{"id":3086,"date":"2024-05-02T16:04:32","date_gmt":"2024-05-02T14:04:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3086"},"modified":"2024-05-02T16:04:32","modified_gmt":"2024-05-02T14:04:32","slug":"olg-hamburg-gebuehr-fuer-umfangreiche-beweisaufnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/05\/02\/olg-hamburg-gebuehr-fuer-umfangreiche-beweisaufnahmen\/","title":{"rendered":"OLG Hamburg: Geb\u00fchr f\u00fcr umfangreiche Beweisaufnahmen"},"content":{"rendered":"<p>In der j\u00fcngeren Vergangenheit konnte der Rechtsanwalt noch bei der Durchf\u00fchrung einer Beweisaufnahme eine seinerzeit sog. Beweisgeb\u00fchr verdienen. Diese Geb\u00fchr wurde vom Gesetzgeber aus gutem Grunde abgeschafft, denn sie verhinderte mitunter eine Einigung im fr\u00fchen Stadium eines Prozesses, weil die beteiligten Rechtsanw\u00e4lte doch gerne eine Beweisgeb\u00fchr verdient h\u00e4tten. Zum Ausgleich wurden die Verfahrensgeb\u00fchr und die Terminsgeb\u00fchr erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wurde die Nr. 1010 VV VRG eingef\u00fchrt, eine Zusatzgeb\u00fchr f\u00fcr besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, d. h. mindestens drei gerichtliche Termine, in denen Sachverst\u00e4ndige oder Zeugen vernommen werden, fanden statt. Hierdurch sollten vor allem die Baurechtler zufrieden gestellt werden.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall wurde die Festsetzung einer solchen Geb\u00fchr beantragt. Es hatten insgesamt vier Termine stattgefunden, wobei jedoch nur in zwei Terminen Sachverst\u00e4ndige oder Zeugen vernommen wurden. Der Antragsteller war der Auffassung, es sei jedenfalls die entsprechende Anwendung der Vorschrift geboten.<\/p>\n<p>Das OLG Hamburg (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.olghamburg.20240220.4w21\/24\">Beschl. v. 20.2.2024 \u2013 4 W 21\/24<\/a>) geht diesen Weg nicht mit. Der klare Wortlaut der Vorschrift ist nicht erf\u00fcllt. Es fanden eben nur zwei anstatt der drei geforderten und notwendigen Termine mit Vernehmungen von Zeugen und\/oder Sachverst\u00e4ndigen statt. Eine analoge Anwendung der Nr. 1010 kommt nicht in Betracht. Es fehlt an einer Regelungsl\u00fccke. Die Vorschrift wurde \u2013 zur Vermeidung von Fehlanreizen \u2013 bewusst so konzipiert. Kostenvorschriften sind im \u00dcbrigen streng dem Wortlaut gem\u00e4\u00df auszulegen. Letztendlich ist das Kostenfestsetzungsverfahren als summarisches Verfahren auch nicht geeignet, einzelfallbezogene Pr\u00fcfungen zu dem Umfang einer Beweisaufnahme durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Mit der wohl ganz h. M. lehnt daher das OLG Hamburg eine entsprechende Anwendung der Zusatzgeb\u00fchr f\u00fcr umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG \u00fcber den Wortlaut der Vorschrift hinaus ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der j\u00fcngeren Vergangenheit konnte der Rechtsanwalt noch bei der Durchf\u00fchrung einer Beweisaufnahme eine seinerzeit sog. Beweisgeb\u00fchr verdienen. Diese Geb\u00fchr wurde vom Gesetzgeber aus gutem Grunde abgeschafft, denn sie verhinderte mitunter eine Einigung im fr\u00fchen Stadium eines Prozesses, weil die beteiligten Rechtsanw\u00e4lte doch gerne eine Beweisgeb\u00fchr verdient h\u00e4tten. Zum Ausgleich wurden die Verfahrensgeb\u00fchr und die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,67,2],"tags":[2803,2804,2805],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3086"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3086"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3086\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3087,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3086\/revisions\/3087"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3086"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3086"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3086"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}