{"id":3381,"date":"2025-01-07T22:04:45","date_gmt":"2025-01-07T21:04:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3381"},"modified":"2025-01-07T22:04:45","modified_gmt":"2025-01-07T21:04:45","slug":"bericht-ueber-die-10-prozessrechtstagung-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2025\/01\/07\/bericht-ueber-die-10-prozessrechtstagung-2024\/","title":{"rendered":"Bericht \u00fcber die 10. Prozessrechtstagung 2024"},"content":{"rendered":"\r\n<p>Am 30. und 31. August 2024 fand an der rechtswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Bonn die 10. Prozessrechtstagung statt. Diese Jubil\u00e4umstagung <span lang=\"de-DE\"> wurde von <\/span><span lang=\"de-DE\"><i>Malcolm Brunzema<\/i><\/span><span lang=\"de-DE\">, <\/span><span lang=\"de-DE\"><i>Kevin Franzke<\/i><\/span><span lang=\"de-DE\">, <\/span><span lang=\"de-DE\"><i>Ansgar Kalle<\/i><\/span><span lang=\"de-DE\"> und <\/span><span lang=\"de-DE\"><i>Johannes Richter<\/i><\/span><i> <\/i><span lang=\"de-DE\">organisiert. Unter dem Leitthema<\/span> <em>Verfahrensrecht und Rechtsstaat <\/em>nahm sie fachs\u00e4ulen\u00fcbergreifend zahlreiche Einfl\u00fcsse des Rechtsstaatsprinzips auf das Verfahrensrecht den Blick.<\/p>\r\n<p>Den Auftakt bildete das Thema Prozessf\u00fchrung. Bernd Scheiff erl\u00e4uterte in seinem Festvortrag die Herausforderungen, die sich der Justiz im Umgang mit der Digitalisierung stellen, darunter insbesondere die Potentiale des Einsatzes von KI und Legal Tech. An diese Themen kn\u00fcpfte J\u00fcrgen vom Stein in seinem nachfolgenden Vortrag auf. Er arbeitete heraus, dass der Prozessstoff in j\u00fcngerer Vergangenheit erheblich zugenommen habe, was Gerichten erschwere, diesen zu strukturieren. Vom Stein kritisierte, dass sich die Digitalisierung im \u00f6ffentlichen Sektor h\u00e4ufig darauf beschr\u00e4nke, analoge Prozesse m\u00f6glichst originalgetreu in den digitalen Raum zu \u00fcbertragen. Hier bed\u00fcrfe es gr\u00f6\u00dferer Innovation, etwa durch Einf\u00fchrung einer Online-Plattform, auf der die Parteien den Stoff strukturieren k\u00f6nnen. Die Prozessf\u00fchrung nahm auch Matth\u00e4us Uitz in den Blick, der analysierte, inwiefern \u00fcberlange Dauern von Kindesunterhaltsverfahren Bestimmungen der EMRK verletzen.<\/p>\r\n<p>Der anschlie\u00dfende Vortragsblock untersuchte prozessuale Grundprinzipien. Anna Groteclaes trug zu dem Spannungsverh\u00e4ltnis vor, das zwischen dem Gebot rechtlichen Geh\u00f6rs und Pr\u00e4klusionsregelungen besteht. Florian Slogsnat untersuchte im Anschluss am Beispiel der Wiederaufnahmeentscheidung\u00a0 des BVerfG das Verh\u00e4ltnis zwischen materieller Wahrheit und Rechtsfrieden. Es folgte ein Vortrag von Jennifer Grafe, welcher der Frage nachging, inwiefern der Amtsermittlungsgrundsatz durch prozess\u00f6konomische \u00dcberlegungen gepr\u00e4gt ist.<\/p>\r\n<p>Im Anschluss nahm die Tagung das Thema Prozesskosten in den Blick. Leon Marcel Kahl untersuchte, ob es notwendig sei, zum Schutz des Beklagten eine allgemeine Prozesskostensicherheit einzuf\u00fchren. Alexander Pionteck analysierte demgegen\u00fcber die potentielle Unionsrechtswidrigkeit des \u00a7 12a I 1 ArbGG, der die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im erstinstanzlichen Verfahren ausschlie\u00dft.<\/p>\r\n<p>Es folgte ein Vortrag von Jannik Heine zum Umgang mit neuen G\u00fctern in der Zwangsvollstreckung. Danach setzte sich Tobias Kulhanek mit der Frage auseinander, inwiefern Medien Anteil- und Einflussnahme auf den Strafprozess aus\u00fcben und welche rechtlichen Grenzen dem gesetzt sind. Philipp Rhein trug im Anschluss zur Positionierung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung im strafrechtlichen Einziehungsprozess vor. Seinen Abschluss fand der strafverfahrensrechtliche Vortragsblock mit einem Vortrag zu strafprozessualen Offenbarungsverboten. Christian Liefke erl\u00e4uterte am Beispiel des \u00a7 95a VI StPO, welche Herausforderungen diese bergen.<\/p>\r\n<p>Die Tagung schloss mit einem Vortrag von Stella D\u00f6renbach, der aufzeigte, welche rechtsstaatlichen Vorteile ein verst\u00e4rkter Gebrauch quantitativen Rechts mit sich bringen k\u00f6nnte.<\/p>\r\n<p>An die Vortr\u00e4ge schlossen sich jeweils lebhafte und engagierte Diskussionen der Tagungsg\u00e4ste an. Als Fazit zogen die Verfasser, dass sich auf der Tagung erneut gezeigt habe, dass das Prozessrecht zahlreiche Fragestellungen birgt, die einer n\u00e4heren Aufarbeitung bed\u00fcrfen.<\/p>\r\n<p>Die Vortr\u00e4ge werden in der GVRZ ver\u00f6ffentlicht. Die 11. Prozessrechtstagung findet 2025 in T\u00fcbingen statt.<\/p>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 30. und 31. August 2024 fand an der rechtswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Bonn die 10. Prozessrechtstagung statt. Diese Jubil\u00e4umstagung wurde von Malcolm Brunzema, Kevin Franzke, Ansgar Kalle und Johannes Richter organisiert. Unter dem Leitthema Verfahrensrecht und Rechtsstaat nahm sie fachs\u00e4ulen\u00fcbergreifend zahlreiche Einfl\u00fcsse des Rechtsstaatsprinzips auf das Verfahrensrecht den Blick. 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