{"id":3153,"date":"2024-06-17T11:54:10","date_gmt":"2024-06-17T09:54:10","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3153"},"modified":"2024-06-17T11:54:10","modified_gmt":"2024-06-17T09:54:10","slug":"blog-powered-by-zoeller-der-moderne-zivilprozess-kommt-naeher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/06\/17\/blog-powered-by-zoeller-der-moderne-zivilprozess-kommt-naeher\/","title":{"rendered":"Blog powered by Z\u00f6ller: Der moderne Zivilprozess kommt n\u00e4her"},"content":{"rendered":"<p>Deutschland hinkt bei der Digitalisierung des staatlichen Sektors weit hinterher, und f\u00fcr die Justiz gilt dies in besonderem Ma\u00dfe. Sich aus den <strong>verkrusteten Strukturen<\/strong> der Reichsjustizgesetze des vorvorigen Jahrhunderts zu l\u00f6sen, f\u00e4llt offenbar schwer. Doch jetzt scheint die Rechtspolitik die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und den Zivilprozess f\u00fcr <strong>zeitgem\u00e4\u00dfe Verfahrensweisen<\/strong> \u00f6ffnen zu wollen.<\/p>\n<p>Dass es nicht in jedem Fall erforderlich ist, Parteien, Rechtsanw\u00e4lte und Beweispersonen zu einer Sitzung im Gerichtssaal zusammenzurufen, sondern dass mit Einsatz elektronischer \u00dcbertragungstechnik auch <strong>per Video<\/strong> verhandelt werden kann, hat sich in einer Novellierung des \u00a7 128a ZPO niedergeschlagen, die nach einem Umweg \u00fcber den Vermittlungsausschuss soeben das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat und am Tag nach der Verk\u00fcndung im BGBl. in Kraft treten wird. Sie bietet, anders als der urspr\u00fcngliche Gesetzesbeschluss, die Grundlage f\u00fcr ein <strong>flexibles und praktikables, auf die konkreten Gegebenheiten abgestelltes Verfahrensmanagement des Gerichts<\/strong> und erm\u00f6glicht eine vollvirtuelle Verhandlung nur im Rahmen von landesrechtlich zugelassenen Modellversuchen; ein Videostreaming von Gerichtsverhandlungen, wie es der Bundestag zun\u00e4chst zulassen wollte, ist ausgeschlossen. Die neue Gesetzesfassung ist <strong><u><a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/117\/2011770.pdf\">hier<\/a><\/u><\/strong> abrufbar und wird in K\u00fcrze in der Online-Version des Z\u00d6LLER, auch f\u00fcr alle Bezieher der gedruckten Ausgabe kostenfrei zug\u00e4nglich, kommentiert.<\/p>\n<p>Einen viel gr\u00f6\u00dferen Schritt in die Zukunft unternimmt aber das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem soeben ver\u00f6ffentlichten <strong><a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzgebung\/RefE\/RefE_Erprobungsgesetz_Zivilprozess.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit<\/a><\/strong>. Mit diesem Gesetz sollen die L\u00e4nder erm\u00e4chtigt werden, an bestimmten Amtsgerichten f\u00fcr Zahlungsklagen bis zu 5.000 Euro ein vereinfachtes, <strong>digital unterst\u00fctztes Verfahren<\/strong> anzubieten. Die Klage kann dort auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg, pers\u00f6nlich oder mit anwaltlicher Vertretung, in digitaler Form eingereicht werden. Die Vorschriften \u00fcber fr\u00fchen ersten Termin oder schriftliches Vorverfahren gelten dann nicht. Das Gericht entscheidet vielmehr, ob eine m\u00fcndliche Verhandlung \u00fcberhaupt geboten ist und f\u00fchrt diese, einschlie\u00dflich einer etwaigen Beweisaufnahme, im Regelfall mittels Video oder einer anderen \u00dcbertragungstechnik durch. Ansonsten wird der Prozess \u00fcber eine elektronische Kommunikationsplattform abgewickelt, die auch zur Bereitstellung oder gemeinschaftlichen Bearbeitung elektronischer Dokumente durch die Verfahrensbeteiligten und das Gericht genutzt werden kann. Das Gericht soll anordnen k\u00f6nnen, dass die Parteien ihren Vortrag demjenigen der anderen Partei in digitaler Form gegen\u00fcberstellen und dass sie erg\u00e4nzenden oder erl\u00e4uternden Vortrag dem jeweiligen Streitstoff zuordnen. Die Verk\u00fcndung von Urteilen oder Beschl\u00fcssen wird durch deren Zustellung ersetzt. Der Erprobungszeitraum ist auf zehn Jahre angesetzt. Es ist aber zu hoffen, dass eine begleitende Evaluierung stattfindet, die es erm\u00f6glicht, das Verfahren zu perfektionieren und m\u00f6glichst bald in den Regelbetrieb zu \u00fcberf\u00fchren. \u00dcber die weitere Entwicklung wird im Z\u00d6LLER-Blog fortlaufend unterrichtet werden.<\/p>\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Fortschritt ist aber von der vom BMJ auf Antrag der Justizministerkonferenz eingesetzten <strong><a href=\"https:\/\/mdj.brandenburg.de\/sixcms\/media.php\/9\/digitalgipfel-top-3-modernisierung-der-prozessordnungen.pdf\">Reformkommission<\/a><\/strong> zu erwarten, die den <strong>Zivilprozess in seiner Gesamtheit mit einem interdisziplin\u00e4ren Ansatz grundlegend neu denken<\/strong> soll. Schon Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorliegen. Auch hier\u00fcber wird selbstverst\u00e4ndlich hier berichtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland hinkt bei der Digitalisierung des staatlichen Sektors weit hinterher, und f\u00fcr die Justiz gilt dies in besonderem Ma\u00dfe. Sich aus den verkrusteten Strukturen der Reichsjustizgesetze des vorvorigen Jahrhunderts zu l\u00f6sen, f\u00e4llt offenbar schwer. Doch jetzt scheint die Rechtspolitik die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und den Zivilprozess f\u00fcr zeitgem\u00e4\u00dfe Verfahrensweisen \u00f6ffnen zu wollen. 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