{"id":3222,"date":"2024-08-02T13:49:42","date_gmt":"2024-08-02T11:49:42","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3222"},"modified":"2024-08-02T13:49:42","modified_gmt":"2024-08-02T11:49:42","slug":"olg-frankfurt-am-main-selbstwiderlegung-der-dringlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/08\/02\/olg-frankfurt-am-main-selbstwiderlegung-der-dringlichkeit\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt am Main: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Problem der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Rahmen von einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren hat sich das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 28.6.2024 &#8211; 9 W 12\/24) befasst.<\/p>\n<p>Mit einem der (sp\u00e4teren) Antragstellerin am 19.4.2024 zugegangenen Schreiben vom 14.4.2024 untersagte die (sp\u00e4tere) Antragsgegnerin der Antragsstellerin, eine Verkehrsfl\u00e4che zu betreten oder zu befahren. Daraufhin forderte die Antragstellerin mit Schreiben vom 24.4.2024 von der Antragsgegnerin Unterlassung und setzte eine Frist bis zum 8.5.2024. Die Frist verstrich ergebnislos. Mit Schriftsatz vom 25.5.2024, eingegangen am 28.5.2024, beantragte die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Das LG wies den Antrag mangels Eilbed\u00fcrftigkeit und damit mangels Vorliegens eines Verf\u00fcgungsgrundes zur\u00fcck. Die Antragstellerin habe insgesamt zu lange gewartet. Diese Auffassung teilt das OLG nicht.<\/p>\n<p>Der Versuch der Antragstellerin, die Situation zun\u00e4chst durch ein vorgerichtliches Schreiben zu befrieden, l\u00e4sst die Dringlichkeit nicht entfallen. Hieraus allein kann nicht geschlossen werden, dass es der Antragstellerin nicht mehr eilig sei.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es im Wettbewerbsrecht eine \u2013 allerdings keinesfalls starre, sondern lediglich der Orientierung dienende \u2013 Sechswochenfrist zur Widerlegung der Dringlichkeit. Es ist jedoch bereits fraglich, ob diese Frist auch auf Besitzst\u00f6rungen angewandt werden kann. Im \u00dcbrigen sind es vom 19.4. bis 28.5. keine sechs Wochen gewesen.<\/p>\n<p>Das OLG hebt daher den Beschluss des LG auf. Eine eigene Entscheidung trifft es nicht, da das LG in Parallelverfahren bereits Termine bestimmt hatte, so dass eine Entscheidung in erster Instanz mit m\u00fcndlicher Verhandlung zielf\u00fchrend erscheint.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Diese Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen. In manchen F\u00e4llen wird sogar verlangt, dass der potenzielle Antragsgegner einer einstweiligen Verf\u00fcgung zun\u00e4chst vorgerichtlich angeschrieben wird, um \u00fcberhaupt das Rechtsschutzinteresse f\u00fcr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung zu begr\u00fcnden. Von daher w\u00e4re es zweckwidrig, aus einer im Normalfall durchaus sinnvollen und zielf\u00fchrenden Ma\u00dfnahme eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit abzuleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Problem der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Rahmen von einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren hat sich das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 28.6.2024 &#8211; 9 W 12\/24) befasst. Mit einem der (sp\u00e4teren) Antragstellerin am 19.4.2024 zugegangenen Schreiben vom 14.4.2024 untersagte die (sp\u00e4tere) Antragsgegnerin der Antragsstellerin, eine Verkehrsfl\u00e4che zu betreten oder zu befahren. Daraufhin forderte die Antragstellerin [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[2954,2953,1530,2423],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3222"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3222"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3222\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3223,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3222\/revisions\/3223"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3222"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3222"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3222"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}