung der Verfahrensdauer von kaum vorhersehbarem Ausma\u00df zu vermeiden, hat der X.\u00a0Zivilsenat am 23.\u00a0April 2020 erstmals von der in \u00a7\u00a0128a ZPO vorgesehenen M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht, Bevollm\u00e4chtigte und technische Beist\u00e4nde per Videoschaltung an der m\u00fcndlichen Verhandlung zu beteiligen. Hierzu wurde kurzfristig die M\u00f6glichkeit geschaffen, Videokonferenzen mit dem System &#8222;Microsoft Teams&#8220; durchzuf\u00fchren. Die Kl\u00e4gerin und die Beklagte waren je durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt vor Ort vertreten. Weitere Patentanw\u00e4lte, die technischen Beist\u00e4nde der Parteien sowie zwei Simultandolmetscher waren \u00fcber die Videokonferenz zugeschaltet.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer haben sich mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden gezeigt. Dies hat den Senat darin best\u00e4rkt, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten. Er stellt es den Parteien frei, eine begrenzte Anzahl von Vertretern vor Ort auftreten zu lassen, sieht aufgrund der ersten Erfahrungen aber auch mit gro\u00dfer Zuversicht Verhandlungen entgegen, bei denen nur die Richter im Sitzungssaal pr\u00e4sent sind. Die erfolgreiche Premiere l\u00e4sst auf jeden Fall hoffen, dass der Senat das Entstehen einer Bugwelle an aufgeschobenen Verhandlungsterminen auch dann vermeiden kann, wenn die jetzigen Einschr\u00e4nkungen noch lange Zeit bestehen bleiben sollten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> F\u00fcr die spontane Fernkommunikation zwischen Bevollm\u00e4chtigen und Beist\u00e4nden einer Partei w\u00e4hrend der Verhandlung bietet sich die Einrichtung eines separaten Kanals zum Austausch von Textnachrichten an, etwa \u00fcber Smartphones, Tablets oder Notebooks.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es erneut um ein Corona-Thema. Video-Verhandlungen beim Bundesgerichtshof \u00a7\u00a0128a ZPO Einen neuen Weg zur Aufrechterhaltung des Sitzungsbetriebs in Corona-Zeiten hat der X.\u00a0Zivilsenat beschritten. Wie bei vielen anderen Gerichten beginnt auch beim Bundesgerichtshof allm\u00e4hlich wieder der Sitzungsbetrieb. 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