{"id":1915,"date":"2021-06-08T14:10:48","date_gmt":"2021-06-08T12:10:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1915"},"modified":"2021-06-08T14:10:48","modified_gmt":"2021-06-08T12:10:48","slug":"bgh-kosten-fuer-die-vor-und-nachbereitung-von-ortsterminen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/06\/08\/bgh-kosten-fuer-die-vor-und-nachbereitung-von-ortsterminen\/","title":{"rendered":"BGH: Kosten f\u00fcr die Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen"},"content":{"rendered":"<p>Der BGH (Beschl. v. 24.2.2021 \u2013 VII ZB 55\/18,\u00a0<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mdr.2021.10.i.0647.01.e\">MDR 2021, 647<\/a>) hatte \u00fcber die Kosten einer Partei zur <strong>Beauftragung von Handwerkern<\/strong> zwecks <strong>Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen<\/strong> mit dem <strong>gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen<\/strong> zu entscheiden:<\/p>\n<p>Die Parteien f\u00fchrten einen <strong>Bauprozess<\/strong> der durch einen <strong>Vergleich mit Kostenaufhebung<\/strong> beendet wurde. Die Beklagte meldete im Rahmen der Kostenausgleichung Handwerkerkosten an. Diese waren dadurch entstanden, dass f\u00fcr die <strong>Beweisaufnahme<\/strong> bei einem <strong>Ortstermin<\/strong> mit einem <strong>Sachverst\u00e4ndigen Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten<\/strong> erforderlich waren. Das LG hatte die Ber\u00fccksichtigung dieser Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung abgelehnt. Es handele sich um au\u00dfergerichtliche Kosten, die eben gegeneinander aufgehoben seien. Das OLG hielt diese Argumentation f\u00fcr zu formal und hatte diese Kosten ber\u00fccksichtigt. Die Kosten seien wie Sachverst\u00e4ndigenkosten zu behandeln. Der BGH stellt die Entscheidung des LG wieder her!<\/p>\n<p>Der BGH weist einmal mehr darauf hin, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein einfaches Verfahren handelt, worin keine komplexe materiell-rechtlichen Fragen er\u00f6rtert werden sollen und k\u00f6nnen. Demgem\u00e4\u00df sind <strong>kostenrechtliche Vereinbarungen<\/strong> entsprechend dem <strong>Wortlaut<\/strong> der Vereinbarung auszulegen. Ein Parteiwille muss zumindest andeutungsweise im Wortlaut zum Ausdruck kommen. Zwar z\u00e4hlen Kosten eines Sachverst\u00e4ndigen zu den Gerichtskosten, die gem\u00e4\u00df \u00a7 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO h\u00e4lftig zu teilen sind, wobei zu den Sachverst\u00e4ndigenkosten auch die Kosten seiner Hilfskr\u00e4fte geh\u00f6ren. Es besteht aber im Wesentlichen Einigkeit in der Rechtsprechung dar\u00fcber, dass die Kosten, die einer Partei in diesem Zusammenhang entstehen, eben <strong>au\u00dfergerichtliche Kosten<\/strong> darstellen. Sie sind bei der Partei entstanden und nicht bei dem Sachverst\u00e4ndigen. Der Wortlaut der zwischen den Parteien vereinbarten Kostenentscheidung ergibt keinen Anhaltspunkt, dies anders zu sehen. Im \u00dcbrigen h\u00e4tten es die Parteien selbst in der Hand gehabt, diese Kosten im Rahmen des Vergleiches zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH (Beschl. v. 24.2.2021 \u2013 VII ZB 55\/18,\u00a0MDR 2021, 647) hatte \u00fcber die Kosten einer Partei zur Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen zu entscheiden: Die Parteien f\u00fchrten einen Bauprozess der durch einen Vergleich mit Kostenaufhebung beendet wurde. Die Beklagte meldete im Rahmen der Kostenausgleichung Handwerkerkosten an. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[529,528],"tags":[1249,1901,1900],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1915"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1915"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1915\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1944,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1915\/revisions\/1944"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1915"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1915"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1915"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}