{"id":1662,"date":"2020-05-24T12:44:08","date_gmt":"2020-05-24T10:44:08","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1662"},"modified":"2020-05-24T12:44:08","modified_gmt":"2020-05-24T10:44:08","slug":"montagsblog-176","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/05\/24\/montagsblog-176\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um Hinweispflichten des Verk\u00e4ufers einer Immobilie. <\/em><\/p>\n<p><strong>Keine Pflicht des Verk\u00e4ufers zu Hinweis auf K\u00fcndigung der Geb\u00e4udeversicherung<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 20.\u00a0M\u00e4rz 2020 \u2013 V\u00a0ZR\u00a061\/19<\/p>\n<p><em>Mit einer zwar nur ein Detail betreffenden, aber dennoch grunds\u00e4tzlichen Frage befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte von den Beklagten im Februar 2017 ein Hausgrundst\u00fcck gekauft. Die \u00dcbergabe erfolgte Anfang April. Kurz zuvor hatte die von den Beklagten unterhaltene Wohngeb\u00e4udeversicherung den Versicherungsvertrag auf Anfang Mai gek\u00fcndigt. Mitte Juni kam es zu einem schweren Unwetter, bei dem das Dach des Geb\u00e4udes nach dem Vorbringen des Kl\u00e4gers stark besch\u00e4digt wurde. Die Klage auf Ersatz der Reparaturkosten in H\u00f6he von rund 38.000 Euro blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Die Revision des Kl\u00e4gers hat ebenfalls keinen Erfolg. Der BGH tritt den Vorinstanzen darin bei, dass keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bestehen, weil die Gefahr bereits bei \u00dcbergabe auf den Kl\u00e4ger \u00fcbergegangen war. Die Beklagten waren auch nicht verpflichtet, den Kl\u00e4ger auf das Auslaufen des Geb\u00e4udeversicherungsvertrags hinzuweisen. Der Erwerber eines Grundst\u00fccks tritt zwar gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a095 Abs.\u00a01 VVG in die Rechte und Pflichten eines bestehenden Versicherungsvertrags ein. Dennoch liegt es in seiner Verantwortung, rechtzeitig abzukl\u00e4ren, ob Versicherungsschutz besteht, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Abschluss einer solchen Versicherung \u00fcblich ist. Der Verk\u00e4ufer muss auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags nur dann hinweisen, wenn er zuvor mitgeteilt hat, dass Versicherungsschutz besteht. Eine solche Mitteilung hatte es im Streitfall nicht gegeben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Ein Grundst\u00fccksk\u00e4ufer sollte darauf achten, dass die Mitteilung \u00fcber das Bestehen von Versicherungsschutz in den Kaufvertrag aufgenommen wird. Der Verk\u00e4ufer ist aber auch dann zu einem Hinweis auf eine sp\u00e4tere Ver\u00e4nderung verpflichtet, wenn er die Mitteilung auf anderem Wege abgegeben hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um Hinweispflichten des Verk\u00e4ufers einer Immobilie. Keine Pflicht des Verk\u00e4ufers zu Hinweis auf K\u00fcndigung der Geb\u00e4udeversicherung Urteil vom 20.\u00a0M\u00e4rz 2020 \u2013 V\u00a0ZR\u00a061\/19 Mit einer zwar nur ein Detail betreffenden, aber dennoch grunds\u00e4tzlichen Frage befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger hatte von den Beklagten im Februar 2017 ein Hausgrundst\u00fcck gekauft. Die \u00dcbergabe [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15,61],"tags":[1693,1691,1651,934,48,134,1692,1690],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1662"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1662"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1662\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1663,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1662\/revisions\/1663"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1662"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1662"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1662"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}