{"id":1691,"date":"2020-07-27T16:01:41","date_gmt":"2020-07-27T14:01:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1691"},"modified":"2020-07-27T16:01:41","modified_gmt":"2020-07-27T14:01:41","slug":"lg-traunstein-steht-in-scheidung-lebenden-eheleuten-ein-hinterbliebenengeld-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/07\/27\/lg-traunstein-steht-in-scheidung-lebenden-eheleuten-ein-hinterbliebenengeld-zu\/","title":{"rendered":"LG Traunstein: Steht in Scheidung lebenden Eheleuten ein Hinterbliebenengeld zu?"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahre 2017 wurde das sogenannte Hinterbliebenengeld in Gestalt des \u00a7 844\u00a0Abs. 3\u00a0BGB eingef\u00fchrt (BGBl. I 2421). Es regelt einen Sonderfall der sogenannten Schocksch\u00e4den. Gerichtsentscheidungen hierzu sind \u2013 soweit ersichtlich &#8211; kaum ergangen. Und wenn, ging es meistenteils um die H\u00f6he der zu zahlenden Betr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Im hier zu beurteilenden Fall vor dem LG Traunstein (Urt. v. 11.2.2020 \u2013 1 O 1047\/19) hatten sich Eheleute im Jahre 2014 getrennt. Im Jahre 2017 reichte der Ehemann die Scheidung ein. Im Jahre 2018 befand sich der Ehemann bereits in einer Beziehung mit seiner sp\u00e4teren neuen Ehefrau. Gleichfalls im Jahre 2018 verstarb die \u201eNoch-Ehefrau\u201c bei einem Verkehrsunfall. Der Kl\u00e4ger verlangte von den unstreitig Eintrittspflichtigen ein Hinterbliebenengeld in H\u00f6he von 10.000 Euro.<\/p>\n<p>Er st\u00fctzte dies darauf, dass er sich trotz der Trennung noch um seine Ehefrau gek\u00fcmmert habe, und zwar sowohl pers\u00f6nlich als auch finanziell. Er habe eine Arztrechnung und die Miete bis zur K\u00fcndigung der Wohnung bezahlt sowie die Beerdigungs- und \u00dcberf\u00fchrungskosten in das Heimatland \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Dem LG Traunstein reicht dies allerdings nicht. Nach Anh\u00f6rung des Kl\u00e4gers in der m\u00fcndlichen Verhandlung wurde die Klage abgewiesen. Die Eheleute h\u00e4tten bereits jahrelang getrennt gelebt. Das Scheidungsverfahren war anh\u00e4ngig. Der Kl\u00e4ger sei im Mietvertrag als Mitmieter aufgef\u00fchrt gewesen. Bei der Bezahlung der Beerdigungskosten handele sich um einen Gefallen gegen\u00fcber der Tochter der Ehefrau, die die Beerdigungskosten nicht bezahlen konnte. Ein pers\u00f6nlicher Kontakt nach der Trennung begr\u00fcnde noch kein N\u00e4heverh\u00e4ltnis, zumal der Kl\u00e4ger auch eine neue Partnerin hatte. Ein rein freundschaftliches Verh\u00e4ltnis sei daf\u00fcr nicht ausreichend. Unter diesen Umst\u00e4nden ist die Vermutung des \u00a7 844 Abs. 3 Satz 2 BGB hier widerlegt. Ein besonderes pers\u00f6nliches N\u00e4heverh\u00e4ltnis, wie es \u00a7 844\u00a0Abs. 3 Satz 1\u00a0BGB voraussetzt, liegt im hier zu beurteilenden Fall damit nicht vor. Die Klage konnte damit keinen Erfolg haben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Fazit:<\/span> Man wird daher sagen k\u00f6nnen: Das erforderliche besondere pers\u00f6nliche N\u00e4heverh\u00e4ltnis zwischen Eheleuten liegt nach einer (endg\u00fcltigen?) Trennung, sp\u00e4testens aber mit der Rechtsh\u00e4ngigkeit des Scheidungsantrages, nicht mehr vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahre 2017 wurde das sogenannte Hinterbliebenengeld in Gestalt des \u00a7 844\u00a0Abs. 3\u00a0BGB eingef\u00fchrt (BGBl. I 2421). Es regelt einen Sonderfall der sogenannten Schocksch\u00e4den. Gerichtsentscheidungen hierzu sind \u2013 soweit ersichtlich &#8211; kaum ergangen. Und wenn, ging es meistenteils um die H\u00f6he der zu zahlenden Betr\u00e4ge. Im hier zu beurteilenden Fall vor dem LG Traunstein (Urt. 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