{"id":2208,"date":"2022-06-08T11:27:06","date_gmt":"2022-06-08T09:27:06","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2208"},"modified":"2022-06-08T11:27:06","modified_gmt":"2022-06-08T09:27:06","slug":"bag-entscheidung-ueber-einen-nicht-protokollierten-antrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/06\/08\/bag-entscheidung-ueber-einen-nicht-protokollierten-antrag\/","title":{"rendered":"BAG: Entscheidung \u00fcber einen nicht protokollierten Antrag"},"content":{"rendered":"<p>Der BAG hat mit <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22%3A%22casenr%3A5%7CAZR%7C347%2F21%22%2C%22qwiz%22%3Atrue%7D%5D\">Urt. v. 9.2.2022 \u2013 5 AZR 347\/21<\/a> \u00fcber einen Verfahrensfehler im Zivilprozess, der zur Aufhebung eines Urteils f\u00fchren musste, entschieden.<\/p>\n<p>In einem Schlussurteil hatte das LAG entschieden, dass dem Kl\u00e4ger eine Verg\u00fctung wegen Annahmeverzugs f\u00fcr das Jahr 2016 nicht zustand. Dieser Antrag in dem ansonsten recht umfangreichen Prozess war erst in der Berufungsinstanz neu eingef\u00fchrt worden. Ausweislich des Tatbestandes des Urteils des LAG war der entsprechende Antrag von dem Kl\u00e4ger im Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung gestellt worden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO sind die Antr\u00e4ge allerdings auch im Protokoll festzuhalten. Wenn dies unterbleibt, darf das Gericht nicht dar\u00fcber entscheiden. Im Protokoll war der Antrag bez\u00fcglich des Annahmeverzugs f\u00fcr das Jahr 2016 jedoch nicht aufgef\u00fchrt. Damit widersprachen sich Tatbestand und Protokoll. In einem solchen Fall geht das Protokoll vor (\u00a7 165 S. 1 ZPO). Der Antrag bez\u00fcglich des Annahmeverzugs f\u00fcr das Jahr 2016 gilt daher als nicht gestellt, obwohl nach dem gesamten Verlauf der Angelegenheit offensichtlich war, dass es sich um ein Versehen des LAG gehandelt hatte, zumal der Kl\u00e4ger den Antrag nicht zur\u00fcckgenommen hatte. Dar\u00fcber hinaus ergab sich schon aus der Nichtzulassungsbeschwerde, dass der Kl\u00e4ger eine Entscheidung \u00fcber diesen Antrag begehrt hatte.<\/p>\n<p>Die Konsequenz: Damit hat das LAG gegen \u00a7 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO versto\u00dfen. Dieser Fehler n\u00f6tigt das Revisionsgericht, das Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit an das LAG zur\u00fcckzuverweisen, damit der Kl\u00e4ger dort nochmals ordnungsgem\u00e4\u00df seine Antr\u00e4ge stellen kann.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Fazit:<\/span> Auch das BAG f\u00e4llt durchaus h\u00e4ufig zivilprozessrechtlich interessante Entscheidungen! Der Fall zeigt mit Deutlichkeit, wie wichtig es sowohl f\u00fcr das Gericht als auch f\u00fcr die Rechtsanw\u00e4lte ist, auf eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Antragstellung in der m\u00fcndlichen Verhandlung zu achten. Hier darf nichts schiefgehen. Ein Teil jeder Terminsvorbereitung muss daher immer sein: Das Herausarbeiten der richtigen Antr\u00e4ge. Die Folgen k\u00f6nnen sonst mehr als \u00e4rgerlich sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BAG hat mit Urt. v. 9.2.2022 \u2013 5 AZR 347\/21 \u00fcber einen Verfahrensfehler im Zivilprozess, der zur Aufhebung eines Urteils f\u00fchren musste, entschieden. In einem Schlussurteil hatte das LAG entschieden, dass dem Kl\u00e4ger eine Verg\u00fctung wegen Annahmeverzugs f\u00fcr das Jahr 2016 nicht zustand. Dieser Antrag in dem ansonsten recht umfangreichen Prozess war erst in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305],"tags":[1093,256,2152],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2208"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2208"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2208\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2209,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2208\/revisions\/2209"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2208"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2208"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2208"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}