{"id":2324,"date":"2022-12-05T10:03:51","date_gmt":"2022-12-05T09:03:51","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2324"},"modified":"2022-12-09T15:28:49","modified_gmt":"2022-12-09T14:28:49","slug":"blog-powered-by-zoeller","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2022\/12\/05\/blog-powered-by-zoeller\/","title":{"rendered":"Blog powered by Z\u00f6ller: Video erobert die Justiz"},"content":{"rendered":"<p>\u201eH\u00f6ren Sie mich?\u201c Diese f\u00fcr Videokonferenzen typische Frage wird bald auch in Gerichtsverhandlungen h\u00e4ufiger zu vernehmen sein. Der Grund: Einem soeben ver\u00f6ffentlichten <a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/RefE_%20Videokonferenztechnik.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\"><strong>Referentenentwurf<\/strong> <\/a>eines <strong>Gesetzes zur F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten<\/strong> des Bundesjustizministeriums zufolge soll k\u00fcnftig wesentlich h\u00e4ufiger per <strong>\u201eBild- und Ton\u00fcbertragung\u201c (\u00a7 128a ZPO)<\/strong> verhandelt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Bisher konnte das Gericht den Beteiligten nur <em>gestatten<\/em>, sich per Video zu einer im Gerichtssaal stattfindenden Verhandlung zuzuschalten; k\u00fcnftig soll der Vorsitzende anordnen k\u00f6nnen, dass die ganze Verhandlung virtuell stattfindet.<\/li>\n<li>Bisher konnte ein Beteiligter trotz der Gestattung pers\u00f6nlich zur Verhandlung seiner Sache erscheinen; k\u00fcnftig bedarf er hierf\u00fcr einer Ausnahmebewilligung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Und wenn beide Parteien virtuell verhandeln wollen, kann der Vorsitzende dies dem Entwurf zufolge<strong> nur mit guten Gr\u00fcnden ablehnen<\/strong>. Weil der Entwurf hiergegen die sofortige Beschwerde zul\u00e4sst, kann dem Gericht eine virtuelle Verhandlung auch von oben auferlegt werden. Laut Entwurfsbegr\u00fcndung darf die Ablehnung nicht darauf gest\u00fctzt werden, dass das Gericht mit der Bedienung der Videokonferenztechnik nicht vertraut ist oder die Technik als st\u00f6rend empfindet. Es wird also unabdingbar sein, die Richterinnen und Richter in der durchaus anspruchsvollen Moderation von Videokonferenzen fortzubilden.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/online\/zivilrecht\/beratermodul-zoeller-zivilprozessrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-2361 alignleft\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2022\/12\/Zoeller_170.png\" alt=\"\" width=\"170\" height=\"170\" srcset=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2022\/12\/Zoeller_170.png 170w, https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2022\/12\/Zoeller_170-150x150.png 150w\" sizes=\"(max-width: 170px) 100vw, 170px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die perfekte Basisausstattung zum Zivilprozessrecht<\/strong>. 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Die gesetzlich gebotene \u00d6ffentlichkeit dieser Veranstaltung soll dadurch hergestellt werden, dass sie in einen allgemein zug\u00e4nglichen Raum des Gerichts \u00fcbertragen wird. Den beim TV-Publikum so beliebten Gerichtsshows wird also ein ganz neues Format hinzugesellt \u2013 noch dazu mit realen F\u00e4llen. Wie dieses Reality-TV \u2013 insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Gerichten \u2013 organisatorisch bew\u00e4ltigt werden soll, \u00fcberl\u00e4sst der Entwurf den Gerichtsverwaltungen. Eine Monitorwand mit Kopfh\u00f6rern d\u00fcrfte kaum eine angemessene L\u00f6sung sein.<\/p>\n<p>Auch zur <strong>Urteilsberatung<\/strong> m\u00fcssen sich die Richter k\u00fcnftig nicht mehr in n\u00fcchternen Dienstr\u00e4umen zusammensetzen. M\u00f6glicherweise f\u00e4llt die Rechtsfindung ja von der heimischen Couch aus leichter \u2013 \u00a0vorausgesetzt, dass Mitbewohner zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses ferngehalten werden (auch das steht sinngem\u00e4\u00df in dem Entwurf). Ob die Diskussion mit dem Monitorbild dieselbe Qualit\u00e4t hat wie der Diskurs in Rede und Widerrede, darf freilich bezweifelt werden. Auch k\u00f6nnte das kollegiale Klima darunter leiden, dass die Kammer- oder Senatsmitglieder sich auf die Form der Beratung einigen m\u00fcssen und hierbei die Abw\u00e4gung zwischen Bequemlichkeit und Gr\u00fcndlichkeit unterschiedlich ausfallen kann.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche m\u00fcndliche Verhandlung mag in manchem Standardfall als unn\u00f6tige Formalit\u00e4t erscheinen \u2013 dann sollte auf sie aber, was \u00a7 128 Abs. 2 ZPO ja erm\u00f6glicht, ganz verzichtet werden. Erscheint m\u00fcndliches Verhandeln geboten, sollte auf elektronische Medien nur dann zur\u00fcckgegriffen werden, wenn dies <strong>nach richterlichem Ermessen aus<\/strong> <strong>Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit geboten<\/strong> ist. Kein Prozessbeteiligter sollte zu dieser Form der Kommunikation gezwungen, wo sie sachgerecht ist, ein dem Rechtsprechungsvorgang angemessener Rahmen gewahrt werden. Vermehrt sollte die Videotechnik aber bei der informellen Kommunikation zwischen Gericht und Parteivertretern au\u00dferhalb der m\u00fcndlichen Verhandlung zum Einsatz kommen, etwa um Verfahrensmodalit\u00e4ten abzusprechen oder rechtliche Hinweise zu geben. Durch solche Verfahrenskonferenzen oder Er\u00f6rterungstermine (s. dazu <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zpo.zpo.k0273\">Z\u00f6ller \u00a7 273 Rn 15<\/a>) k\u00f6nnen echte Verfahrenserleichterungen herbeigef\u00fchrt werden. Eine zu weitgehende Virtualisierung der Rechtsprechung ginge hingegen zu Lasten ihrer Qualit\u00e4t und ihrer Reputation (dazu <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zpo.zpo.k0128a\">Z\u00f6ller \u00a7 128a Rn 1<\/a> m.w.N.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<h4>Der <u><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/zpo-zivilprozessordnung-9783504470265\">Z\u00f6ller<\/a><\/u> ist das Standardwerk zur ZPO und ein Muss f\u00fcr jeden Prozessualisten. Die Autoren des Z\u00f6ller informieren im \u201eBlog powered by Z\u00f6ller\u201c regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber einschl\u00e4gige Gesetzesentwicklungen und aktuelle Rechtsprechung.<\/h4>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eH\u00f6ren Sie mich?\u201c Diese f\u00fcr Videokonferenzen typische Frage wird bald auch in Gerichtsverhandlungen h\u00e4ufiger zu vernehmen sein. 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