{"id":1997,"date":"2021-08-03T13:41:51","date_gmt":"2021-08-03T11:41:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=1997"},"modified":"2021-08-03T13:41:51","modified_gmt":"2021-08-03T11:41:51","slug":"bgh-anforderungen-an-wiedereinsetzungsantrag-bei-verlorenem-schriftsatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/08\/03\/bgh-anforderungen-an-wiedereinsetzungsantrag-bei-verlorenem-schriftsatz\/","title":{"rendered":"BGH: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei verlorenem Schriftsatz"},"content":{"rendered":"<p>Trotz EGVP, beA, FAX usw. werden noch zahlreiche <strong>Schrifts\u00e4tze<\/strong> mit <strong>einfacher Post<\/strong>, auch Schneckenpost genannt, versandt. Der Mensch ist doch ein Gewohnheitstier. Das Gef\u00fchl des Einwerfens eines gro\u00dfen Umschlages mit einem selbst verfassten Schreiben in einen gelben Kasten ist im \u00dcbrigen durch nichts zu ersetzen! Was aber, wenn ein solches Schreiben <strong>auf dem Postweg verloren<\/strong> geht? Dies ereignet sich durchaus. An sich ist dies kein gro\u00dfes Problem. Da man sich grunds\u00e4tzlich darauf verlassen darf, dass bei der Post nichts verloren geht, kann in einem solchen Fall ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.<\/p>\n<p>Mit einem solchen Antrag darf man es sich dann aber nicht zu einfach machen. Klar ist, dass der untergegangene Schriftsatz <strong>in Kopie<\/strong> vorgelegt werden muss. Im konkreten Fall (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mdr.2021.06.i.0377.01.e\">BGH, Beschl. v. 13.1.2021 \u2013 XII ZB 329\/20, MDR 2021, 377<\/a>) hatte die Prozessbevollm\u00e4chtigte daneben nur ausgef\u00fchrt, der Schriftsatz sei <strong>bei der Post aufgegeben<\/strong> worden. Dies war dem OLG zu wenig. Das Rechtsmittel wurde verworfen. Aber auch die Rechtsbeschwerde war erfolglos!<\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung muss in derartigen F\u00e4llen durch eine aus sich heraus <strong>verst\u00e4ndliche, geschlossene Schilderung<\/strong> der <strong>tats\u00e4chlichen Abl\u00e4ufe<\/strong> bis zur <strong>rechtzeitigen Aufgabe<\/strong> des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post <strong>glaubhaft<\/strong> gemacht werden, dass der Verlust mit <strong>\u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich des Versenders<\/strong> eingetreten ist. Zu dieser Schilderung geh\u00f6ren nat\u00fcrlich die <strong>Einzelheiten<\/strong>, wann und wo der Schriftsatz abgegeben wurde. Diese fehlten hier.<\/p>\n<p>Zwar hatte die Prozessbevollm\u00e4chtigte diese Angaben sp\u00e4ter nachgeholt, dies war aber zu sp\u00e4t, da die Wiedereinsetzungsfrist bereits abgelaufen war! Es k\u00f6nnen au\u00dferhalb der Wiedereinsetzungsfrist nur unklare und erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige Angaben, deren weitere Aufkl\u00e4rung nach \u00a7 139 ZPO geboten war, berichtigt bzw. nachgetragen werden. Dies gilt indes nicht f\u00fcr &#8211; wie hier &#8211; vollst\u00e4ndig fehlende Angaben. Der Prozessbevollm\u00e4chtigten musste all dies auch bekannt sein, eines Hinweises des OLG darauf bedurfte es daher nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz EGVP, beA, FAX usw. werden noch zahlreiche Schrifts\u00e4tze mit einfacher Post, auch Schneckenpost genannt, versandt. Der Mensch ist doch ein Gewohnheitstier. Das Gef\u00fchl des Einwerfens eines gro\u00dfen Umschlages mit einem selbst verfassten Schreiben in einen gelben Kasten ist im \u00dcbrigen durch nichts zu ersetzen! Was aber, wenn ein solches Schreiben auf dem Postweg verloren [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[1976,1975,20],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1997"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1997"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1997\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1999,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1997\/revisions\/1999"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1997"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1997"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1997"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}