{"id":2125,"date":"2022-01-26T10:59:20","date_gmt":"2022-01-26T09:59:20","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2125"},"modified":"2022-01-26T10:59:20","modified_gmt":"2022-01-26T09:59:20","slug":"der-streitwert-hat-im-prozess-mehrere-funktionen-warum-auf-die-streitwertermittlung-gleich-am-anfang-wert-gelegt-werden-sollte-und-warum-die-neuauflage-des-streitwert-kommentars-dabei-helfen-kann-kl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/01\/26\/der-streitwert-hat-im-prozess-mehrere-funktionen-warum-auf-die-streitwertermittlung-gleich-am-anfang-wert-gelegt-werden-sollte-und-warum-die-neuauflage-des-streitwert-kommentars-dabei-helfen-kann-kl\/","title":{"rendered":"Der Streitwert hat im Prozess mehrere Funktionen. Warum auf die Streitwertermittlung gleich am Anfang Wert gelegt werden sollte und warum die Neuauflage des Streitwert-Kommentars dabei helfen kann, kl\u00e4rt das Interview mit dem Herausgeber und Autor VorsRiOLG Ralf Kurpat."},"content":{"rendered":"<p><strong>Verlag: Vor Kurzem ist der neue Streitwertkommentar erschienen, bei dem Sie als Mitherausgeber und Autor ma\u00dfgeblich mitgewirkt haben. Der Streitwert gilt nicht unbedingt als \u201adas Steckenpferd\u2018 vieler Richter und Anw\u00e4lte.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Kurpat: <\/strong>Es stimmt, die Bedeutung des Streitwertes wird in der Praxis h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt. Dabei ist oft schon zu Beginn der Auseinandersetzung eine Festlegung notwendig, um die sachliche Zust\u00e4ndigkeit beurteilen zu k\u00f6nnen. Fehler in diesem Stadium des Verfahrens sind mit einem h\u00f6heren Bearbeitungsaufwand und meist mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden, etwa infolge der Anrufung eines unzust\u00e4ndigen Gerichts. Denken Sie beispielsweise an die Stufenklage und die damit verbundene Frage, ob die Werte der einzelnen Stufenantr\u00e4ge zu addieren sind.<\/p>\n<p>Zudem erlaubt erst die zutreffende Ermittlung des Geb\u00fchrenstreitwertes eine ann\u00e4hernd sicherere Einsch\u00e4tzung des mit dem Verfahren verbundenen Kostenanfalls. Dieser wird regelm\u00e4\u00dfig das Ob und Wie der Prozessf\u00fchrung beeinflussen, beispielsweise durch eine taktische Beschr\u00e4nkung des Klagebegehrens oder den Abschluss eines m\u00f6glicherweise kostensparenden Prozessvergleichs. F\u00fcr Richter gilt \u00e4hnliches. Eine richtige Kostenverteilung, ob nun im Urteil oder in einem Vergleichsvorschlag, setzt eine zutreffende Bestimmung des Geb\u00fchrenstreitwertes voraus. Niemand m\u00f6chte, dass eine Einigung in der Sache an der Unsicherheit \u00fcber den richtigen Streitwert scheitert.<\/p>\n<p>In gleicher Weise bedeutsam ist die Frage, ob eine nachteilige gerichtliche Entscheidung der Anfechtung unterliegt. Kein Anwalt m\u00f6chte erst durch den Hinweis des Rechtsmittelgerichts erfahren, dass seine Berufung mangels ausreichender Beschwer unzul\u00e4ssig ist. Die Beschwer, etwa bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung, ist jedoch nur unter Auswertung der hierzu ergangenen Rechtsprechung sicher zu bestimmen. Diese Arbeit nimmt einem der Streitwertkommentar ab.<\/p>\n<p>Der Stellenwert einer zutreffenden Wertfestsetzung kann Anw\u00e4lten gegen\u00fcber nicht oft genug betont werden. Richtet sich doch die Verg\u00fctung ihrer T\u00e4tigkeit nach dem Geb\u00fchrenstreitwert. Wird dieser fehlerhaft zu niedrig angesetzt, sind empfindliche Geb\u00fchreneinbu\u00dfen die Folge, und das trotz hervorragender anwaltlicher Arbeit. Umgekehrt kann eine \u00fcberh\u00f6hte Bewertung den eigenen Mandanten sp\u00e4testens in der Kostenfestsetzung mit unberechtigten Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite belasten.<\/p>\n<p><strong>Verlag: In den meisten F\u00e4llen gibt es f\u00fcr den Streitwert \u00e4hnlich gelagerte F\u00e4lle aus der Rechtsprechung, an denen man sich orientieren k\u00f6nnte. Reicht das nicht aus?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kurpat<\/strong>: Erfahrene Juristen wissen, dass die Lekt\u00fcre einzelner Gerichtsentscheidungen nur selten eine sichere Beantwortung juristischer Fragestellungen erlaubt. Es ist die Aufgabe gerade von Kommentaren, einen \u00dcberblick \u00fcber Rechtsprechung und Literatur zu verschaffen, die Relevanz einzelner Entscheidungen zu bewerten und dem Leser die Herausarbeitung der ma\u00dfgeblichen Aspekte zu erleichtern. F\u00fcr den Streitwertkommentar gilt nichts anderes. Hier finden Sie nicht nur die einen \u00e4hnlichen Fall betreffende Entscheidung, sondern zugleich die \u00fcbergeordneten Bewertungsans\u00e4tze und mit ihnen das entscheidende Argument f\u00fcr den eigenen Fall.