{"id":2238,"date":"2022-08-03T15:45:31","date_gmt":"2022-08-03T13:45:31","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2238"},"modified":"2022-08-03T15:45:31","modified_gmt":"2022-08-03T13:45:31","slug":"olg-braunschweig-unstatthafte-beschwerde-eines-rechtsanwalts-gegen-eine-vorlaeufige-wertfestsetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/08\/03\/olg-braunschweig-unstatthafte-beschwerde-eines-rechtsanwalts-gegen-eine-vorlaeufige-wertfestsetzung\/","title":{"rendered":"OLG Braunschweig: Unstatthafte Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorl\u00e4ufige Wertfestsetzung"},"content":{"rendered":"<p>Das OLG Braunschweig (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.olgbraunschweig.20220613.4w16\/22\">Beschl. v. 13.6.2022 \u2013 4 W 16\/22<\/a>) hat einen wichtigen Grundsatz des Streitwertrechts betont.<\/p>\n<p>Das LG Itzehoe setzte den Wert eines Verfahrens auf 27.897,13 Euro fest und verwies anschlie\u00dfend das Verfahren wegen \u00f6rtlicher Unzust\u00e4ndigkeit an das LG Braunschweig. Der Kl\u00e4gervertreter vertrat die Auffassung, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden und legte nach der Verweisung im eigenen Namen gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde ein. Der Beschwerde wurde vom LG Braunshcweig nicht abgeholfen, sondern dem f\u00fcr das LG Braunschweig zust\u00e4ndigen OLG Braunschweig vorgelegt. Das OLG verwarf die Beschwerde als unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Das f\u00fcr das LG Braunschweig zust\u00e4ndige OLG hatte hier richtigerweise zu entscheiden. Nach einer Verweisung eines Rechtsstreites ist \u00fcber ein Rechtsmittel so zu entscheiden, als stamme die angefochtene Entscheidung von dem \u00fcbernehmenden Gericht.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist jedoch nicht statthaft. Das LG Itzhoe hatte den Streitwert n\u00e4mlich nur vorl\u00e4ufig zur Bestimmung der Zust\u00e4ndigkeit festgesetzt. Dies w\u00e4re zwar nicht erforderlich gewesen, erfolgt jedoch gleichwohl durchaus h\u00e4ufig. Damit handelte es sich hier um die Festsetzung des Zust\u00e4ndigkeitsstreitwertes, nicht des Geb\u00fchrenstreitwertes. Eine derartige Wertfestsetzung ist f\u00fcr die Partei nicht anfechtbar. Die Beschwerdem\u00f6glichkeit der \u00a7\u00a7 63, 68 GKG betrifft nur die verbindliche Festsetzung des Geb\u00fchrenstreitwertes. Im Streitwertrecht steht dem Rechtsanwalt auch kein im Vergleich zur Partei weitergehendes Beschwerderecht zur Verf\u00fcgung. Demensprechend hilft \u00a7 32 Abs. 2 RVG dem Rechtsanwalt hier nach ganz h. M. gleichfalls nicht weiter.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Die Festsetzung eines Zust\u00e4ndigkeitsstreitwertes durch ein Gericht kann somit weder von der Partei noch von einem Rechtsanwalt angefochten werden. Wenn es erforderlich werden sollte, steht es dem Rechtsanwalt im \u00dcbrigen frei, den Weg des \u00a7 32 RVG zu gehen, mithin aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes f\u00fcr seine Geb\u00fchren zu verlangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Braunschweig (Beschl. v. 13.6.2022 \u2013 4 W 16\/22) hat einen wichtigen Grundsatz des Streitwertrechts betont. Das LG Itzehoe setzte den Wert eines Verfahrens auf 27.897,13 Euro fest und verwies anschlie\u00dfend das Verfahren wegen \u00f6rtlicher Unzust\u00e4ndigkeit an das LG Braunschweig. Der Kl\u00e4gervertreter vertrat die Auffassung, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden und legte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[67,2],"tags":[520,1158,2199],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2238"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2238"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2238\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2240,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2238\/revisions\/2240"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2238"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2238"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2238"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}