{"id":2665,"date":"2023-08-08T14:40:27","date_gmt":"2023-08-08T12:40:27","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2665"},"modified":"2023-08-09T02:29:48","modified_gmt":"2023-08-09T00:29:48","slug":"rechtsunkundige-richter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/08\/08\/rechtsunkundige-richter\/","title":{"rendered":"Rechtsunkundige Richter?"},"content":{"rendered":"\r\n<p>Der Erbrechtssenat des OLG Celle hat einen von der Nachlassrichterin beim Amtsgericht, Richterin auf Probe, erteilten Erbschein eingezogen, weil dieser nicht der Rechtslage entspricht: \u201eDer Erbschein verkennt bereits den Grundsatz der Universalsukzession, \u00a7 1922 Abs. 1 BGB. Das Verm\u00f6gen des Erblassers geht insgesamt und ungeteilt auf den oder die Erben \u00fcber. Eine Erbeinsetzung auf bestimmte Gegenst\u00e4nde gibt es, anders als der Erbschein unterstellt, nicht. Geht das Verm\u00f6gen des Erblassers nicht auf einen Alleinerben \u00fcber, sondern auf mehrere Erben, erben diese weder einzelne Gegenst\u00e4nde noch Miteigentumsanteile an den Erbschaftsgegenst\u00e4nden, sondern quotenm\u00e4\u00dfig bestimmte Anteile am gesamten Nachlass (Erbteile, \u00a7 1922 Abs. 2 BGB).\u201c<br \/>Dass Gerichte formelles oder materielles Recht falsch anwenden, kommt vor und ist nicht zu vermeiden. Die hier vom OLG zu Recht beanstandeten Rechtsanwendungsfehler sind allerdings derartig schwerwiegend, dass sie schon im Ersten juristischen Staatsexamen zu ernsthaften Folgerungen gef\u00fchrt h\u00e4tten. Das OLG sieht dar\u00fcber hinaus ein systemisches Problem und hat sich veranlasst gesehen hinzuzuf\u00fcgen:<br \/>\u201eDem Senat dr\u00e4ngt sich seit Jahren zunehmend der Eindruck auf, dass die vom Land Niedersachsen genutzte M\u00f6glichkeit der weitestm\u00f6glichen \u00dcbertragung von Nachlassangelegenheiten auf den Rechtspfleger (\u00a7\u00a7 16, 19 RPflG) dazu gef\u00fchrt hat, dass insbesondere bei den kleineren Amtsgerichten nur noch wenige, dann aber h\u00e4ufig schwierige Nachlasssachen von Richtern zu bearbeiten sind, was zwischenzeitlich auch dazu gef\u00fchrt hat, dass in Abweichung von der fr\u00fcher verbreiteten Praxis immer seltener Amtsgerichtsdirektoren die Nachlasssachen bearbeiten, sondern, wie hier, aufeinander folgend Richter auf Probe, denen es jedenfalls im konkreten Fall an Grundkenntnissen des materiellen Erbrechts und des Verfahrensrechts ebenso zu fehlen scheint wie an der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, was zu Entscheidungen f\u00fchrt, die das Ansehen der Justiz in der Bev\u00f6lkerung zu besch\u00e4digen geeignet sind.\u201c (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juni 2023 \u2013 6 W 65\/23 \u2013, Rn. 28, juris)<br \/>Ein \u00e4hnlicher Qualit\u00e4tsverlust der Ziviljustiz ist auch in anderen Bereichen zu beobachten. W\u00e4hrend vor nicht allzu langer Zeit Zivilkammern \u00fcber lange Jahre mit denselben Vorsitzenden und Beisitzern besetzt waren, wechselt ihre Besetzung nunmehr regelm\u00e4\u00dfig. Besonders ber\u00fcchtigt sind die sog. Assessorendezernate, deren Inhaber in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden ausgetauscht werden. Da etwa in Bau- und Architektensachen &#8211; entgegen der Intention des \u00a7 348 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und seinem Katalog obligatorischer Kammersachen \u2013 der Einzelrichter contra legem die Regel ist, ist bei Prozessen mit l\u00e4nger dauernden Beweisaufnahmen durch Beauftragung von Sachverst\u00e4ndigen eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Prozessleitung durch den Einzelrichter kaum noch gew\u00e4hrleistet. Verbunden ist diese hohe Fluktuation nicht selten mit der mangelnden Bereitschaft der Richter, sich die notwendigen speziellen Rechtskenntnisse anzueignen. Der Beschluss des OLG Celle spricht einen von Rechtssuchenden seit langem beklagten Missstand erfreulich offen aus. Dass dies aus der Mitte der Justiz erfolgt, gibt zu Hoffnungen Anlass.<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Erbrechtssenat des OLG Celle hat einen von der Nachlassrichterin beim Amtsgericht, Richterin auf Probe, erteilten Erbschein eingezogen, weil dieser nicht der Rechtslage entspricht: \u201eDer Erbschein verkennt bereits den Grundsatz der Universalsukzession, \u00a7 1922 Abs. 1 BGB. Das Verm\u00f6gen des Erblassers geht insgesamt und ungeteilt auf den oder die Erben \u00fcber. Eine Erbeinsetzung auf bestimmte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":78,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2665"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/78"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2665"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2669,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions\/2669"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2665"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2665"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2665"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}