<\/p>\n<p><strong>Verlag:\u00a0Hilft in vielen F\u00e4llen nicht schon ein ZPO-Kommentar weiter?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Kurpat<\/strong>: ZPO-Kommentare vermitteln, vor allem zu \u00a7 3 ZPO, oft eine gute erste Orientierung, h\u00e4ufig aber nur zum Zust\u00e4ndigkeitsstreitwert. Die f\u00fcr den Geb\u00fchrenstreitwert ma\u00dfgeblichen Sonderregelungen des GKG, denken Sie nur an mietrechtliche Streitigkeiten, werden allenfalls kursorisch gestreift. Zudem ist eine umfassende Darstellung von Bewertungsproblemen in diesem Rahmen ohnehin nicht m\u00f6glich, vielmehr aus platztechnischen Gr\u00fcnden eine Begrenzung auf einzelne Stichw\u00f6rter unvermeidbar. Diesen Beschr\u00e4nkungen unterliegt der Streitwertkommentar nicht. Die n\u00f6tige Tiefe der Auseinandersetzung kann nur ein auf dieses Thema spezialisiertes Werk schaffen. Zudem finden Sie hier bei dem jeweiligen Stichwort eine systematische Ordnung f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeitsbestimmung, Geb\u00fchrenberechnung und Rechtsmittelbeschwer. Das erlaubt jederzeit eine schnelle Orientierung.<\/p>\n<p><strong>Verlag: Tut sich im Streitwertrecht wirklich so viel Neues, dass die Anschaffung einer Neuauflage des Streitwertkommentars gerechtfertigt ist?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kurpat<\/strong>: Zun\u00e4chst darf nicht \u00fcbersehen werden, dass die letzte Auflage bereits vor sechs Jahren erschienen ist. Das ist f\u00fcr das Streitwertrecht ein langer Zeitraum. Es waren daher viele Neuerungen zu ber\u00fccksichtigen. Allein das Kostenrechts\u00e4nderungsgesetz 2021 f\u00fchrt zu neuen Bewertungen, die sich in vielen Berechnungsbeispielen wiederfinden. Hinzu kommen Gesetzes\u00e4nderungen, die mittelbar Folgen f\u00fcr die Streitwertbestimmung haben, denken Sie etwa an das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Zugleich gibt es Themen, die aufgrund neuester Entwicklungen aufzunehmen oder aber ganz neu zu bearbeiten waren. Beispielhaft m\u00f6chte ich die Stichw\u00f6rter Anlageberatung, Datenschutzrechtliche Anspr\u00fcche, Musterfeststellungsklage, Offenlegung nach \u00a7 335 HGB, Marken- und Patentrecht, Rechtsanwaltsgeb\u00fchren bei Einigung und Rechtsmittel nennen. Schlie\u00dflich war die Auswertung und Einarbeitung der F\u00fclle neuer wichtiger Gerichtsentscheidungen zur Streitwertbestimmung bei dieser Auflage ein enormer Kraftakt.<\/p>\n<p><strong>Verlag: Viele Praktiker arbeiten digital. Wie steht es damit beim Streitwertkommentar?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kurpat<\/strong>: Sehr gut. Sie finden den Streitwertkommentar einmal \u00fcber juris. F\u00fcr die Richterschaft ist der Zugriff \u00fcber ein Zusatzmodul m\u00f6glich; f\u00fcr die Bundesl\u00e4nder sicher eine gute Anschaffung. Aber auch in das verlagseigene Modul des Otto Schmidt Verlages \u201eZivil- und Zivilverfahrensrecht\u201c wurde das Werk ganz frisch aufgenommen. Ein Vorteil der digitalen Nutzung liegt bestimmt in der inzwischen gewohnten Verlinkung von Entscheidungen. Zudem k\u00f6nnen die Muster des verfahrensrechtlichen Teils der Kommentierung aus der Online-Ausgabe f\u00fcr die eigene Verfahrensf\u00fchrung schnell \u00fcbernommen werden. F\u00fcr die Zukunft beabsichtigen die Autoren, auf besonders bedeutsame Gesetzes- oder Rechtsprechungs\u00e4nderungen in der elektronischen Ausgabe zu reagieren. So wird auch zwischen den Auflagen auf wichtige Neuerungen aufmerksam gemacht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verlag: Vor Kurzem ist der neue Streitwertkommentar erschienen, bei dem Sie als Mitherausgeber und Autor ma\u00dfgeblich mitgewirkt haben. Der Streitwert gilt nicht unbedingt als \u201adas Steckenpferd\u2018 vieler Richter und Anw\u00e4lte. \u00a0Kurpat: Es stimmt, die Bedeutung des Streitwertes wird in der Praxis h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt. 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