{"id":3619,"date":"2025-03-15T17:21:40","date_gmt":"2025-03-15T16:21:40","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3619"},"modified":"2025-03-15T17:21:40","modified_gmt":"2025-03-15T16:21:40","slug":"montagsblog-366","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2025\/03\/15\/montagsblog-366\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Vollstreckung eines Beseitigungstitels, die der Zustimmung eines Dritten bedarf.<\/em><\/p>\n<p><strong>Zwangsvollstreckung bei Nutzungsrechten Dritter<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 6.\u00a0M\u00e4rz 2025 \u2013 I\u00a0ZB\u00a038\/24<\/p>\n<p><em>Der I.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den Voraussetzungen von \u00a7\u00a0887 ZPO. <\/em><\/p>\n<p>Die Schuldnerin ist rechtskr\u00e4ftig zur Beseitigung baulicher Ma\u00dfnahmen auf einem mit einer Reitanlage bebauten Grundst\u00fcck verurteilt. Zu der Anlage geh\u00f6ren Pferdeboxen, die die Schuldnerin gegen Entgelt zum Einstellen von Pferden an Dritte \u00fcberlassen hat. Die Einsteller sind vertraglich zur Mitnutzung von Teilen der Anlage (Reithalle, Reitplatz, F\u00fchranlage) berechtigt, deren Beseitigung die Gl\u00e4ubiger anstreben. Die Gl\u00e4ubiger begehren die Erm\u00e4chtigung, die Beseitigung auf Kosten der Schuldnerin selbst vornehmen zu lassen, und die Verurteilung der Schuldnerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses. Das AG hat den Antr\u00e4gen stattgegeben. Das OLG hat sie zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde der Gl\u00e4ubiger bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Eine Zwangsvollstreckung nach \u00a7\u00a0887 ZPO ist nicht zul\u00e4ssig, wenn ein Dritter zur Nutzung oder Mitnutzung des zu beseitigenden Objekts berechtigt ist und der Dritte weder seine Zustimmung erteilt hat noch zur Duldung der Ma\u00dfnahmen verurteilt worden ist.<\/p>\n<p>Im Streitfall geh\u00f6ren die vermieteten Pferdeboxen zwar nicht zu den zu beseitigenden Anlagen. Den Einstellern steht an diesen Anlagen aber zumindest ein vertragliches Mitbenutzungsrecht zu. Schon deshalb darf eine Vollstreckung nach \u00a7\u00a0887 ZPO nur mit ihrer Zustimmung stattfinden. Ob die Einsteller an den zu beseitigenden Anlagen Mitbesitz erworben haben, ist unerheblich.<\/p>\n<p>Ob eine Vollstreckung nach \u00a7\u00a0888 ZPO zul\u00e4ssig w\u00e4re, bedarf keiner Entscheidung, weil diesbez\u00fcgliche Antr\u00e4ge nicht gestellt sind.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Wenn nicht feststeht, ob eine Zustimmung erforderlich ist und vorliegt, empfiehlt es sich, in erster Linie eine Vollstreckung nach \u00a7\u00a0887 ZPO und hilfsweise ein Zwangsgeld nach \u00a7\u00a0888 ZPO zu beantragen. Dann muss der Schuldner darlegen, dass und aus welchen Gr\u00fcnden ihm die Vornahme der titulierten Handlung unm\u00f6glich ist und was er konkret unternommen hat, um eine Zustimmung des Dritten zu erhalten (BGH, B. v. 27.11.2008 \u2013 I\u00a0ZB\u00a046\/08, Tz.\u00a012 \u2013 MDR 2009, 748).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Vollstreckung eines Beseitigungstitels, die der Zustimmung eines Dritten bedarf. Zwangsvollstreckung bei Nutzungsrechten Dritter BGH, Beschluss vom 6.\u00a0M\u00e4rz 2025 \u2013 I\u00a0ZB\u00a038\/24 Der I.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den Voraussetzungen von \u00a7\u00a0887 ZPO. Die Schuldnerin ist rechtskr\u00e4ftig zur Beseitigung baulicher Ma\u00dfnahmen auf einem mit einer Reitanlage bebauten Grundst\u00fcck verurteilt. Zu der Anlage [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[61,794,66],"tags":[3328,3327,3329,3325,153,3326,3330,3331,3324,2041],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3619"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3619"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3619\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3620,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3619\/revisions\/3620"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3619"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3619"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3619"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}