{"id":1645,"date":"2020-05-04T15:48:52","date_gmt":"2020-05-04T13:48:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1645"},"modified":"2020-05-04T15:48:52","modified_gmt":"2020-05-04T13:48:52","slug":"die-wiederaufnahme-des-sitzungsbetriebes-bei-gericht-in-corona-zeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/05\/04\/die-wiederaufnahme-des-sitzungsbetriebes-bei-gericht-in-corona-zeiten\/","title":{"rendered":"Die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebes bei Gericht in Corona-Zeiten"},"content":{"rendered":"<p>Derzeit denken alle an die Zeit \u201edanach\u201c. Aber so schnell wird die Normalit\u00e4t voraussichtlich nicht zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen. Nun soll aber wenigstens der Sitzungsbetrieb bei den Gerichten teilweise wieder aufgenommen werden. Hierf\u00fcr werden bei den Gerichten Vorbereitungen getroffen. Was genau geschieht?<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal wird durch entsprechende Hausverf\u00fcgungen und Instruktionen des Kontrollpersonals an den Eing\u00e4ngen sichergestellt, dass der Grundsatz der \u00d6ffentlichkeit gewahrt wird bzw. erhalten bleibt. Weiterhin m\u00fcssen die Sitzungss\u00e4le umgestaltet werden. Die S\u00e4le m\u00fcssen so ausgestattet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchweg gewahrt werden kann. Dies geschieht in aller Regel durch Verschiebung des Mobiliars, Markierungen auf dem Boden und auf den Tischen, mitunter durch das Aufstellen von Trennscheiben. All dies wird teilweise in st\u00e4ndigem Kontakt der Gerichtspr\u00e4sidenten untereinander und mit den Pr\u00e4sidenten der Oberlandesgerichte (Videokonferenzen) beschlossen und entschieden. Besonders problematisch ist die Einhaltung des Mindestabstandes bei den Kollegialgerichten, zumal dadurch auch eine sonst unproblematisch m\u00f6gliche kurze Verst\u00e4ndigung zwischendurch sehr erschwert wird. Durch die Markierungen sehen die S\u00e4le zum Teil etwas seltsam aus.<\/p>\n<p>Ein besonderes Problem stellen die Aufenthalts- und Wartebereiche dar. Diese sind oftmals ohnehin bei der Planung der Geb\u00e4ude zu kurz gekommen. Nunmehr entsteht das Problem der Wahrung des Mindestabstandes bei den Wartenden und der ausreichenden Bel\u00fcftung der betroffenen Bereiche. Es wird daher voraussichtlich nichts anderes \u00fcbrigbleiben, als jedenfalls teilweise Sitzungss\u00e4le zu Aufenthaltsr\u00e4umen umzufunktionieren, zumal die G\u00e4nge oftmals sehr schwer zu bel\u00fcften sind.<\/p>\n<p>Gleichzeitig kann nicht einfach jeder Richter irgendwie Termine bestimmen, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich zu viele Personen auf den Fluren aufhalten und der Mindestabstand schon deswegen nicht gewahrt werden kann. Es bedarf daher eines Mindestma\u00dfes an Absprachen und Organisation. All dies wird noch dadurch erschwert, dass einige Mitarbeiter (und auch Richter) immer noch krank sind bzw. als Risikogruppe in das Homeoffice gezwungen sind.<\/p>\n<p>Es gilt daher, eine F\u00fclle von praktischen Schwierigkeiten mit Improvisationsgeschick, Geduld und Erfindungsgeist zu \u00fcberwinden.<\/p>\n<p>Gleichwohl besteht die Hoffnung, dass demn\u00e4chst bei den Gerichten wieder ein wenig Normalit\u00e4t einkehren kann. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten dazu beizutragen, dass keine besonderen Schwierigkeiten auftreten werden. So k\u00f6nnen beispielsweise die Rechtsanw\u00e4lte die Mandanten schon vor dem Termin auf die voraussichtliche Situation vorbereiten bzw. hinweisen.<\/p>\n<p>Gleichwohl sollte es gelingen, in wenigen Wochen wieder halbwegs normale Verh\u00e4ltnisse bei den Gerichten herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit denken alle an die Zeit \u201edanach\u201c. Aber so schnell wird die Normalit\u00e4t voraussichtlich nicht zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen. Nun soll aber wenigstens der Sitzungsbetrieb bei den Gerichten teilweise wieder aufgenommen werden. Hierf\u00fcr werden bei den Gerichten Vorbereitungen getroffen. Was genau geschieht? 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