{"id":3107,"date":"2024-05-17T12:04:54","date_gmt":"2024-05-17T10:04:54","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3107"},"modified":"2024-05-17T12:04:54","modified_gmt":"2024-05-17T10:04:54","slug":"montagsblog-325","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/05\/17\/montagsblog-325\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um eine kostenrechtliche Frage.<\/em><\/p>\n<p><strong>Erstattungsf\u00e4higkeit der Kosten f\u00fcr einen Terminsvertreter<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 26.\u00a0M\u00e4rz 2024 \u2013 VI\u00a0ZB\u00a058\/22<\/p>\n<p><em>Der VI.\u00a0Zivilsenat befasst sich den unterschiedlichen M\u00f6glichkeiten zur Beauftragung eines Terminsvertreters. <\/em><\/p>\n<p>In einem vor dem Amtsgericht W\u00fcrzburg anh\u00e4ngigen Rechtsstreit um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall lie\u00dfen sich die an einem anderen Ort ans\u00e4ssigen Prozessbevollm\u00e4chtigten des Beklagten durch eine in W\u00fcrzburg ans\u00e4ssige Rechtsanw\u00e4ltin vertreten. Nach einer Kostenentscheidung zugunsten des Beklagten beantragte dieser unter anderem die Festsetzung einer Terminsgeb\u00fchr f\u00fcr seine Prozessbevollm\u00e4chtigten und einer an die W\u00fcrzburger Anw\u00e4ltin gezahlten Pauschale f\u00fcr die Terminsvertretung in H\u00f6he von 200 Euro. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte er an, bei einer Teilnahme seiner Prozessbevollm\u00e4chtigten w\u00e4ren Reisekosten in H\u00f6he von 380 Euro angefallen.<\/p>\n<p>Das AG hat den Antrag hinsichtlich der Auslagen f\u00fcr die Terminsvertreterin zur\u00fcckgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist erfolglos geblieben.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Beklagten bleibt ebenfalls ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Wenn die Partei selbst oder ihr Prozessbevollm\u00e4chtiger in deren Namen einen anderen Anwalt mit der Vertretung in einem Termin betraut, sind die daf\u00fcr anfallenden Kosten \u2013 die H\u00e4lfte einer Verfahrensgeb\u00fchr (Nr.\u00a03401 VV\u00a0RVG) und die volle Terminsgeb\u00fchr (Nr.\u00a03402 VV\u00a0RVG) \u2013 erstattungsf\u00e4hig, wenn durch die Terminsvertretung Reisekosten des Hauptbevollm\u00e4chtigten in vergleichbarer H\u00f6he erspart werden.<\/p>\n<p>Wenn der Prozessbevollm\u00e4chtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragt, sind die daf\u00fcr anfallenden Kosten hingegen nicht erstattungsf\u00e4hig. In diesem Fall stehen dem Terminsvertreter keine Verg\u00fctungsanspr\u00fcche gegen die Partei zu. Der Prozessbevollm\u00e4chtigte darf seinem Mandanten die Terminsgeb\u00fchr in Rechnung stellen. Die Kosten, die er f\u00fcr die damit abgegoltene Wahrnehmung des Termins aufgewendet hat, sind dann keine erstattungsf\u00e4higen Aufwendungen.<\/p>\n<p>Im Streitfall hat der Prozessbevollm\u00e4chtigte die Terminsvertreterin im eigenen Namen beauftragt. Die daf\u00fcr angefallenen Kosten sind deshalb nicht erstattungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Trotz der geringeren Erstattungsm\u00f6glichkeit ist die Beauftragung eines Terminsvertreters im eigenen Namen wirtschaftlich sinnvoll, wenn die daf\u00fcr anfallenden Kosten geringer sind als die Kosten, die dem Prozessbevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die eigene Teilnahme am Termin entstehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um eine kostenrechtliche Frage. Erstattungsf\u00e4higkeit der Kosten f\u00fcr einen Terminsvertreter BGH, Beschluss vom 26.\u00a0M\u00e4rz 2024 \u2013 VI\u00a0ZB\u00a058\/22 Der VI.\u00a0Zivilsenat befasst sich den unterschiedlichen M\u00f6glichkeiten zur Beauftragung eines Terminsvertreters. In einem vor dem Amtsgericht W\u00fcrzburg anh\u00e4ngigen Rechtsstreit um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall lie\u00dfen sich die an einem anderen Ort ans\u00e4ssigen Prozessbevollm\u00e4chtigten des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[67,529,2],"tags":[1032,531,617,2832,2834,2833],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3107"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3107"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3107\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3108,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3107\/revisions\/3108"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3107"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3107"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3107"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}