{"id":2097,"date":"2021-12-02T16:37:15","date_gmt":"2021-12-02T15:37:15","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2097"},"modified":"2021-12-02T16:37:15","modified_gmt":"2021-12-02T15:37:15","slug":"olg-frankfurt-m-zum-rechtzeitigen-erheben-der-hauptsacheklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/12\/02\/olg-frankfurt-m-zum-rechtzeitigen-erheben-der-hauptsacheklage\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt\/M. zum rechtzeitigen Erheben der Hauptsacheklage"},"content":{"rendered":"<p>In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt\/M. (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.olgfrankfurt.20210917.6w79\/21\">Beschl. v. 17.9.2021 \u2013 6 W 79\/21<\/a>) hatte das Landgericht eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen. Alsdann wurde dem Antragsteller aufgegeben, innerhalb einer Frist von drei Wochen die Hauptsacheklage zu erheben (\u00a7 926 Abs. 1 ZPO). Diese Klage ging fristgem\u00e4\u00df am 21. August beim LG ein, am 30. August wurde der erforderliche Vorschuss angefordert. Dieser wurde nicht gezahlt. Am 8. Oktober bestimmte das Landgericht gleichwohl Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung. Dieser Termin wurde jedoch wegen eines Zustellungsversehens (es wurde an die Partei anstatt an den bestellten Rechtsanwalt zugestellt) wieder aufgehoben. Alsdann beantragte die Antragsgegnerin die Aufhebung der einstweiligen Verf\u00fcgung nach \u00a7 926 Abs. 2 ZPO.<\/p>\n<p>Daraufhin erkl\u00e4rte die Antragstellerin das einstweilige Verf\u00fcgungsverfahren f\u00fcr erledigt. Die Antragsgegnerin widersprach dieser Erledigungserkl\u00e4rung, gleichwohl erlie\u00df das Landgericht einen Beschluss nach \u00a7 91a ZPO und legte die Kosten des einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens der Antragsgegnerin auf. Gegen diesen Beschluss richtete sich die sofortige Beschwerde, wor\u00fcber das OLG Frankfurt\/M. entscheiden musste.<\/p>\n<p>Das OLG hat \u2013 v\u00f6llig zu Recht \u2013 den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgerichts zur\u00fcckverwiesen. Nachdem hier keine \u00fcbereinstimmende, sondern eine einseitige Erledigungserkl\u00e4rung vorlag, h\u00e4tte nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil entschieden werden m\u00fcssen. Insoweit liegt ein Verfahrensfehler vor. Dem OLG ist es auch verwehrt, in einer solchen Konstellation selbst zu entscheiden.<\/p>\n<p>Am interessantesten sind jedoch die Erw\u00e4gungen, die das OLG dem Landgericht obiter dicta mitgibt: Im Urteilsverfahren wird das Landgericht zu beachten haben, dass die Antragstellerin die Hauptsacheklage nicht rechtzeitig erhoben hat. Auch in dieser Fallgestaltung d\u00fcrfen zwischen Vorschussanforderung und Zahlung desselben nur h\u00f6chstens zwei Wochen vergehen. Die Antragstellerin hat damit nicht alles Erforderliche getan, um die rechtzeitige Klageerhebung sicherzustellen (\u00a7 167 ZPO). Da die Zweiwochenfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen war, vermag auch die Terminsbestimmung des Landgericht an diesem Umstand nichts mehr zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Das Verfahren wird daher letztlich zum Nachteil der Antragstellerin ausgehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt\/M. (Beschl. v. 17.9.2021 \u2013 6 W 79\/21) hatte das Landgericht eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen. Alsdann wurde dem Antragsteller aufgegeben, innerhalb einer Frist von drei Wochen die Hauptsacheklage zu erheben (\u00a7 926 Abs. 1 ZPO). Diese Klage ging fristgem\u00e4\u00df am 21. August beim LG ein, am 30. August wurde [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[608,2055],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2097"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2097"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2097\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2099,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2097\/revisions\/2099"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2097"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2097"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2097"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}