{"id":2177,"date":"2022-04-02T16:44:30","date_gmt":"2022-04-02T14:44:30","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2177"},"modified":"2022-04-02T16:44:30","modified_gmt":"2022-04-02T14:44:30","slug":"montagsblog-239","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/04\/02\/montagsblog-239\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die prozessualen Konsequenzen einer erfolglosen Aufrechnung mit einer Fremdw\u00e4hrungsschuld <\/em><\/p>\n<p><strong>Konkludente Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 26. Januar 2022 \u2013 XII\u00a0ZR\u00a079\/20<\/p>\n<p><em>Mit den Anforderungen an die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nach \u00a7\u00a0273 BGB befasst sich der XII.\u00a0Zivilsenat. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte an den Beklagten eine Gastst\u00e4tte vermietet. Ein Jahr nach Vertragsbeginn stellte der Beklagte die Mietzahlungen ein. Der Kl\u00e4ger k\u00fcndigte den Vertrag fristlos. Der Kl\u00e4ger klagte auf Zahlung r\u00fcckst\u00e4ndiger Miete in H\u00f6he von rund 114.000 Euro. Der Beklagte erkl\u00e4rte die Aufrechnung mit einem R\u00fcckzahlungsanspruch aus einer behaupteten Sicherheitsleistung in H\u00f6he von sieben Milliarden iranischen Rial (umgerechnet 190.000 Euro) und verlangte widerklagend rund 76.000 Euro. Das LG wies die Klage im Wesentlichen ab und gab der Widerklage im Wesentlichen statt. Das OLG verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Klagesumme und den Kl\u00e4ger auf einen entsprechenden Hilfsantrag des Beklagten zur Zahlung von sieben Milliarden iranischen Rial.<\/p>\n<p>Der BGH schr\u00e4nkt die Verurteilung des Beklagten dahin ein, dass er die Klagesumme nur Zug um Zug gegen Zahlung des mit der Widerklage geltend gemachten Betrags erbringen muss.<\/p>\n<p>Das OLG hat zu Recht angenommen, dass die vom Beklagten erkl\u00e4rte Aufrechnung unwirksam ist. Der Anspruch auf R\u00fcckzahlung der Sicherheitsleistung besteht zwar. Er ist aber auf Zahlung in iranischen Rial gerichtet. Deshalb fehlt es an der Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des OLG ergibt sich indes schon aus den vom Beklagten gestellten Antr\u00e4gen, dass er aufgrund seines Gegenanspruchs hilfsweise auch ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nach \u00a7\u00a0273 Abs.\u00a01 BGB geltend machen will. Einer ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung dieses Inhalts bedarf es in dieser Situation nicht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, kann eine Fremdw\u00e4hrungsschuld gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0244 Abs.\u00a01 BGB durch Zahlung in Euro erf\u00fcllt werden. Dann der Schuldner der Fremdw\u00e4hrungsschuld (hier: der Kl\u00e4ger) auch gegen eine Euro-Forderung aufrechnen, nicht aber der Gl\u00e4ubiger.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die prozessualen Konsequenzen einer erfolglosen Aufrechnung mit einer Fremdw\u00e4hrungsschuld Konkludente Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts Urteil vom 26. Januar 2022 \u2013 XII\u00a0ZR\u00a079\/20 Mit den Anforderungen an die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nach \u00a7\u00a0273 BGB befasst sich der XII.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger hatte an den Beklagten eine Gastst\u00e4tte vermietet. Ein Jahr nach Vertragsbeginn stellte der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[794,2],"tags":[171,2124,2126,2125,1505,2127,2128],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2177"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2177"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2177\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2178,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2177\/revisions\/2178"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2177"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2177"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2177"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}