{"id":3050,"date":"2024-04-17T17:44:45","date_gmt":"2024-04-17T15:44:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3050"},"modified":"2024-04-17T17:44:45","modified_gmt":"2024-04-17T15:44:45","slug":"olg-dresden-amtlicher-vordruck-beim-antrag-auf-prozesskostenhilfe-fuer-die-berufungsinstanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/04\/17\/olg-dresden-amtlicher-vordruck-beim-antrag-auf-prozesskostenhilfe-fuer-die-berufungsinstanz\/","title":{"rendered":"OLG Dresden: Amtlicher Vordruck beim Antrag auf Prozesskostenhilfe f\u00fcr die Berufungsinstanz"},"content":{"rendered":"<p>Vor dem OLG Dresden (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22%3A%22casenr%3A4%7CU%7C74%2F24%22%2C%22qwiz%22%3Atrue%7D%5D\">Beschl. v. 5.2.2024 \u2013 4 U 74\/24<\/a>) ging es um die Frage nach der Vorlage des amtlichen Vordrucks, wenn Prozesskostenhilfe f\u00fcr eine beabsichtigte Berufung beantragt wird. Grunds\u00e4tzlich muss der Vordruck in zweiter Instanz (erneut) vorgelegt werden. Haben sich die pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse nicht ge\u00e4ndert, darf allerdings auf einen bereits vorgelegten Vordruck Bezug genommen werden. Die Vorlage des Vordrucks bzw. die Erkl\u00e4rung darf bis zum Ablauf der Berufungsfrist erfolgen. Im hiesigen Fall hatte die Kl\u00e4gerin jedoch lediglich die Vorlage des Vordrucks in Aussicht gestellt, denselben jedoch bis zum Schluss der Instanz nicht vorgelegt.<\/p>\n<p>Unter diesen Umst\u00e4nden hatte der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe f\u00fcr die Berufungsinstanz keinen Erfolg. Dies ergibt sich aus folgenden Erw\u00e4gungen: Das Berufungsverfahren wird jedenfalls deswegen zum Nachteil der Kl\u00e4gerin ausgehen, weil dieser keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen des Vers\u00e4umnisses der Berufungsfrist mehr bewilligt werden kann. Die Voraussetzung w\u00e4re n\u00e4mlich gewesen, dass die Kl\u00e4gerin innerhalb der erw\u00e4hnten Frist auch ihre Bed\u00fcrftigkeit dargelegt h\u00e4tte. Daran hat es jedoch gefehlt, weil der Vordruck nicht vorlag. Au\u00dferdem wurde nicht erkl\u00e4rt, dass sich die pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse nicht ver\u00e4ndert haben. Damit ist das beabsichtigte Rechtsmittel endg\u00fcltig gescheitert.<\/p>\n<p>Bei Prozesskostenhilfeantr\u00e4gen muss man als Rechtsanwalt stets an den Vordruck denken und gegebenenfalls dem Mandanten deutlich machen, dass davon oftmals das Schicksal des Verfahrens abh\u00e4ngig sein kann, vor allem, wenn es um die Rechtsmittelinstanzen geht! Eine Notl\u00f6sung k\u00f6nnte sein, das Rechtsmittel ohne R\u00fccksicht auf die Prozesskostenhilfe einzulegen. Freilich hat der Mandant dann auch das Kostenrisiko. Immerhin k\u00f6nnte man den Antrag auf Prozesskostenhilfe dann noch nachschieben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor dem OLG Dresden (Beschl. v. 5.2.2024 \u2013 4 U 74\/24) ging es um die Frage nach der Vorlage des amtlichen Vordrucks, wenn Prozesskostenhilfe f\u00fcr eine beabsichtigte Berufung beantragt wird. Grunds\u00e4tzlich muss der Vordruck in zweiter Instanz (erneut) vorgelegt werden. Haben sich die pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse nicht ge\u00e4ndert, darf allerdings auf einen bereits vorgelegten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[2777,2776,680],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3050"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3069,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050\/revisions\/3069"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}