{"id":2509,"date":"2023-04-08T13:21:26","date_gmt":"2023-04-08T11:21:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2509"},"modified":"2023-04-08T13:21:26","modified_gmt":"2023-04-08T11:21:26","slug":"montagsblog-274","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/04\/08\/montagsblog-274\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem missgl\u00fcckten Versuch einer beA-Einreichung in letzter Minute.<\/em><\/p>\n<p><strong>Wiedereinsetzung nach vor\u00fcbergehendem Funktionsausfall eines Computers<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 1.\u00a0M\u00e4rz 2023 &#8211; XII\u00a0ZB\u00a0228\/22<\/p>\n<p><em>Der XII.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit der Frage, wann ein Verschulden des Anwenders bei einem kurzfristig aufgetretenen Computerfehler mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. <\/em><\/p>\n<p>Der Antragsgegner wurde in erster Instanz zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die von seinem Prozessbevollm\u00e4chtigten \u00fcber das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichte Beschwerdebegr\u00fcndung ging drei Minuten nach Fristablauf bei Gericht ein. Das OLG versagte die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verwarf die Beschwerde als unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Aus der Begr\u00fcndung des Wiedereinsetzungsantrags geht nicht hinreichend deutlich hervor, dass ein Verschulden des Prozessbevollm\u00e4chtigten als Ursache f\u00fcr die versp\u00e4tete Einreichung ausgeschlossen werden kann. Das Vorbringen, bei dem f\u00fcr den beA-Versand eingesetzten Computer sei es um 23:50 Uhr zu einem nicht mehr nachvollziehbaren Problem gekommen, das erst durch Neustart habe behoben werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst die M\u00f6glichkeit offen, dass das Problem durch einen Bedienungsfehler verursacht worden ist. Dass der Prozessbevollm\u00e4chtigte mit der Bedienung eines Computers und den Arbeitsabl\u00e4ufen beim beA-Versand vertraut war, f\u00fchrt nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Angesichts des im Streitfall bestehenden Zeitdrucks ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass auch einem erfahrenen Benutzer ein Fehler passiert.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend weist der BGH darauf hin, dass es an einer Darlegung fehle, weshalb der Schriftsatz nicht innerhalb der Frist im Wege der Ersatzeinreichung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0130d Satz\u00a02 ZPO \u00fcbermittelt worden sei.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp: <\/em><\/span>Beim Versand per beA sollte stets eine Karenzfrist eingeplant werden, um auf \u201eunerkl\u00e4rliche\u201c technische Probleme rechtzeitig reagieren zu k\u00f6nnen. Wer weniger als 30 Minuten vor Fristablauf mit dem Versand beginnt, kann im Falle eines zur Fristvers\u00e4umung f\u00fchrenden Fehlers kaum auf Wiedereinsetzung hoffen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem missgl\u00fcckten Versuch einer beA-Einreichung in letzter Minute. Wiedereinsetzung nach vor\u00fcbergehendem Funktionsausfall eines Computers BGH, Beschluss vom 1.\u00a0M\u00e4rz 2023 &#8211; XII\u00a0ZB\u00a0228\/22 Der XII.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit der Frage, wann ein Verschulden des Anwenders bei einem kurzfristig aufgetretenen Computerfehler mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[2375,110,2374,2376,260,20,2377],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2509"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2510,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions\/2510"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}