{"id":2674,"date":"2023-08-21T07:03:48","date_gmt":"2023-08-21T05:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2674"},"modified":"2023-08-21T11:49:10","modified_gmt":"2023-08-21T09:49:10","slug":"verschaerfung-anwaltshaftung-rechtsanwalt-muss-geschaeftsleiter-seiner-mandantin-vor-insolvenzgefahr-warnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/08\/21\/verschaerfung-anwaltshaftung-rechtsanwalt-muss-geschaeftsleiter-seiner-mandantin-vor-insolvenzgefahr-warnen\/","title":{"rendered":"Versch\u00e4rfung Anwaltshaftung: Rechtsanwalt muss Gesch\u00e4ftsleiter seiner Mandantin vor Insolvenzgefahr warnen!"},"content":{"rendered":"\r\n<p>Nach \u00a7 102 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) m\u00fcssen Rechtsanw\u00e4lte bei der Erstellung eines Jahresabschlusses f\u00fcr einen Mandanten den Mandanten auf das Vorliegen eines m\u00f6glichen Insolvenzgrundes und die sich daran ankn\u00fcpfenden Pflichten der Gesch\u00e4ftsleiter und Mitglieder der \u00dcberwachungsorgane hinweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen m\u00fcssen, dass dem Mandanten die m\u00f6gliche Insolvenzreife nicht bewusst ist. Der IX. Zivilsenat des BGH hat jetzt erstmalig entschieden, dass die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters eines Unternehmens bei einem m\u00f6glichen Insolvenzgrund eine drittsch\u00fctzende Wirkung f\u00fcr dessen Gesch\u00e4ftsleiter pers\u00f6nlich haben kann. Dem lag folgender Fall zugrunde: \u00dcber das Verm\u00f6gen einer KG, die ab Juli 2009 einen Rechtsanwalt wiederholt mit ihrer Beratung beauftragt hatte, wurde im August 2012 das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet. Der Insolvenzverwalter nahm den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Komplement\u00e4r-GmbH und dessen Vater als faktischen Gesch\u00e4ftsleiter wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch. Diese verpflichteten sich durch Vergleich zu einer Zahlung in H\u00f6he von 85.000 \u20ac. In H\u00f6he dieses Betrags verlangt die Kl\u00e4gerin, der die Forderung abgetreten worden ist, vom Haftpflichtversicherer des inzwischen insolventen Rechtsanwalts Schadensersatz. Sie meint, der Rechtsanwalt habe seine Beratungspflichten im Blick auf eine bestehende Insolvenzreife der KG verletzt. <br \/>Das OLG hat die Klage abgewiesen. Es fehle an einer Einbeziehung der Gesch\u00e4ftsleiter in den Schutzbereich der zwischen dem Rechtsanwalt und der KG geschlossenen Mandatsvertr\u00e4ge. Best\u00fcnden blo\u00df nebenvertragliche Hinweis- und Warnpflichten, etwa wenn sich im Zusammenhang mit der anwaltlichen T\u00e4tigkeit Anhaltspunkte f\u00fcr die Gefahr einer Insolvenz des Mandanten erg\u00e4ben, f\u00fchre es zu weit, den organschaftlichen Vertreter in den Schutzbereich des Vertrags zwischen der Gesellschaft und dem Rechtsanwalt auch hinsichtlich der Verletzung solcher blo\u00df nebenvertraglicher Pflichten einzubeziehen. Dem folgt der BGH nicht: Die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei m\u00f6glichem Insolvenzgrund kann Drittschutz f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsleiter der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspers\u00f6nlichkeit entfalten; Voraussetzung ist ein N\u00e4heverh\u00e4ltnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung (BGH, Urt. v. 29.6.2023 \u2013<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bgh.20230629.ixzr56\/22\"> IX ZR 56\/22<\/a>). Mit dem Urteil wird erstmalig h\u00f6chstrichterlich festgestellt, dass auch die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei m\u00f6glichem Insolvenzgrund Drittschutz entfalten kann. Voraussetzung ist, dass der Dritte mit der vertraglich geschuldeten Hauptleistung bestimmungsgem\u00e4\u00df in Ber\u00fchrung kommt. Der Gl\u00e4ubiger muss ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags haben. Die Einbeziehung des Dritten muss dem Vertragsschuldner bekannt oder f\u00fcr ihn zumindest erkennbar sein. Schlie\u00dflich bedarf es eines Bed\u00fcrfnisses f\u00fcr die Ausdehnung des Vertragsschutzes, das regelm\u00e4\u00dfig fehlt, wenn der Dritte bereits \u00fcber einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch verf\u00fcgt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Haftung des Rechtsberaters gegen\u00fcber einem Dritten grunds\u00e4tzlich zu bejahen, wobei jedoch die Hinweis- und Warnpflicht bei m\u00f6glichem Insolvenzgrund nur unter engen Voraussetzungen eingreift. Die blo\u00dfe Erkennbarkeit eines m\u00f6glichen Insolvenzgrundes reicht nicht aus. Dem Berater muss vielmehr, ohne dass er eigenst\u00e4ndig einen m\u00f6glichen Insolvenzgrund pr\u00fcfen oder ermitteln muss, der m\u00f6gliche Insolvenzgrund bekannt werden, f\u00fcr ihn offenkundig sein oder sich ihm bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Bearbeitung des Mandats aufdr\u00e4ngen.<br \/><br \/><\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach \u00a7 102 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) m\u00fcssen Rechtsanw\u00e4lte bei der Erstellung eines Jahresabschlusses f\u00fcr einen Mandanten den Mandanten auf das Vorliegen eines m\u00f6glichen Insolvenzgrundes und die sich daran ankn\u00fcpfenden Pflichten der Gesch\u00e4ftsleiter und Mitglieder der \u00dcberwachungsorgane hinweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen m\u00fcssen, dass dem Mandanten die m\u00f6gliche Insolvenzreife nicht bewusst [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":78,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2674"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/78"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2674"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2674\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2683,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2674\/revisions\/2683"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2674"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2674"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2674"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}