{"id":2073,"date":"2021-11-12T14:33:33","date_gmt":"2021-11-12T13:33:33","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2073"},"modified":"2021-11-12T14:33:33","modified_gmt":"2021-11-12T13:33:33","slug":"montagsblog-225","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/11\/12\/montagsblog-225\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es erneut um eine prozessuale Frage, die anl\u00e4sslich eines so genannten Diesel-Falls zu entscheiden war <\/em><\/p>\n<p><strong>Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Zahlung Zug um Zug gegen Erf\u00fcllung einer ebenfalls auf Zahlung gerichteten Gegenforderung<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 12.\u00a0Oktober 2021 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0255\/20<\/p>\n<p><em>Mit der in \u00a7\u00a0544 Abs.\u00a02 Nr.\u00a01 ZPO normierten Wertgrenze f\u00fcr die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde befasst sich der VIII.\u00a0Zivilsenat in einem so genannten Diesel-Fall. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger kaufte bei der Beklagten im Jahr 2016 einen neuen VW Caddy zum Preis von rund 18.500 Euro. Im Jahr 2018 trat der Kl\u00e4ger wegen der zum Motor geh\u00f6renden Steuerungssoftware vom Vertrag zur\u00fcck. Er klagt auf R\u00fcckzahlung einer angeblichen Kaufpreisforderung von rund 20.500 Euro Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des Fahrzeugs und gegen Zahlung einer von der Beklagten noch darzulegenden Nutzungsentsch\u00e4digung. Das LG verurteilte die Beklagte antragsgem\u00e4\u00df und setzte die H\u00f6he der Zug um Zug zu zahlenden Nutzungsentsch\u00e4digung auf rund 3.000 Euro fest. Die auf Herabsetzung dieses Betrags gerichtete Berufung des Kl\u00e4gers blieb erfolglos. Auf die Berufung der Beklagten wies das OLG die Klage ab.<\/p>\n<p>Der BGH verwirft die Nichtzulassungsbeschwerde des Kl\u00e4gers als unzul\u00e4ssig, weil die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0544 Abs.\u00a02 Nr.\u00a01 ZPO ma\u00dfgebliche Wertgrenze von 20.000 Euro nicht \u00fcberschritten ist.<\/p>\n<p>Bei der Abweisung einer Klage auf Leistung Zug um Zug ist f\u00fcr die Beschwer des Kl\u00e4gers grunds\u00e4tzlich nur der Wert des mit der Klage begehrten Gegenstands ma\u00dfgeblich. Deshalb ist im Streitfall der Wert der Klageforderung nicht um den Restwert des Fahrzeugs zu verringern. Wertmindernd anzusetzen ist jedoch der Wert der Zug um Zug angebotenen Nutzungsentsch\u00e4digung. Ein solcherma\u00dfen formulierter Klageantrag ist f\u00fcr die Berechnung des Beschwerdewerts nicht anders zu behandeln als eine Aufrechnung.<\/p>\n<p>Im Streitfall hat der Kl\u00e4ger die H\u00f6he der Nutzungsentsch\u00e4digung, die er zu zahlen bereit ist, zwar nicht beziffert. Bei der Wertberechnung ist aber derjenige Betrag anzusetzen, den der Kl\u00e4ger auf der Grundlage seines Vorbringens auf jeden Fall zu zahlen hat. Dies sind im Streitfall etwas mehr als 10\u00a0% des Kaufpreises, weil das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 51.000\u00a0km hat und der Kl\u00e4ger in der Berufungsinstanz geltend gemacht hat, die Nutzungsentsch\u00e4digung sei auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 500.000\u00a0km zu berechnen. Der Wert des Beschwerdegegenstand betr\u00e4gt deshalb nur rund 18.600 Euro.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em> <\/span>Bei unbezifferten Antr\u00e4gen m\u00fcssen die Parteien die f\u00fcr die Wertbemessung ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde sp\u00e4testens in der Berufungsinstanz vortragen. Die erstmalige Geltendmachung solcher Umst\u00e4nde in der dritten Instanz vermag die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu begr\u00fcnden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es erneut um eine prozessuale Frage, die anl\u00e4sslich eines so genannten Diesel-Falls zu entscheiden war Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Zahlung Zug um Zug gegen Erf\u00fcllung einer ebenfalls auf Zahlung gerichteten Gegenforderung Beschluss vom 12.\u00a0Oktober 2021 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0255\/20 Mit der in \u00a7\u00a0544 Abs.\u00a02 Nr.\u00a01 ZPO normierten Wertgrenze f\u00fcr die Statthaftigkeit einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[171,199,441,97,918,1462,2024,2023],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2073"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2073"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2073\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2074,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2073\/revisions\/2074"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2073"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2073"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2073"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}