{"id":223,"date":"2016-06-07T19:23:53","date_gmt":"2016-06-07T17:23:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=223"},"modified":"2016-06-07T19:23:53","modified_gmt":"2016-06-07T17:23:53","slug":"bgh-beschwer-bei-schmerzensgeld-im-wege-des-unbezifferten-antrages","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/06\/07\/bgh-beschwer-bei-schmerzensgeld-im-wege-des-unbezifferten-antrages\/","title":{"rendered":"BGH: Beschwer bei Schmerzensgeld im Wege des unbezifferten Antrages"},"content":{"rendered":"<p>Die Kl\u00e4gerin verlangte von ihrer Krankenversicherung neben materiell-rechtlichem Schadensersatz u. a. Schmerzensgeld wegen einer angeblich zu Unrecht versagter Kosten\u00fcbernahme. Die Kl\u00e4gerin hatte keinen bezifferten Antrag gestellt, sondern im Klageantrag nur ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt (vgl. \u00a7\u00a092\u00a0Abs. Nr. 2 ZPO). In der Klagebegr\u00fcndung lie\u00df sie allerdings ausf\u00fchren, dass dabei ein Betrag in H\u00f6he von 3.000\u00a0\u20ac nicht unterschritten werden sollte. Nachdem die Klage insgesamt abgewiesen und die Berufung gem\u00e4\u00df \u00a7 522\u00a0Abs. 2\u00a0ZPO zur\u00fcckgewiesen wurde, versuchte die Kl\u00e4gerin die Zul\u00e4ssigkeit der Revision herbeizuf\u00fchren, indem sie eine Beschwer von \u00fcber 20.000\u00a0\u20ac begr\u00fcnden wollte, und zwar durch \u201eAufblasen\u201c des abgewiesenen Schmerzensgeldes. Dieser Versuch war beim BGH (Beschl. v. 24.3.2016 \u2013 III ZR 52\/15) erfolglos.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr ein Rechtsmittel erforderliche Beschwer ist zun\u00e4chst einmal formell zu bestimmen, n\u00e4mlich in Gestalt der Differenz zwischen Antrag und Entscheidung. Bei einem unbezifferten Antrag auf Schmerzensgeld ist f\u00fcr die Beschwer des Rechtsmittelkl\u00e4gers die von ihm ge\u00e4u\u00dferte Gr\u00f6\u00dfenvorstellung ma\u00dfgeblich. Gem\u00e4\u00df \u00a7 253\u00a0Abs. 2\u00a0Nr. 2 ZPO soll die Klageschrift die Angabe des Wertes des Streitgegenstandes enthalten, wenn hiervon die Zust\u00e4ndigkeit des Gerichts abh\u00e4ngt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Der demgem\u00e4\u00df bei derartigen Streitigkeiten anzugebende Mindestbetrag muss nicht im Klageantrag selbst angegeben werden, sondern kann im Rahmen der Begr\u00fcndung des Anspruchs angef\u00fchrt werden. Eine Beschwer besteht dann nur, wenn dieser Antrag unterschritten wurde. Bei \u2013 wie hier &#8211; vollst\u00e4ndiger Klageabweisung liegt eine Beschwer nur hinsichtlich des mitgeteilten Mindestbetrages vor. Eine Beschwer von \u00fcber 3.000\u00a0\u20ac l\u00e4sst sich daher hier nicht begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Allerdings hatte die Kl\u00e4gerin selbst in einem Schriftsatz an das Berufungsgericht, nachdem dieses eine Entscheidung nach \u00a7 522\u00a0Abs. 2\u00a0ZPO angek\u00fcndigt hatte, ihre Schmerzensgeldforderung auf 8.000 \u20ac erh\u00f6ht. Da die Kl\u00e4gerin selbst vor dem Berufungsgericht jedoch nicht postulationsf\u00e4hig war, war dieser Schriftsatz unbeachtlich. Allerdings hatte ihr Rechtsanwalt in einem folgenden Schriftsatz um Ber\u00fccksichtigung der Ausf\u00fchrungen der Kl\u00e4gerin gebeten. Dies ist aber nicht ausreichend, da er sich jedenfalls den Antrag nicht ausdr\u00fccklich zu Eigen gemacht hat. Alles in allem fehlte es vorliegend jedenfalls an einer grunds\u00e4tzlich denkbaren Klageerweiterung in der Berufungsinstanz. Es blieb daher bei der Beschwer von 3.000 \u20ac.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff6600\">Fazit:<\/span> Wer sich die M\u00f6glichkeit einer Revision erhalten will und das Kostenrisiko nicht scheut, sollte \u2013 sp\u00e4testens in der Berufungsinstanz &#8211; direkt einen bezifferten Antrag in ausreichender H\u00f6he stellen oder jedenfalls eine Gr\u00f6\u00dfenordnung angeben, die ausreichend \u201eLuft\u201c hat. Nach Erlass des Berufungsurteils l\u00e4sst sich die erforderliche Beschwer nicht mehr \u201eaufblasen\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kl\u00e4gerin verlangte von ihrer Krankenversicherung neben materiell-rechtlichem Schadensersatz u. a. Schmerzensgeld wegen einer angeblich zu Unrecht versagter Kosten\u00fcbernahme. Die Kl\u00e4gerin hatte keinen bezifferten Antrag gestellt, sondern im Klageantrag nur ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt (vgl. \u00a7\u00a092\u00a0Abs. Nr. 2 ZPO). In der Klagebegr\u00fcndung lie\u00df sie allerdings ausf\u00fchren, dass dabei ein Betrag in H\u00f6he von 3.000\u00a0\u20ac nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/223"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=223"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/223\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":224,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/223\/revisions\/224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=223"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=223"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=223"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}