{"id":2663,"date":"2023-08-04T18:16:56","date_gmt":"2023-08-04T16:16:56","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2663"},"modified":"2023-08-04T18:16:56","modified_gmt":"2023-08-04T16:16:56","slug":"montagsblog-291","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/08\/04\/montagsblog-291\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die rechtliche Zuordnung eines Geb\u00e4udes zu einem Grundst\u00fcck.<\/em><\/p>\n<p><strong>Tiefgarage als rechtm\u00e4\u00dfiger \u00dcberbau<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 15.\u00a0Juni 2023 \u2013 V\u00a0ZB\u00a012\/22<\/p>\n<p><em>Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit materiellen und formellen Voraussetzungen f\u00fcr die Begr\u00fcndung von Teileigentum. <\/em><\/p>\n<p>Die Beteiligte m\u00f6chte ein ihr geh\u00f6rendes, mit einer Tiefgarage bebautes Grundst\u00fcck in Teileigentum aufteilen. Der weitaus gr\u00f6\u00dfte Teil des Geb\u00e4udek\u00f6rpers erstreckt sich auf drei Nachbargrundst\u00fccke. Diese Grundst\u00fccke sind mit Grunddienstbarkeiten belastet, die den \u00dcberbau gestatten. Zu Lasten des Grundst\u00fccks der Beteiligten sind Grunddienstbarkeiten eingetragen, die dem jeweiligen Eigent\u00fcmer der Nachbargrundst\u00fccke das Recht zum Aufbau eines Wohngeb\u00e4udes auf der Decke der Tiefgarage einr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Das Grundbuchamt hat die Teilung abgelehnt, unter anderem mit der Begr\u00fcndung, die Bildung von Teileigentum an mehreren Grundst\u00fccken sei nicht m\u00f6glich. Die Beschwerde der Beteiligten ist erfolglos geblieben.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an das OLG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die Vorinstanzen sind zu Recht davon ausgegangen, dass die beantragte Begr\u00fcndung von Teileigentum nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn die Tiefgarage einen wesentlichen Bestandteil des Grundst\u00fccks der Beteiligten bildet. Bei einem nach \u00a7\u00a0912 Abs.\u00a01 BGB zu duldenden oder einem vom Nachbarn gestatteten \u00dcberbau sind diese Voraussetzungen grunds\u00e4tzlich auch hinsichtlich der \u00fcberbauten Geb\u00e4udeteile erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei dem Bauwerk um ein einheitliches Geb\u00e4ude handelt. Hierf\u00fcr ist bei einem \u00dcberbau grunds\u00e4tzlich die Verkehrsanschauung ma\u00dfgeblich. Die bautechnische Beschaffenheit kann die Verkehrsanschauung beeinflussen. Sie stellt aber nicht das allein entscheidende Kriterium dar.<\/p>\n<p>Eine Tiefgarage mit rechtm\u00e4\u00dfig \u00fcberbauten Geb\u00e4udeteilen ist danach grunds\u00e4tzlich als einheitliches Geb\u00e4ude anzusehen, wenn sie als Ganzes \u00fcber eine Zufahrt von dem Stammgrundst\u00fcck aus erreichbar ist. Sofern diese Voraussetzung vorliegt, ist es unsch\u00e4dlich, ob Geb\u00e4ude auf den Nachbargrundst\u00fccken baustatisch von der Tiefgarage abh\u00e4ngen, ob solche Geb\u00e4ude mit der Tiefgarage durch Treppenh\u00e4user, Aufzugssch\u00e4chte, Fluchtwege oder Versorgungseinrichtungen verbunden sind und ob auf den anderen Grundst\u00fccken weitere Zufahrten zur Tiefgarage angelegt sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr den nach \u00a7\u00a029 Abs.\u00a01 GBO erforderlichen Nachweis durch \u00f6ffentliche oder \u00f6ffentlich beglaubigte Urkunden reicht es demnach aus, wenn die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des \u00dcberbaus durch Grunddienstbarkeiten belegt wird und wenn aus einer formgerechten Teilungserkl\u00e4rung nebst Aufteilungsplan hervorgeht, dass die Tiefgarage in ihrer G\u00e4nze \u00fcber eine auf dem Stammgrundst\u00fcck gelegene, zum Bauk\u00f6rper geh\u00f6rende Zufahrt erreichbar ist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Als auf dem Stammgrundst\u00fcck befindlicher Geb\u00e4udeteil reicht in der Regel eine befestigte Rampe aus, die in die Tiefgarage hinunterf\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die rechtliche Zuordnung eines Geb\u00e4udes zu einem Grundst\u00fcck. Tiefgarage als rechtm\u00e4\u00dfiger \u00dcberbau BGH, Beschluss vom 15.\u00a0Juni 2023 \u2013 V\u00a0ZB\u00a012\/22 Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit materiellen und formellen Voraussetzungen f\u00fcr die Begr\u00fcndung von Teileigentum. Die Beteiligte m\u00f6chte ein ihr geh\u00f6rendes, mit einer Tiefgarage bebautes Grundst\u00fcck in Teileigentum aufteilen. Der weitaus gr\u00f6\u00dfte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[61,1305,965],"tags":[2520,2525,2522,2091,2519,1544,2526,2524,2523,2527,2521],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2663"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2664,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663\/revisions\/2664"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2663"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2663"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2663"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}