{"id":2115,"date":"2021-12-31T12:55:59","date_gmt":"2021-12-31T11:55:59","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2115"},"modified":"2021-12-31T12:55:59","modified_gmt":"2021-12-31T11:55:59","slug":"montagsblog-228","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2021\/12\/31\/montagsblog-228\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Im ersten Blog des Jahres 2022 geht es um Anwendbarkeit und Inhalt der Regelungen \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf <\/em><\/p>\n<p><strong>Beweislastumkehr beim Verbrauchsg\u00fcterkauf<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 10.\u00a0November 2021 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0187\/20<\/p>\n<p><em>Mit den Voraussetzungen des \u00a7\u00a0477 BGB befasst sich der VIII.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist als Immobilienmakler in der Rechtsform des Einzelkaufmanns t\u00e4tig und sammelt privat \u00e4ltere Fahrzeuge. Im Juni 2012 kaufte er von der Beklagten einen damals zwanzig Jahre alten Mercedes 600\u00a0SEL mit einer Laufleistung von 117.500\u00a0km f\u00fcr 9.350 Euro. Wegen des Zustands des Fahrzeugs verweist der Kaufvertrag auf einen zuvor eingeholten Dekra-Siegel-Bericht. Dieser f\u00fchrt deutliche Gebrauchsspuren an, etwa Korrosionsans\u00e4tze an den Kotfl\u00fcgeln und eine gebrochene Fahrwerksfeder. Kurz nach \u00dcbergabe beanstandete der Kl\u00e4ger einzelne M\u00e4ngel. Knapp sechs Monate nach \u00dcbergabe erhob er Klage auf Schadensersatz in H\u00f6he von rund 9.500 Euro wegen insgesamt sechs M\u00e4ngeln (Rost an den Kotfl\u00fcgeln, Durchrostung des hinteren Teils des Auspuffs, Defekte an Klimaanlage, Drosselklappe, Antenne und Abgaskatalysator). Die Klage blieb in den beiden ersten Instanzen ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Die Revision des Kl\u00e4gers hat zum weitaus \u00fcberwiegenden Teil Erfolg und f\u00fchrt insoweit zur Zur\u00fcckverweisung der Sache an das OLG.<\/p>\n<p>Der BGH billigt die vom OLG vorgenommene Vertragsauslegung, wonach das Fahrzeug keine Durchrostungen und keine sonstigen gr\u00f6\u00dferen M\u00e4ngel aufweisen darf, wohl aber alters- und nutzungsbedingte Verschlei\u00dfsch\u00e4den. Auf dieser Grundlage hat das OLG die vom Kl\u00e4ger geltend gemachten Rostsch\u00e4den an den Kotfl\u00fcgeln zu Recht nicht als Sachmangel angesehen. Hinsichtlich der weiteren Sch\u00e4den kann zugunsten des Kl\u00e4gers hingegen die Vermutungswirkung des \u00a7\u00a0477 BGB (f\u00fcr den Streitfall: \u00a7\u00a0476 BGB aF) greifen.<\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf sind im Streitfall anwendbar. Das OLG ist rechtsfehlerfrei zu der Beurteilung gelangt, dass sich nicht vollst\u00e4ndig aufkl\u00e4ren l\u00e4sst, ob der Kl\u00e4ger das Fahrzeug im Rahmen seiner beruflichen T\u00e4tigkeit oder zu privaten Zwecken gekauft hat. Entgegen der Auffassung des OLG greift in dieser Konstellation nicht die in \u00a7\u00a0344 HGB normierte Regel, wonach die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgesch\u00e4fte im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes geh\u00f6rend anzusehen sind. Ma\u00dfgeblich ist vielmehr die Regel des \u00a7\u00a013 BGB, wonach Rechtsgesch\u00e4fte einer nat\u00fcrlichen Person, die nicht \u00fcberwiegend einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen, als Gesch\u00e4fte eines Verbrauchers anzusehen sind.<\/p>\n<p>Die danach ma\u00dfgebliche Regelung in \u00a7\u00a0477 BGB, wonach vermutet wird, dass die Kaufsache schon bei Gefahr\u00fcbergang mangelhaft war, wenn sich innerhalb von sechs Monaten ein Sachmangel zeigt, gilt f\u00fcr Verschlei\u00dfsch\u00e4den jedenfalls dann, wenn sich innerhalb der Sechsmonatsfrist ein Zustand einstellt, der nach dem Vertrag einen Mangel darstellt.<\/p>\n<p>Das OLG wird deshalb kl\u00e4ren m\u00fcssen, ob das hintere Auspuffteil bereits innerhalb von sechs Monaten nach \u00dcbergabe durchrostet war, denn eine Durchrostung stellt nach der zwischen den Parteien getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung einen Sachmangel dar.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Rostsch\u00e4den an den Kotfl\u00fcgeln scheiden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche hingegen aus, weil es sich insoweit nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts um Verschlei\u00dfsch\u00e4den handelt und eine Durchrostung nicht geltend gemacht ist.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Defekte an Drosselklappe, Klimaanlage, Abgaskatalysator und Antenne muss das OLG kl\u00e4ren, ob innerhalb der Sechsmonatsfrist ein Zustand aufgetreten ist, f\u00fcr den als Ursache nicht nur der \u00fcbliche Verschlei\u00df in Betracht kommt, sondern auch ein dem Verk\u00e4ufer zuzurechnender Umstand. Falls die Vermutungswirkung des \u00a7\u00a0477 BGB danach zugunsten des Kl\u00e4gers greift, muss dieser zus\u00e4tzlich beweisen, dass der w\u00e4hrend der Sechsmonatsfrist eingetretene Zustand bis zum Zeitpunkt der Aus\u00fcbung der Gew\u00e4hrleistungsrechte und bis zum Zeitpunkt der letzten m\u00fcndlichen Tatsachenverhandlung bzw. einer berechtigten Selbstvornahme fortbestanden hat. Eine weitergehende Beweisf\u00fchrung ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der K\u00e4ufer innerhalb der Sechsmonatsfrist alle Voraussetzungen f\u00fcr die Entstehung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs geschaffen hat. Dieses Erfordernis ist im Streitfall erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Die Voraussetzungen f\u00fcr die geltend gemachten Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche &#8211; insbesondere eine erforderliche Fristsetzung &#8211; sollten m\u00f6glichst innerhalb der Sechsmonatsfrist des \u00a7\u00a0477 BGB geschaffen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im ersten Blog des Jahres 2022 geht es um Anwendbarkeit und Inhalt der Regelungen \u00fcber den Verbrauchsg\u00fcterkauf Beweislastumkehr beim Verbrauchsg\u00fcterkauf Urteil vom 10.\u00a0November 2021 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0187\/20 Mit den Voraussetzungen des \u00a7\u00a0477 BGB befasst sich der VIII.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger ist als Immobilienmakler in der Rechtsform des Einzelkaufmanns t\u00e4tig und sammelt privat \u00e4ltere Fahrzeuge. 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