{"id":1819,"date":"2021-01-26T18:24:04","date_gmt":"2021-01-26T17:24:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1819"},"modified":"2021-01-26T18:24:04","modified_gmt":"2021-01-26T17:24:04","slug":"lg-frankfurt-a-m-befugnis-des-vorsitzenden-das-tragen-einer-besonderen-maske-anzuordnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/01\/26\/lg-frankfurt-a-m-befugnis-des-vorsitzenden-das-tragen-einer-besonderen-maske-anzuordnen\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt a.M.: Befugnis des Vorsitzenden, das Tragen einer besonderen Maske anzuordnen"},"content":{"rendered":"<p>In einem Beschluss hatte ein<strong> Richter<\/strong> am Amtsgericht f\u00fcr die durchzuf\u00fchrende m\u00fcndliche Verhandlung u. a. folgendes <strong>angeordnet<\/strong>: \u201eAnwesende Personen m\u00fcssen durchg\u00e4ngig einen <strong>geeigneten Mund-Nase-Schutz <\/strong>tragen (OP-Maske oder h\u00f6here Schutzklasse, notfalls dichtes Baumwolltuch).\u201c Dagegen legte der Beklagte eine Beschwerde ein und f\u00fchrte aus: Er wolle sich nicht gegen das Tragen einer Maske an sich, sondern nur dagegen beschweren, eine Maske mit <strong>h\u00f6herer Schutzklasse <\/strong>tragen zu m\u00fcssen. Diese stelle eine nicht gerechtfertigte Einschr\u00e4nkung der Wahrnehmung rechtlicher Interessen und einen <strong>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in seine Berufsfreiheit <\/strong>dar.<\/p>\n<p>Das LG (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 5.11.2020 \u2013 2-03 T 4\/20) l\u00e4sst dahinstehen, ob die Beschwerde zul\u00e4ssig ist, sondern h\u00e4lt diese auf jeden Fall f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Bei der getroffenen Ma\u00dfnahme handelt es sich um eine gem\u00e4\u00df \u00a7 176 GVG zul\u00e4ssig <strong>sitzungspolizeiliche Anordnung<\/strong>. Eine solche umfasst auch <strong>Ma\u00dfnahmen des Infektionsschutzes<\/strong>. Wegen der aktuellen Verbreitung des Corona-Virus darf auch das \u2013 ohnehin weit verbreitete \u2013 <strong>Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes <\/strong>(vulgo als Maske bezeichnet) angeordnet werden. Der Vorsitzende darf sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes orientieren. Dem Beklagten ist es auch mit Maske ohne weiteres zumutbar, m\u00fcndlich vorzutragen. Auch die <strong>weitere Beschreibung bzw. Konkretisierung<\/strong> der Maske ist nicht zu beanstanden, zumal sie den Anforderungen entspricht, die in der <strong>einschl\u00e4gigen Corona-VO<\/strong> gleichfalls gestellt werden. Weitergehend w\u00e4re sogar eine Anordnung zum Tragen von Masken nach den Standards FFP2 oder KN95 auch von dem Ermessen des Vorsitzenden gedeckt gewesen. Derartige Masken sind f\u00fcr geringe Betr\u00e4ge zu erwerben und stellen einen besseren Schutz dar. Da damit die Gefahr einer Infektion reduziert werden kann, liegt auch kein unzul\u00e4ssiger Eingriff in die Berufsfreiheit vor.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Es ist daher festzuhalten:<\/span> Der Vorsitzende ist gem\u00e4\u00df \u00a7 176 GVG nach seinem Ermessen dazu berechtigt, Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen, insbesondere zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch mit einer h\u00f6heren Schutzklasse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Beschluss hatte ein Richter am Amtsgericht f\u00fcr die durchzuf\u00fchrende m\u00fcndliche Verhandlung u. a. folgendes angeordnet: \u201eAnwesende Personen m\u00fcssen durchg\u00e4ngig einen geeigneten Mund-Nase-Schutz tragen (OP-Maske oder h\u00f6here Schutzklasse, notfalls dichtes Baumwolltuch).\u201c Dagegen legte der Beklagte eine Beschwerde ein und f\u00fchrte aus: Er wolle sich nicht gegen das Tragen einer Maske an sich, sondern nur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[1820,1821],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1819"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1819"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1819\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1821,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1819\/revisions\/1821"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1819"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1819"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1819"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}