{"id":3372,"date":"2024-10-29T14:14:19","date_gmt":"2024-10-29T13:14:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3372"},"modified":"2024-10-29T14:14:19","modified_gmt":"2024-10-29T13:14:19","slug":"olg-dresden-verschiedene-mittel-der-glaubhaftmachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2024\/10\/29\/olg-dresden-verschiedene-mittel-der-glaubhaftmachung\/","title":{"rendered":"OLG Dresden: Verschiedene Mittel der Glaubhaftmachung"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen einer Entscheidung \u00fcber den Bericht \u00fcber \u00c4u\u00dferungen eines AfD-Politikers aus einem Gespr\u00e4ch mit einem Geistlichen hat das OLG Dresden (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.olgdresden.20240528.4u676\/24\">Beschl. v. 28.5.2024 \u2013 4 U 676\/24<\/a>) einige interessante Ausf\u00fchrungen zu Mitteln der Glaubhaftmachung, z. B. im Rahmen eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens, vorgelegt.<\/p>\n<p>In der Sache ging es um einen Landtagsabgeordneten, der im Rahmen eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren verbieten lassen wollte, in einem Medienhaus bestimmte Behauptungen zu verbreiten. In diesem Rahmen kommt es bekanntlich auf die Glaubhaftmachung an (\u00a7\u00a7 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO). In einem solchen Verfahren gelten nicht die f\u00f6rmlichen Beweisverfahren der ZPO, sondern der Freibeweis. Allerdings k\u00f6nnen auch pr\u00e4sente Zeugen vernommen werden (\u00a7 294 Abs. 2 ZPO). Es kann jedoch auch die Gegenpartei benannt werden, ohne dass die Voraussetzungen des \u00a7 445 ZPO vorliegen m\u00fcssen. Weiterhin ist die Vorlage unbeglaubigter Kopien von Schriftst\u00fccken sowie von Privatgutachten m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen ebenso anwaltliche Versicherungen eingebracht werden, schriftliche Zeugenaussagen und sogar einfache Parteierkl\u00e4rungen. Das OLG h\u00e4lt auch Zeugen vom H\u00f6rensagen f\u00fcr geeignet, eine Grundlage f\u00fcr eine Glaubhaftmachung zu legen. Dabei ist zu beachten, dass der Beweiswert derartiger Aussagen h\u00e4ufig geringer sein wird als derjenige von Zeugen, die von unmittelbar Erlebtem berichten. Es kommt dann immer auf die Gesamtw\u00fcrdigung aller Beweistatsachen im Einzelfall an.<\/p>\n<p>Auch der BGH (Beschl. v. 6.10.2016 \u2013 VII ZR 185\/13 Rn. 26) hat bereits entschieden, dass ein Zeuge vom H\u00f6rensagen ein zu vernehmender Zeuge ist und daher als Beweismittel nicht ohne weiteres als ungeeignet angesehen werden kann. Im konkreten Fall war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung nicht erfolgreich, da das OLG \u2013 dem LG folgend \u2013 einer Zeugin vom H\u00f6rensagen letztlich mehr Glauben schenkte als den Angaben des Antragstellers selbst.<\/p>\n<p>Man sieht also: Bei der Glaubhaftmachung hat man zahlreiche M\u00f6glichkeiten, ans Ziel zu kommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen einer Entscheidung \u00fcber den Bericht \u00fcber \u00c4u\u00dferungen eines AfD-Politikers aus einem Gespr\u00e4ch mit einem Geistlichen hat das OLG Dresden (Beschl. v. 28.5.2024 \u2013 4 U 676\/24) einige interessante Ausf\u00fchrungen zu Mitteln der Glaubhaftmachung, z. B. im Rahmen eines einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahrens, vorgelegt. In der Sache ging es um einen Landtagsabgeordneten, der im Rahmen eines [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[2444,1530,3089,3090],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3372"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3372"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3372\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3401,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3372\/revisions\/3401"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}