{"id":2800,"date":"2023-11-05T11:31:50","date_gmt":"2023-11-05T10:31:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2800"},"modified":"2023-11-05T11:31:50","modified_gmt":"2023-11-05T10:31:50","slug":"montagsblog-300","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/11\/05\/montagsblog-300\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Im Montagsblog Nr.\u00a0300 geht es um die teilweise \u00dcberlassung gemieteten Wohnraums an Dritte.<\/em><\/p>\n<p><strong>Teilweise Gebrauchs\u00fcberlassung bei Einzimmerwohnung<br \/>\n<\/strong>BGH, Urteil vom 13.\u00a0September 2023 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0109\/22<\/p>\n<p><em>Der VIII.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit dem Tatbestand des \u00a7\u00a0553 Abs.\u00a01 BGB. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist seit dem Jahr 2000 Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin. Im Jahr 2021 bat er die beklagten Vermieter wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um die Erlaubnis, die Wohnung f\u00fcr rund 18\u00a0Monate an einen namentlich benannten Dritten unterzuvermieten. Die Beklagten lehnten dies ab.<\/p>\n<p>Die auf Erlaubnis der Untervermietung eines Teils der Wohnung gerichtete Klage blieb in erster Instanz erfolglos. Das LG hat die Beklagten antragsgem\u00e4\u00df verurteilt<\/p>\n<p>Die Revision der Beklagten bleibt erfolglos.<\/p>\n<p>Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Untervermietung eines \u201eTeils des Wohnraums\u201c im Sinne von \u00a7\u00a0553 Abs.\u00a01 Satz\u00a01 BGB auch bei einer Einzimmerwohnung in Betracht kommt. Dieses Merkmal ist regelm\u00e4\u00dfig bereits dann erf\u00fcllt, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem vermieteten Wohnraum nicht vollst\u00e4ndig aufgibt.<\/p>\n<p>Im Streitfall betrifft die Untervermietung danach nur einen Teil des Wohnraums, weil der Kl\u00e4ger w\u00e4hrend seiner Abwesenheit in einem Schrank und einer Kommode pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde aufbewahrt hat, und zwar in einem durch einen Vorhang abgetrennten, nur von ihm zu nutzenden Teil des Flurs von der Gr\u00f6\u00dfe eines Quadratmeters, und weil er im Besitz eines Wohnungsschl\u00fcssels geblieben ist.<\/p>\n<p>Der befristete Auslandsaufenthalt des Kl\u00e4gers und sein Wunsch, seine Mietaufwendungen w\u00e4hrend dieses Zeitraums zu verringern, begr\u00fcnden ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Besondere Gr\u00fcnde, die die Untervermietung f\u00fcr die Beklagten unzumutbar machen k\u00f6nnten, sind nicht ersichtlich.<\/p>\n<p>Dass der Kl\u00e4ger die Wohnung trotz Versagung der Erlaubnis untervermietet hat, begr\u00fcndet zwar eine Vertragsverletzung. Diese berechtigt die Beklagten aber nicht zur fristlosen K\u00fcndigung, weil sie zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet waren.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em> <\/span>Die von der Untervermietung betroffenen Teile der Wohnung m\u00fcssen im Klageantrag, jedenfalls aber in der Klagebegr\u00fcndung hinreichend konkret bezeichnet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Montagsblog Nr.\u00a0300 geht es um die teilweise \u00dcberlassung gemieteten Wohnraums an Dritte. Teilweise Gebrauchs\u00fcberlassung bei Einzimmerwohnung BGH, Urteil vom 13.\u00a0September 2023 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0109\/22 Der VIII.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit dem Tatbestand des \u00a7\u00a0553 Abs.\u00a01 BGB. Der Kl\u00e4ger ist seit dem Jahr 2000 Mieter einer Einzimmerwohnung in Berlin. Im Jahr 2021 bat er die beklagten Vermieter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[794,2],"tags":[2589,46,2586,2267,154,2588,1093,2587,2584,2583,1097,2585],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2800"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2800"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2800\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2801,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2800\/revisions\/2801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2800"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2800"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2800"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}