{"id":288,"date":"2016-07-28T12:40:28","date_gmt":"2016-07-28T10:40:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=288"},"modified":"2016-07-28T12:42:09","modified_gmt":"2016-07-28T10:42:09","slug":"bverfg-zum-willkuerverbot-bei-der-nichtzulassung-der-berufung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/07\/28\/bverfg-zum-willkuerverbot-bei-der-nichtzulassung-der-berufung\/","title":{"rendered":"BVerfG zum Willk\u00fcrverbot bei Nichtzulassung der Berufung"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr den Anwalt und erst Recht f\u00fcr die Partei ist folgende Situation\u00a0immer eine sehr \u00e4rgerlich: Es gibt eine feststehende Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu einer im Prozess entscheidungserheblichen Rechtsfrage, die der entscheidende Richter am Amtsgericht jedoch f\u00fcr falsch h\u00e4lt. Dabei geht es\u00a0beispielsweise um die H\u00f6he der erstattungsf\u00e4higen Inkassokosten oder um Fragen zu Details der Schadensabrechnung (z.B. zu der Problematik, ob bei fiktiver Schadensabrechnung im Rahmen eines Verkehrsunfalls die Verbringungskosten erstattungsf\u00e4hig sind oder eben nicht).<\/p>\n<p>Offenbar gehen einige Richter an den Amtsgerichten davon aus, dass die Durchsetzung von nach Auffassung des Richters falschen Rechtsansichten, m\u00f6gen sie auch der Sichtweise des zust\u00e4ndigen Berufungsgerichts entsprechen, kein Grund daf\u00fcr ist, die Berufung zuzulassen. Diese Ansicht ist allerdings so nicht richtig. Gem\u00e4\u00df \u00a7 511 Abs. 4 ZPO l\u00e4sst das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung u.a. zu (d. h.: Es muss sie zulassen!), wenn die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch das Berufungsgericht erfordert. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung, die auch durch die Gesetzesmaterialien gedeckt wird, sollte mit dieser Formulierung auch erreicht werden, dass unterschiedliche Rechtsprechung in einem Gerichtsbezirk vermieden wird.<\/p>\n<p>In einem Fall, mit dem sich das BVerfG (<a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636053062654172266&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fRechtsprechung%2fBVerfG%2f2016%2f546599.xml&amp;ref=hitlist_hl\">Beschl. v. 27.5.2016 \u2013 1 BvR 345\/16<\/a>) besch\u00e4ftigt hat, hatte das\u00a0 Amtsgericht die Berufung mit der Begr\u00fcndung nicht zugelassen, eine einheitliche Rechtsprechung des Berufungsgerichts bestehe bereits. Das tats\u00e4chliche Erreichen einer einheitlichen Rechtsprechung sei von \u00a7 511 Abs. 4 hingegen nicht gesch\u00fctzt. Diese Sicht der Dinge hat das BVerfG in einer Kammerentscheidung als willk\u00fcrlich bezeichnet (Versto\u00df gegen Art.\u00a03 Abs. 1 GG). Das BVerfG gebraucht deutliche Worte: <em>\u201eDie Nichtzulassung der Berufung mit der vom Amtsgericht gegebenen Begr\u00fcndung erweist sich hier nicht nur als Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall, sondern als grobe Verkennung, die zugleich auf eine generelle Vernachl\u00e4ssigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz hindeutet und auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich gesch\u00fctzten Positionen beruht.\u201c<\/em> (Rn. 15.)<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Fazit:<\/span> Der Rechtsanwalt sollte daher in geeigneten F\u00e4llen vorsorglich darauf hinweisen, dass bei einer bewussten Abweichung von einer Rechtsprechung des zust\u00e4ndigen Berufungsgerichts die Berufung zwingend zuzulassen ist. Nicht anderes gilt bei einer bewussten Abweichung von einer Rechtsprechung des Revisionsgerichts, mithin des BGH. Wird eine Berufung willk\u00fcrlich nicht zugelassen, kommt ausnahmsweise auch eine sonst nicht m\u00f6gliche nachtr\u00e4gliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Gegenvorstellung in Betracht (<a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636053061294172266&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fRechtsprechung%2fBGH%2f2016%2f547235.xml&amp;ref=hitlist_hl\">BGH, Beschl. v. 9.6.2016 \u2013 IX ZB 92\/15<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr den Anwalt und erst Recht f\u00fcr die Partei ist folgende Situation\u00a0immer eine sehr \u00e4rgerlich: Es gibt eine feststehende Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu einer im Prozess entscheidungserheblichen Rechtsfrage, die der entscheidende Richter am Amtsgericht jedoch f\u00fcr falsch h\u00e4lt. Dabei geht es\u00a0beispielsweise um die H\u00f6he der erstattungsf\u00e4higen Inkassokosten oder um Fragen zu Details der Schadensabrechnung (z.B. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[244],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/288"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=288"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/288\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":290,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/288\/revisions\/290"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=288"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=288"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=288"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}