{"id":3060,"date":"2024-04-12T16:59:11","date_gmt":"2024-04-12T14:59:11","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3060"},"modified":"2024-04-12T17:00:22","modified_gmt":"2024-04-12T15:00:22","slug":"montagsblog-320","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/04\/12\/montagsblog-320\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Zul\u00e4ssigkeit einer Berufung gegen ein zweites Vers\u00e4umnisurteil.<\/em><\/p>\n<p><strong>Fernbleiben vom Termin nach Verlegungsantrag und Ablehnungsgesuch<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 8.\u00a0Februar 2024 \u2013 V\u00a0ZB\u00a053\/23<\/p>\n<p><em>Der V. Zivilsenat befasst sich mit den Sorgfaltspflichten im Vorfeld eines Einspruchstermins. <\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin begehrt eine L\u00f6schungsbewilligung. Das AG hat gegen den Beklagten antragsgem\u00e4\u00df ein Vers\u00e4umnisurteil erlassen. Der Beklagte hat Einspruch eingelegt.<\/p>\n<p>F\u00fcnf Tage vor der m\u00fcndlichen Verhandlung hat der Beklagte die Verlegung des Termins wegen fehlender Akteneinsicht begehrt. Mit einem unmittelbar vor Verhandlungsbeginn eingegangenen Schreiben hat er den zust\u00e4ndigen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das AG hat den Einspruch durch den abgelehnten Richter durch Vers\u00e4umnisurteil verworfen. Das LG hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten als unzul\u00e4ssig verworfen.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Beklagten bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Das LG hat die Berufung zu Recht als gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0514 Abs.\u00a02 Satz\u00a01 ZPO unzul\u00e4ssig angesehen, weil der Beklagte in seiner Berufungsbegr\u00fcndung einen Fall der fehlenden oder schuldlosen S\u00e4umnis nicht dargelegt hat.<\/p>\n<p>Der Beklagte durfte sich nicht darauf verlassen, dass sein unmittelbar vor dem Termin eingereichtes Ablehnungsgesuch dem abgelehnten Richter vor dem Schluss der m\u00fcndlichen Verhandlung vorgelegt wird. Deshalb war er gehalten, vorsorglich zum Termin zu erscheinen und sein Ablehnungsgesuch ggf. zu wiederholen.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon reicht die R\u00fcge, ein vor dem Termin gestelltes Ablehnungsgesuch sei fehlerhaft behandelt worden, zur Darlegung fehlender oder unverschuldeter S\u00e4umnis im Sinne von \u00a7\u00a0514 Abs.\u00a02 Satz\u00a01 ZPO nicht aus. Entsprechendes gilt f\u00fcr die R\u00fcge, durch die Nichtgew\u00e4hrung von Akteneinsicht vor der m\u00fcndlichen Verhandlung sei der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt worden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Bei einem Ablehnungsgesuch w\u00e4hrend der m\u00fcndlichen Verhandlung kann der Termin gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a047 Abs.\u00a02 Satz\u00a01 ZPO unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden, wenn anderenfalls eine Vertagung erforderlich w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Zul\u00e4ssigkeit einer Berufung gegen ein zweites Vers\u00e4umnisurteil. Fernbleiben vom Termin nach Verlegungsantrag und Ablehnungsgesuch BGH, Beschluss vom 8.\u00a0Februar 2024 \u2013 V\u00a0ZB\u00a053\/23 Der V. Zivilsenat befasst sich mit den Sorgfaltspflichten im Vorfeld eines Einspruchstermins. Die Kl\u00e4gerin begehrt eine L\u00f6schungsbewilligung. Das AG hat gegen den Beklagten antragsgem\u00e4\u00df ein Vers\u00e4umnisurteil erlassen. Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[1197,996,1042,710,1199,2611,2783,2784],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3060"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3060"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3060\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3063,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3060\/revisions\/3063"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3060"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3060"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3060"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}