{"id":2901,"date":"2023-12-23T11:57:11","date_gmt":"2023-12-23T10:57:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=2901"},"modified":"2023-12-23T11:57:11","modified_gmt":"2023-12-23T10:57:11","slug":"montagsblog-304","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2023\/12\/23\/montagsblog-304\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><i>Diese Woche geht es um das arglistige Verschweigen eines Geb\u00e4udemangels.<\/i><\/p>\n<p><b>Undichtes Terrassendach als Sachmangel<br \/>\n<\/b>BGH, Urteil vom 27.\u00a0Oktober 2023 \u2013 V\u00a0ZR\u00a043\/23<\/p>\n<p><i>Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit \u00a7\u00a0434 und \u00a7\u00a0444 BGB.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger erwarben im Jahr 2016 von den Beklagten ein Einfamilienhaus. Im Jahr 2017 beanstandeten die Kl\u00e4ger Wassereintritte im Bereich des Terrassendachs. Ein in einem selbst\u00e4ndigen Beweisverfahren beauftragter Sachverst\u00e4ndiger kam zu dem Ergebnis, die Abdichtung des Terrassendachs zur Hauswand hin sei mangelhaft ausgef\u00fchrt und die Dichtungsfolie des angrenzenden Hausdachs weise im Anschluss zum Traufbereich Risse auf.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger begehren Zahlung der vom Sachverst\u00e4ndigen mit rund 32.000 Euro bezifferten Kosten f\u00fcr die Beseitigung der Sch\u00e4den am Terrassendach und am Hausdach. Das LG sprach ihnen nur rund 10.000 Euro f\u00fcr die Reparatur des Terrassendachs zu und wies die Klage wegen der Kosten f\u00fcr die Reparatur des Hausdachs ab. Die Berufung der Kl\u00e4ger blieb im Wesentlichen erfolglos.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache auf die Revision der Kl\u00e4ger an das OLG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Wie das OLG zutreffend angenommen hat, stehen den Kl\u00e4gern aufgrund eines im Kaufvertrag vereinbarten Gew\u00e4hrleistungsverzichts gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0444 BGB Anspr\u00fcche nur wegen solcher Sachm\u00e4ngel zu, die die Beklagten vor dem Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen haben.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des OLG ist im Streitfall unerheblich, ob den Beklagten bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt war, dass die Dichtungsfolie des Hausdachs Risse aufweist.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Ein Sachmangel besteht im Streitfall schon darin, dass es im Bereich des Terrassendachs wiederholt zu Wassereintritten kommt. Angesichts dessen haben die Beklagten schon deshalb arglistig gehandelt, weil es bereits zuvor zu Wassereintritten gekommen war (deren Ursache sie vergeblich zu ermitteln versucht hatten) und sie diese gegen\u00fcber den Kl\u00e4gern nicht offengelegt haben. Zu einer Offenlegung waren die Beklagten jedenfalls deshalb verpflichtet, wie die Terrassen\u00fcberdachung w\u00e4hrend der Kaufverhandlungen thematisiert worden war.<\/p>\n<p>Nach der Zur\u00fcckverweisung wird das OLG noch Feststellungen zur Schadensh\u00f6he zu treffen haben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><i>Praxistipp:<\/i> <\/span>Ob das Auftreten von Wasser in einem Geb\u00e4ude einen Mangel oder nur ein auf einen m\u00f6glichen Mangel hindeutendes Symptom darstellt, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um das arglistige Verschweigen eines Geb\u00e4udemangels. Undichtes Terrassendach als Sachmangel BGH, Urteil vom 27.\u00a0Oktober 2023 \u2013 V\u00a0ZR\u00a043\/23 Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit \u00a7\u00a0434 und \u00a7\u00a0444 BGB.\u00a0 Die Kl\u00e4ger erwarben im Jahr 2016 von den Beklagten ein Einfamilienhaus. Im Jahr 2017 beanstandeten die Kl\u00e4ger Wassereintritte im Bereich des Terrassendachs. Ein in einem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[61,2],"tags":[221,2624,2627,2630,177,2628,2626,2625,2629,1991],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2901"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2901"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2901\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2902,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2901\/revisions\/2902"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2901"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2901"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2901"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}