{"id":3715,"date":"2025-06-09T16:11:32","date_gmt":"2025-06-09T14:11:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3715"},"modified":"2025-06-09T16:11:32","modified_gmt":"2025-06-09T14:11:32","slug":"montagsblog-375","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2025\/06\/09\/montagsblog-375\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Relevanz von Hilfsantr\u00e4gen bei der Berechnung der Beschwer in einem Rechtsmittelverfahren.<\/em><\/p>\n<p><strong>Wert der Beschwer bei nicht beschiedenen Hilfsantr\u00e4gen<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 20.\u00a0Februar 2025 \u2013 I\u00a0ZR\u00a0119\/24<\/p>\n<p><em>Eine Entscheidung des I.\u00a0Zivilsenats verdeutlicht, dass das Bestreben, das Kostenrisiko m\u00f6glichst gering zu halten, mit Nebenwirkungen verbunden sein kann. <\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat die Beklagte im Jahr 2018 mit dem Transport und der anschlie\u00dfenden Lagerung einer Druckmaschine betraut. Bei der Auslieferung der Maschine im Jahr 2022 stellte sich heraus, dass die Maschine starke Rostsch\u00e4den aufweist und nicht mehr funktionsf\u00e4hig ist. Die Kl\u00e4gerin beziffert den daraus resultierenden Schaden auf rund 370.000 Euro. Die Beklagte beruft sich unter anderem auf die in Nr.\u00a024.1.2 ADSp vorgesehene Haftungsobergrenze von 35.000 Euro. Die Kl\u00e4gerin macht geltend, diese Obergrenze sei gem\u00e4\u00df Nr.\u00a027.1 ADSp nicht einschl\u00e4gig, weil die Beklagte grob fahrl\u00e4ssig gehandelt habe.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin begehrt Zahlung von 35.001 Euro. F\u00fcr den Fall, dass dieser Antrag in vollem Umfang Erfolg hat, verlangt sie erg\u00e4nzend die Zahlung weiterer 335.000 Euro und die Feststellung, dass die Beklagte zum Ersatz aller weiteren Sch\u00e4den verpflichtet ist. Das LG hat die Klage abgewiesen. Das OLG hat der Kl\u00e4gerin einen Ersatzanspruch in H\u00f6he von 35.000 Euro zuerkannt und die weitergehende Berufung zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Der BGH setzt den Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf 1 Euro fest.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Berechnung der geltend zu machenden Beschwer ist nur die Differenz zwischen dem Hauptantrag und dem vom Berufungsgericht zugesprochenen Betrag ma\u00dfgeblich. Diese betr\u00e4gt 1\u00a0Euro.<\/p>\n<p>Die Hilfsantr\u00e4ge der Kl\u00e4gerin w\u00e4ren nur dann ma\u00dfgeblich, wenn das OLG \u00fcber sie entschieden h\u00e4tte. Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht gegeben.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung der Kl\u00e4gerin gilt der aufgezeigte Grundsatz nicht nur f\u00fcr Hilfsantr\u00e4ge, die f\u00fcr den Fall gestellt worden sind, dass der Hauptantrag erfolglos bleibt, sondern auch f\u00fcr solche, die unter der Bedingung stehen, dass der Hauptantrag Erfolg hat.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Um die M\u00f6glichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde offenzuhalten, muss der Hauptantrag in solchen F\u00e4llen auf Zahlung von mehr als 20.000 Euro gerichtet sein. Im vorliegenden Fall h\u00e4tte der Kl\u00e4ger mithin mindestens 55.001 Euro einklagen m\u00fcssen, um eine h\u00f6chstrichterliche Entscheidung \u00fcber die Anwendbarkeit der Haftungsobergrenze herbeif\u00fchren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Relevanz von Hilfsantr\u00e4gen bei der Berechnung der Beschwer in einem Rechtsmittelverfahren. Wert der Beschwer bei nicht beschiedenen Hilfsantr\u00e4gen BGH, Beschluss vom 20.\u00a0Februar 2025 \u2013 I\u00a0ZR\u00a0119\/24 Eine Entscheidung des I.\u00a0Zivilsenats verdeutlicht, dass das Bestreben, das Kostenrisiko m\u00f6glichst gering zu halten, mit Nebenwirkungen verbunden sein kann. Die Kl\u00e4gerin hat die Beklagte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[528,1305,66],"tags":[3412,199,3411,2278,3413,97,918,2023],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3715"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3715"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3715\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3716,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3715\/revisions\/3716"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3715"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3715"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3715"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}