{"id":2561,"date":"2023-05-05T18:23:02","date_gmt":"2023-05-05T16:23:02","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2561"},"modified":"2023-05-05T18:23:02","modified_gmt":"2023-05-05T16:23:02","slug":"montagsblog-278","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/05\/05\/montagsblog-278\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um eine seit langem etablierte Rechtsfigur des Stra\u00dfenverkehrsrechts.<\/em><\/p>\n<p><strong>Verhalten eines Fu\u00dfg\u00e4ngers beim \u00dcberqueren der Fahrbahn<br \/>\n<\/strong>BGH, Urteil vom 4.\u00a0April 2023 &#8211; VI\u00a0ZR\u00a011\/21<\/p>\n<p><em>Der VI.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit der Reichweite des Vertrauensgrundsatzes. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wurde als Fu\u00dfg\u00e4nger bei einem Verkehrsunfall mit einem vom Beklagten zu\u00a01 gefahrenen und bei der Beklagten zu\u00a02 haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt. Als sich der Beklagte zu\u00a01 der sp\u00e4teren Unfallstelle n\u00e4herte, wollte der Kl\u00e4ger die zweispurige Fahrbahn aus Sicht des Beklagten zu\u00a01 von links kommend \u00fcberqueren. Die auf Ersatz der H\u00e4lfte der entstandenen Sch\u00e4den gerichtete Klage blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an das OLG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Das OLG ist im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Schadensersatz auch gegen\u00fcber der unabh\u00e4ngig von Verschulden haftenden Beklagten zu\u00a02 vollst\u00e4ndig ausgeschlossen sein kann, wenn der Unfall durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Kl\u00e4gers verursacht worden ist. F\u00fcr diese Abw\u00e4gung ist von Bedeutung, ob dem Beklagten zu\u00a01 ein f\u00fcr den Unfall urs\u00e4chliches Verschulden zur Last f\u00e4llt. Letzteres hat das OLG mit nicht tragf\u00e4higer Begr\u00fcndung verneint.<\/p>\n<p>Nach dem Vertrauensgrundsatz darf ein Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrsgem\u00e4\u00df verh\u00e4lt, damit rechnen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den Verkehr nicht durch pflichtwidriges Verhalten gef\u00e4hrdet, solange die sichtbare Verkehrslage zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt. Ein Kraftfahrer muss danach grunds\u00e4tzlich nicht damit rechnen, dass ein erwachsener Fu\u00dfg\u00e4nger versuchen wird, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten. Er muss auch nicht darauf gefasst sein, dass ein Fu\u00dfg\u00e4nger, der beim \u00dcberschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Stra\u00dfe anh\u00e4lt, unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen wird.<\/p>\n<p>Der BGH l\u00e4sst offen, ob ein Kraftfahrer auch darauf vertrauen darf, dass ein Fu\u00dfg\u00e4nger, der sich auf der gegen\u00fcberliegenden Fahrbahn bewegt, in der Stra\u00dfenmitte stehen bleiben wird. Ein solches Vertrauen ist jedenfalls nicht gerechtfertigt, wenn der Fu\u00dfg\u00e4nger \u00fcber die Fahrbahn rennt und nicht in die Richtung des auf der anderen Fahrbahn herannahenden Fahrzeugs blickt. Einen solchen Sachverhalt hat das OLG im Streitfall aufgrund der Beweisaufnahme festgestellt.<\/p>\n<p>Nach der Zur\u00fcckverweisung wird das OLG unter anderem noch zu kl\u00e4ren haben, ob die Sicht des Beklagten zu\u00a01 durch ein entgegenkommendes Fahrzeug oder die A-S\u00e4ule seines Fahrzeugs eingeschr\u00e4nkt war und er den Kl\u00e4ger deshalb nicht sehen konnte.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Generell ist das Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten nicht gerechtfertigt, wenn bei verst\u00e4ndiger W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde Anlass besteht, am verkehrsgerechten Verhalten des Fu\u00dfg\u00e4ngers zu zweifeln.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um eine seit langem etablierte Rechtsfigur des Stra\u00dfenverkehrsrechts. 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