{"id":184,"date":"2016-05-30T13:06:08","date_gmt":"2016-05-30T11:06:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=184"},"modified":"2016-05-30T13:06:08","modified_gmt":"2016-05-30T11:06:08","slug":"bgh-fristwahrung-durch-zu-knappe-klageschrift","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/05\/30\/bgh-fristwahrung-durch-zu-knappe-klageschrift\/","title":{"rendered":"BGH: Fristwahrung durch zu knappe Klageschrift?"},"content":{"rendered":"<p><em>Der Kl\u00e4ger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entsch\u00e4digung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. Die dreimonatige Klagefrist (\u00a7 13 Abs. 1 S. 2 StrEG) wollte der Kl\u00e4ger durch folgende Klageschrift wahren, der keine Anlagen beigef\u00fcgt waren: \u201eDie Beklagte wird verurteilt, an den Kl\u00e4ger 33.280,27 Euro nebst 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.2.2014 an den Kl\u00e4ger zu bezahlen. \u2013 Begr\u00fcndung: Der Vorgang wird bei der Beklagten unter dem Aktenzeichen II B 5 \u2013 4220\/E\/28\/2013 gef\u00fchrt. Eine Begr\u00fcndung des Antrags wird in K\u00fcrze in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen.\u201c Sp\u00e4ter wurde diese \u201eKlageschrift\u201c nach Fristablauf erg\u00e4nzt. Der Kl\u00e4ger verlor den Prozess durch alle Instanzen.<\/em><\/p>\n<p>Der BGH (Urt. v. 17.3.2016 \u2013 III ZR 200\/15 = <a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=1&amp;t=636002095704768437&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fMagazines%2fMDR%2f543296.xml&amp;ref=hitlist_hl\">MDR 2016, 541<\/a>; mit Besprechung <em>Conrad<\/em> <a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636002095704758672&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fMagazines%2fMDR%2f544328.xml&amp;ref=hitlist_hl\">MDR 2016, 572<\/a>) nutzt diesen Fall, um ausf\u00fchrlich \u00fcber die Voraussetzungen des \u00a7 253 Abs. 2 ZPO sowie die Bezugnahme auf Schriftst\u00fccke zu referieren. Erforderlich ist nach dem Gesetzeswortlaut die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs. Daf\u00fcr ist Schl\u00fcssigkeit und Substantiierung nicht erforderlich, vielmehr ist es ausreichend, wenn der Anspruch identifizierbar ist. Grunds\u00e4tzlich kann diese Indentifizierbarkeit auch durch eine konkrete Bezugnahme auf Anlagen erfolgen, wobei das Gericht aber nicht dazu verpflichtet ist, umfangreiche und ungeordnete Anlagen durchzuarbeiten. Anlagen dienen nur zur Erl\u00e4uterung und Konkretisierung, nicht aber der Ersetzung von Vortrag. Wenn die Anlagen dazu erforderlich sind, die Voraussetzungen des \u00a7 253 Abs. 2 ZPO herbeizuf\u00fchren, m\u00fcssen sie von einem Rechtsanwalt stammen, auf Schreiben der Partei selbst darf nicht Bezug genommen werden. Wendet man diese Ma\u00dfst\u00e4be auf die hier vorliegende Klageschrift an, so ergibt sich, dass sie den Anforderungen des \u00a7 253\u00a0Abs. 2\u00a0ZPO nicht entspricht. Die Klageschrift enth\u00e4lt keinerlei Ausf\u00fchrungen, woraus sich ein Anspruch auf Zahlung von 33.280,27\u00a0\u20ac ergeben soll. Die Bezugnahme in der Klageschrift enth\u00e4lt keine Bezugnahme auf konkrete Urkunden, sondern nur einen allgemeinen Bezug auf eine Akte. Dies ist nicht ausreichend, zumal die Akte &#8211; oder wenigstens Ausz\u00fcge daraus &#8211; auch nicht beigef\u00fcgt waren. Damit war die Frist vers\u00e4umt. Die Nachholung der Angaben entfaltet keine R\u00fcckwirkung.<\/p>\n<p>Oftmals gilt der Satz: \u201eHier w\u00e4re weniger mehr gewesen.\u201c Im hiesigen Fall verh\u00e4lt es sich anders: Hier w\u00e4re \u201emehr\u201c unbedingt erforderlich gewesen. Im Zeitalter des \u201eBearbeiten-Kopieren-Einf\u00fcgens\u201c d\u00fcrfte es eigentlich keine Probleme bereiten, eine den Anforderungen des \u00a7 253\u00a0Abs. 2\u00a0ZPO entsprechende Klageschrift vorzulegen, mitunter kann auch ein Scanner helfen. In einer Klageschrift, die zur Fristwahrung erforderlich ist, ist grunds\u00e4tzlich Vorsicht bei Bezugnahmen angebracht, da eine Heilung wegen der zu wahrenden Frist nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kl\u00e4ger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entsch\u00e4digung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. 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