{"id":2580,"date":"2023-06-16T14:43:19","date_gmt":"2023-06-16T12:43:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2580"},"modified":"2023-06-16T14:43:19","modified_gmt":"2023-06-16T12:43:19","slug":"bgh-anspruch-der-partei-auf-muendliche-befragung-des-sachverstaendigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/06\/16\/bgh-anspruch-der-partei-auf-muendliche-befragung-des-sachverstaendigen\/","title":{"rendered":"BGH: Anspruch der Partei auf m\u00fcndliche Befragung des Sachverst\u00e4ndigen"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen eines umfangreichen WEG-Prozesses, auf dessen Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann, hatte das Berufungsgericht ein Gutachten eines Sachverst\u00e4ndigen aus einem Vorprozess verwertet. Allerdings hatte der Kl\u00e4ger zuvor beantragt, den Sachverst\u00e4ndigen in der m\u00fcndlichen Verhandlung anzuh\u00f6ren. Dem war das Berufungsgericht jedoch nicht nachgekommen.<\/p>\n<p>Der BGH (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bgh.20230210.vzr246\/21\">Urt. v. 10.2.2023 \u2013 V ZR 246\/21<\/a>) sieht darin einen Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zur\u00fcckverweisung n\u00f6tigt. Grunds\u00e4tzlich darf eine Partei einem Sachverst\u00e4ndigen nach den \u00a7\u00a7 397, 402 ZPO Fragen zur m\u00fcndlichen Beantwortung vorlegen. Dies gilt selbst f\u00fcr den Fall, dass das Gericht keinen Erl\u00e4uterungsbedarf mehr sieht. Anderenfalls liegt eine unzul\u00e4ssig vorweggenommene Beweisw\u00fcrdigung vor.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang sieht der BGH noch einen weiteren Fehler des Berufungsgerichts: Es war einem Sachverst\u00e4ndigengutachten nicht gefolgt, weil dieses einer im Internet ver\u00f6ffentlichten Studie widersprach. Allerdings hatte das Berufungsgericht insoweit weder den Sachverst\u00e4ndigen dazu befragt noch war es nach \u00a7 412 ZPO vorgegangen. Damit hatte es gegen \u00a7 286 Abs. 1 S. 1 ZPO versto\u00dfen, da es nicht dargelegt hatte, aus welchem Grund es \u00fcber die erforderliche Sachkunde, derartige Feststellungen gegen die Auffassung eines Sachverst\u00e4ndigen zu treffen, verf\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Die Gerichte m\u00fcssen daher darauf achten, nicht gegen die Feststellungen eines Sachverst\u00e4ndigen zu entscheiden, ohne diesen zuvor mit den entsprechenden Argumenten konfrontiert zu haben. Au\u00dferdem darf den Parteien nicht das Recht genommen werden, einem Sachverst\u00e4ndigen in einem Termin Fragen zu stellen. Einfacher wird das Prozessieren durch diese Grunds\u00e4tze allerdings nicht, vielmehr umst\u00e4ndlicher und langwieriger. Aus der Sichtweise der Tatsacheninstanzen k\u00f6nnte man hinzuf\u00fcgen: Vor lauter Gew\u00e4hrung rechtlichen Geh\u00f6rs kommt man gar nicht mehr dazu, die Rechtsstreitigkeiten auch einmal tats\u00e4chlich zu entscheiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen eines umfangreichen WEG-Prozesses, auf dessen Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann, hatte das Berufungsgericht ein Gutachten eines Sachverst\u00e4ndigen aus einem Vorprozess verwertet. Allerdings hatte der Kl\u00e4ger zuvor beantragt, den Sachverst\u00e4ndigen in der m\u00fcndlichen Verhandlung anzuh\u00f6ren. Dem war das Berufungsgericht jedoch nicht nachgekommen. Der BGH (Urt. v. 10.2.2023 \u2013 V ZR 246\/21) sieht darin [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[2445,2444,2446,276],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2580"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2580"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2580\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2581,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2580\/revisions\/2581"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2580"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2580"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2580"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}