{"id":1767,"date":"2020-11-20T17:21:09","date_gmt":"2020-11-20T16:21:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1767"},"modified":"2020-11-29T10:57:56","modified_gmt":"2020-11-29T09:57:56","slug":"stichtag-1-12-2020-inkrafttreten-der-weg-refom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2020\/11\/20\/stichtag-1-12-2020-inkrafttreten-der-weg-refom\/","title":{"rendered":"Stichtag 1.12.2020: Inkrafttreten der WEG-Refom"},"content":{"rendered":"<p>Am 1.12.2020 tritt die wohl umfassendste Reform des Wohnungseigentumsrechts seit seiner Schaffung im Jahr 1951 in Kraft. Kaum ein Stein bleibt auf dem anderen. Der Verband der Wohnungseigent\u00fcmer &#8211; in Zukunft: die &#8222;Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer&#8220; &#8211; wird voll rechtsf\u00e4hig und ist Tr\u00e4ger der Verwaltung. Er entsteht bereits mit der Anlegung der Wohnungsgrundb\u00fccher, so dass im Fall der Teilung des Grundst\u00fccks eine &#8222;Ein-Personen-Gemeinschaft&#8220; existiert. Der Verwalter erh\u00e4lt fast unbeschr\u00e4nkte und unbeschr\u00e4nkbare Vertretungsmacht f\u00fcr die Gemeinschaft und kann jederzeit von den Wohnungseigent\u00fcmern abberufen werden. Sondereigentum ist jetzt auch an Freifl\u00e4chen m\u00f6glich. Bauliche Ver\u00e4nderungen k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Jeder Wohnungseigent\u00fcmer kann verlangen, dass ihm der Bau einer Ladestation f\u00fcr sein E-Auto gestattet wird. F\u00fcr Versammlungen gibt es kein Quorum f\u00fcr die Beschlussf\u00e4higkeit mehr. \u00a0Beschlussanfechtungsklagen sind gegen die Gemeinschaft zu richten.\u00a0Die Liste der tiefgreifenden \u00c4nderungen lie\u00dfe sich noch ein gutes St\u00fcck fortsetzen.<\/p>\n<p>In den Wohnungseigentumsanlagen wird sich daher in Zukunft vieles \u00e4ndern. Aber nicht nur praktisch, sondern auch dogmatisch ist ein Umdenken angesagt.\u00a0Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) n\u00e4hert das WEG dem \u00fcbrigen Verbandsrecht an, wenn es um die Rechtsstellung der \u00a0Gemeinschaft im Rechtsverkehr oder die Binnenrechtsbeziehungen zwischen Gemeinschaft, Wohnungseigent\u00fcmern, Verwalter und Beirat geht. Hier hat der Gesetzgeber sich an die Strukturen von GmbH, AG und Verein angelehnt, so dass die dort entwickelten L\u00f6sungen auch f\u00fcr das WEG fruchtbar gemacht werden k\u00f6nnen. Auch wenn das WEG so f\u00fcr die meisten Juristen klarer wird, ist dies f\u00fcr Wohnungseigent\u00fcmer und Verwalter nicht unbedingt der Fall. Mit der konzeptionellen Klarheit einher geht n\u00e4mlich eine &#8222;Bereinigung von Selbstverst\u00e4ndlichkeiten&#8220;, also die Streichung vermeintlich \u00fcberfl\u00fcssiger Regelungen. So findet sich die bisher in \u00a7 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG geregelte Aufgabe des Verwalters, Beschl\u00fcsse der Wohnungseigent\u00fcmer durchzuf\u00fchren, im neuen WEG nicht mehr. Damit wollte der Gesetzgeber ihn aber keineswegs von der Pflicht entbinden. Er war nur der Ansicht, es bed\u00fcrfe der Regelung nicht, weil sich diese Pflicht des Verwalters unmittelbar aus seiner Stellung als Vollzugsorgan ergebe. \u00a0Dies mag zwar so sein, sorgt aber nicht unbedingt f\u00fcr Rechtssicherheit.<\/p>\n<p>Trotzdem l\u00e4sst sich als erstes Fazit sagen, dass das neue WEG einen erheblichen und dringend notwendigen Fortschritt darstellt. Die neuen zahlreichen Rechtsfragen werden aber die Gerichte in der n\u00e4chsten Jahren gut besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong>\u00a0Ein zweiteiliger Beitrag, der die Neuregelungen vorstellt, beginnt in MDR 2020, 1409 und wird in Heft 24\/2020 fortgesetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1.12.2020 tritt die wohl umfassendste Reform des Wohnungseigentumsrechts seit seiner Schaffung im Jahr 1951 in Kraft. Kaum ein Stein bleibt auf dem anderen. Der Verband der Wohnungseigent\u00fcmer &#8211; in Zukunft: die &#8222;Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer&#8220; &#8211; wird voll rechtsf\u00e4hig und ist Tr\u00e4ger der Verwaltung. Er entsteht bereits mit der Anlegung der Wohnungsgrundb\u00fccher, so dass im [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":345,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,61,794,965],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1767"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/345"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1767"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1767\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1777,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1767\/revisions\/1777"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1767"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1767"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1767"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}