{"id":2036,"date":"2021-10-01T09:17:25","date_gmt":"2021-10-01T07:17:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2036"},"modified":"2021-10-01T09:17:25","modified_gmt":"2021-10-01T07:17:25","slug":"montagsblog-219","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/10\/01\/montagsblog-219\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um das Verh\u00e4ltnis zwischen Prozesszinsen und Darlehenszinsen<\/em><\/p>\n<p><strong>Anrechnung von Prozesszinsen auf zu erstattende Darlehenszinsen<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 2.\u00a0Juli 2021 &#8211; V\u00a0ZR\u00a095\/20<\/p>\n<p><em>Mit dem Grundsatz der Vorteilsausgleichung befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatten von der Beklagten im M\u00e4rz 2007 f\u00fcr rund 130.000 Euro eine Eigentumswohnung gekauft. Zur Finanzierung nahmen sie einen Bankdarlehen \u00fcber einen Gesamtbetrag von rund 140.000 Euro auf. Im Juli 2015 wurde die Beklagte wegen fehlerhafter Beratung zur Erstattung des gesamten Darlehensbetrags nebst Prozesszinsen seit Dezember 2012 verurteilt. Nach Rechtskraft des Urteils zahlte die Beklagte den Darlehensbetrag zuz\u00fcglich Prozesszinsen in H\u00f6he von rund 27.000 Euro an die Kl\u00e4gerin. Im nunmehr anh\u00e4ngigen Rechtsstreit verlangt die Kl\u00e4gerin Ersatz der an die Bank gezahlten Zinsen und weiterer Finanzierungskosten in H\u00f6he von insgesamt rund 36.000 Euro. Die Klage war in den beiden ersten Instanzen im Wesentlichen erfolgreich.<\/p>\n<p>Die Revision der Beklagten hat Erfolg und f\u00fchrt zur Zur\u00fcckverweisung der Sache an das OLG.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des OLG sind die zugesprochenen Prozesszinsen auf den Anspruch auf Ersatz f\u00fcr die im gleichen Zeitraum angefallenen Darlehenszinsen anzurechnen. Dies ergibt sich aus den Grunds\u00e4tzen \u00fcber die Vorteilsanrechnung. Prozesszinsen dienen dem Ausgleich von Nachteilen, die der Gl\u00e4ubiger erleidet, weil er einen ihm zustehenden Geldbetrag nicht nutzen kann. Dieser Nachteil ist im Streitfall deckungsgleich mit dem Nachteil, den die Kl\u00e4gerin dadurch erlitten hat, dass sie weiterhin Zinsen auf das zur Finanzierung des Wohnungserwerbs aufgenommene Darlehen zahlen musste. Die Prozesszinsen sind deshalb auf den Anspruch auf Ersatz der ab Dezember 2012 angefallenen Darlehenszinsen anzurechnen. Welcher Betrag danach verbleibt, hat das OLG im wieder er\u00f6ffneten Berufungsverfahren zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Um die Klage schl\u00fcssig zu machen, muss der Kl\u00e4ger im Einzelnen darlegen, welche Darlehenszinsen in dem Zeitraum angefallen sind, f\u00fcr den ihm Prozesszinsen zugesprochen wurden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um das Verh\u00e4ltnis zwischen Prozesszinsen und Darlehenszinsen Anrechnung von Prozesszinsen auf zu erstattende Darlehenszinsen Urteil vom 2.\u00a0Juli 2021 &#8211; V\u00a0ZR\u00a095\/20 Mit dem Grundsatz der Vorteilsausgleichung befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. Die Kl\u00e4gerin hatten von der Beklagten im M\u00e4rz 2007 f\u00fcr rund 130.000 Euro eine Eigentumswohnung gekauft. Zur Finanzierung nahmen sie einen Bankdarlehen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[1431,1992,1993,1429,1430,273,1994],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2036"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2036"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2036\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2037,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2036\/revisions\/2037"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2036"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2036"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2036"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}