{"id":2735,"date":"2023-10-02T18:30:45","date_gmt":"2023-10-02T16:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2735"},"modified":"2023-10-03T10:37:47","modified_gmt":"2023-10-03T08:37:47","slug":"blog-powered-by-zoeller-video-novelle-kein-selbstlaeufer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/10\/02\/blog-powered-by-zoeller-video-novelle-kein-selbstlaeufer\/","title":{"rendered":"Blog powered by Z\u00f6ller: Video-Novelle \u2013 kein Selbstl\u00e4ufer"},"content":{"rendered":"<p>Bei der <strong>1. Lesung<\/strong> des Gesetzes zur <strong>F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik<\/strong> im Gerichtsverfahren (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/080\/2008095.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>BT-Drucks. 20\/8095<\/strong><\/a><u>)<\/u> hat sich gezeigt, dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch hei\u00dfe Debatten in den Aussch\u00fcssen bevorstehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Unionsfraktion erachtete der Abgeordnete <em>Martin Plum<\/em> es als unvereinbar mit dem Prozessleitungsermessen des Gerichts, dass es seine Entscheidung, entgegen einem Antrag der Parteivertreter in Pr\u00e4senz zu verhandeln, trotz Unanfechtbarkeit mit einer besonderen Begr\u00fcndung versehen muss. Kritik \u00fcbte er auch daran, dass Richter k\u00fcnftig die Sitzungen vom \u201eheimischen Sofa\u201c aus leiten k\u00f6nnen; dies entspreche nicht der Rolle der Gerichte als \u201eZentren unseres Rechtsstaats\u201c. Statt \u201edigitale Leuchtturmprojekte\u201c zu schaffen, m\u00fcsse zuerst f\u00fcr eine ausreichende digitale Grundausstattung der Gerichte in der Fl\u00e4che gesorgt werden.<\/p>\n<p>Die Abgeordnete <em>Luiza Licina-Bode<\/em> (SPD) bef\u00fcrwortete den Entwurf im Grundsatz, wies aber darauf hin, dass besonders in \u201esensiblen Verfahren\u201c die pers\u00f6nliche Anwesenheit der Parteien von gro\u00dfer Bedeutung ist, und sprach sich daf\u00fcr aus, die Interessenlagen in den Ausschussberatungen noch einmal genau anzuschauen und zusammenzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In dieselbe Richtung argumentierte <em>Susanne Hennig-Wellsow<\/em> (Die Linke). In hochsensiblen Lebensbereichen m\u00fcsse die Pr\u00e4senzverhandlung weiterhin das \u00fcbliche Verfahren bleiben. Gegen eine vollvirtuelle Verhandlung brachte sie vor, im Namen des Volkes Recht zu sprechen, erfordere den \u00f6ffentlichen Raum, also den Gerichtssaal als Ort des Geschehens.<\/p>\n<p>F\u00fcr die AfD-Fraktion erkl\u00e4rte <em>Fabian Jacobi<\/em>, es m\u00fcsse grunds\u00e4tzlich dabei bleiben, dass das Gericht dem rechtsuchenden B\u00fcrger als Person gegen\u00fcbertritt. Es d\u00fcrfe nicht dahin kommen, dass er \u201ebei der Verhandlung \u00fcber f\u00fcr ihn wom\u00f6glich existenzielle Angelegenheiten auf eine Videokachel auf einem Bildschirm reduziert wird\u201c. An der M\u00f6glichkeit, gegen eine entsprechende richterliche Anordnung des Richters Einspruch zu erheben, k\u00f6nne er sich gehindert sehen, um den Richter nicht gegen sich einzunehmen.<\/p>\n<p><em>Till Steffen<\/em> (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen) monierte, dass der Entwurf nicht weit genug geht. Um unn\u00f6tigen Aufwand zu reduzieren, zu schnelleren Prozessen zu kommen, die Daseinsvorsorge in der Fl\u00e4che zu gew\u00e4hrleisten und die Qualit\u00e4t der Rechtspflege zu sichern, m\u00fcsse man sich wesentlich mehr einfallen lassen. Dazu werde die Fraktion in den Aussch\u00fcssen konkrete Vorschl\u00e4ge unterbreiten.<\/p>\n<p>Aus mehreren Redebeitr\u00e4gen wurde deutlich, dass es zu einer <strong>Sachverst\u00e4ndigenanh\u00f6rung im Rechtsausschuss<\/strong> kommen wird. Mit welchem Inhalt das Gesetz den Bundestag eines Tages verlassen wird, ist nicht absehbar. Daher kann die Anfang Dezember erscheinende 35. Auflage des <u><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/zpo-zivilprozessordnung-9783504470265\">Z\u00f6ller<\/a><\/u>\u00a0f\u00fcr den Moment nur Ausblicke auf das k\u00fcnftige Recht geben und es noch nicht in seiner Endfassung kommentieren. Dies wird jedoch in der <strong>Online-Version des Kommentars<\/strong> zeitnah geschehen, auf die jeder Erwerber der Printauflage freien Zugriff hat. <strong>Das sind gute Aussichten!<\/strong><\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>_______________________________________________________________________<\/h4>\n<h4>Der <u><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/zpo-zivilprozessordnung-9783504470265\">Z\u00f6ller<\/a><\/u> ist das Standardwerk zur ZPO und ein Muss f\u00fcr jeden Prozessualisten. Die Autoren des Z\u00f6ller informieren im \u201eBlog powered by Z\u00f6ller\u201c regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber einschl\u00e4gige Gesetzesentwicklungen und aktuelle Rechtsprechung.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der 1. Lesung des Gesetzes zur F\u00f6rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik im Gerichtsverfahren (BT-Drucks. 20\/8095) hat sich gezeigt, dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch hei\u00dfe Debatten in den Aussch\u00fcssen bevorstehen. 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