{"id":2289,"date":"2022-10-22T10:39:43","date_gmt":"2022-10-22T08:39:43","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2289"},"modified":"2022-10-22T10:39:43","modified_gmt":"2022-10-22T08:39:43","slug":"montagsblog-259","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/10\/22\/montagsblog-259\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. <\/em><\/p>\n<p><strong>Fehlende Versicherung an Eides Statt trotz Inbezugnahme<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 20.\u00a0September 2022 \u2013 VI\u00a0ZB\u00a027\/22<\/p>\n<p><em>Der VI.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.<\/em><\/p>\n<p>Die Beklagte legte gegen eine ihr ung\u00fcnstige Entscheidung des LG rechtzeitig Berufung ein. Die Berufungsbegr\u00fcndung ging erst einen Tag nach Ablauf der ma\u00dfgeblichen Frist beim OLG ein. In ihrem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand legte die Beklagte dar, der Schriftsatz sei aufgrund eines Kanzleiversehens zun\u00e4chst an das LG versandt worden. Zur Glaubhaftmachung nahm sie auf eidesstattliche Versicherungen ihrer Prozessbevollm\u00e4chtigten und deren Mitarbeiter Bezug. Ferner bot sie die informatorische Anh\u00f6rung der Prozessbevollm\u00e4chtigten an. Das OLG wies darauf hin, dass dem eingereichten Wiedereinsetzungsantrag keine Versicherungen am Eides Statt beigef\u00fcgt waren. Einen Monat sp\u00e4ter wies es den Antrag auf Wiedereinsetzung zur\u00fcck. Einen Tag danach reichte die Beklagte eidesstattliche Versicherungen ein.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde der Beklagten bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Die Beklagte hat den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund nicht rechtzeitig glaubhaft gemacht. Die angebotene informelle Anh\u00f6rung der Prozessbevollm\u00e4chtigten ist kein zul\u00e4ssiges Beweismittel. Eine Versicherung an Eides Statt wurde entgegen der Ank\u00fcndigung im Wiedereinsetzungsantrag bis zur Entscheidung des OLG nicht eingereicht.<\/p>\n<p>Das OLG war nicht gehalten, eine Frist zur Vorlage der fehlenden Erkl\u00e4rungen zu setzen. Jedenfalls nach dem gerichtlichen Hinweis war die Beklagte gehalten, diese auch ohne Fristsetzung unverz\u00fcglich einzureichen. Das OLG musste lediglich einen angemessenen Zeitraum abwarten, bevor es \u00fcber den Wiedereinsetzungsantrag entscheidet. Die im Streitfall eingehaltene Wartefrist von einem Monat reichte hierzu aus.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em> <\/span>Will das Gericht einer rechtzeitig eingereichten Versicherung an Eides Statt keinen Glauben schenken, muss es der Partei Gelegenheit geben, den Erkl\u00e4renden als Zeugen zu benennen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Fehlende Versicherung an Eides Statt trotz Inbezugnahme BGH, Beschluss vom 20.\u00a0September 2022 \u2013 VI\u00a0ZB\u00a027\/22 Der VI.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Beklagte legte gegen eine [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[1107,240,2249,688,687,20],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2289"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2289"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2289\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2290,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2289\/revisions\/2290"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2289"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2289"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2289"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}